Die Hundetante

Die Hundetante Hundebetreuung - Spazierengehen, Tierarztbesuche, Hundesitting bei Ihnen zu Hause, u.v.m. AGB Hundebetreuung durch die Hundetante Sabine Hamscha
1. Mahnung.

Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Art der Betreuung von Hunden und Kleintieren, die von die Hundetante Sabine Hamscha angeboten wird. Änderungen bedürfen der Schriftform. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Während der Betreuung bleibt der Hundehalter und Kleintierhalter Eigentümer des Hundes oder der Kleintiere. Für

etwaige Schäden, die der Hund oder die Kleintiere während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt die Hundetante Sabine Hamscha keine Haftung, sondern ausschließlich der Hundehalter oder Kleintierhalter. Selbiges gilt für Sachschäden, oder Schäden, die der Hund oder das Kleintier an Dritten (Hund/Mensch) anrichten könnte.
2. Betreuung
2.1 Anmeldung
Vor der ersten Buchung ist ein Vorgespräch zu vereinbaren. Die detaillierten Angaben zum Hund und zu den Kleintieren sind Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Weitere Einzelheiten können telefonisch und bei der Übergabe des Hundes oder des Kleintieres durch den Hundebesitzer oder Kleintierbesitzer mit mir besprochen werden. Die Firma die Hundetante Sabine Hamscha behält sich das Recht vor, im Falle von vom Kunden nicht wahrheitsgemäß gemachten Angaben zum Hund, die Betreuung nicht anzunehmen oder bei einer laufenden Betreuung keine Haftung für dadurch entstandene Schäden zu übernehmen.
2.2. Voraussetzungen
Der betreute Hund muss haftpflichtversichert sein, diese Versicherung ist auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Vorgespräch mit mir ist immer Voraussetzung für eine Betreuung! Es darf bisher zu keinen schwerwiegenden Vorfällen gekommen sein, die der Ordnungsbehörde mitgeteilt werden musste.
2.3. Betreuung
Bitte vereinbaren Sie, wenn möglich, Termine immer rechtzeitig vor der Betreuungszeit. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 12 Stunden) behält sich die Hundetante Sabine Hamscha vor, 50% des fälligen Betrages zu verrechnen.
2.4 Aufsicht
die Hundetante Sabine Hamscha versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Des Weiteren wird versichert, dass mit den Hunden sorgfältig umgegangen wird und immer bestmöglich auf die Hunde aufgepasst wird. Der Hundehalter entscheidet, ob sein Hund abgeleint werden darf oder nicht. An der Straße laufen die Hunde immer an der Leine, ebenso in Bereichen in denen Leinenpflicht besteht. Sollte ein Hund wider Erwarten weglaufen, dann haftet die Hundetante Sabine Hamscha nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. die Hundetante Sabine Hamscha versichert alle nötigen Schritte wie z.B. das Informieren von Tierheim und Polizei durchzuführen.
3. Gesundheit
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Über etwaige Krankheiten muss die Hundetante Sabine Hamscha wahrheitsgemäß informiert werden.
3.1 Vorsorge
Der Hundehalter verpflichtet sich beim ersten Treffen den Impfausweis vorzulegen. Der Hund muss gegen Tollwut schutzgeimpft sein.
3.2 Tierärztliche Kosten
Sollte die Hundetante Sabine Hamscha während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt ein, die Kosten für eine anfallende tierärztliche Behandlung im Auftrag des Eigentümers zu tragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundebesitzer. Der Hundehalter wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann die Hundetante Sabine Hamscha auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.
4. Zahlung
4.1 Betreuung
Die Betreuung wird in Bar (pro Termin oder monatlich) oder per Überweisung (monatlich) bezahlt.
4.2 Zahlungsverzug
Pro Mahnung werden Ihnen 5€ Bearbeitungsgebühr sowie Versäumniszinsen in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist sofort fällig!
5 Tage nach Zahlungsziel erstellt die Hundetante Sabine Hamscha die 1. Nach weiteren 10 Tagen ohne Zahlungseingang folgt die 2. Mahnung, danach werden rechtliche Schritte eingeleitet. Ab der 3. Mahnung werden die Anwalts- und Gerichtskosten zur Zahlungsforderung / -eintreibung, dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist sofort fällig.

Adresse

Neusiedl Am See

Webseite

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