09/03/2022
Wichtig: Einreisebedingungen für Flüchtlinge aus der Ukraine mit Heimtieren
Viele der Schutzsuchenden treten zurzeit die Flucht aus dem Krisengebiet an – nicht selten zusammen mit ihren Tieren. Die EU-Kommission hat deshalb die EU-Mitgliedsstaaten gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halterinnen und Halter in die EU einreisen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. Diverse Länder, u.a. auch Deutschland, sind dieser Bitte nachgekommen.
Nun zieht auch die Schweiz nach. In Ausnahmefällen dürfen Hunde und Katzen, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, nun in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Bei beabsichtigter Einreise in die Schweiz bittet das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Tierhaltenden, ein auf dessen Webseite erhältliches Formular auszufüllen und an [email protected] zu schicken.
Aufgrund des hohen Seuchenrisikos ist die Einreise mit Geflügel, Huf- und Klauentieren weiterhin verboten. Die Tierhaltenden werden vom BLV gebeten, unverzüglich Kontakt mit den Veterinärbehörden am aktuellen Standort aufzunehmen.
Uns erscheinen die genannten Bemühungen der Schweiz aktuell nicht ausreichend, um traumatisierten Schutzsuchenden mit ihren Tieren die versprochene unbürokratische und schnelle Hilfe zu gewährleisten. Es gilt dringend zu verhindern, die Einreise mit hohen Hürden zu erschweren, wie beispielsweise das Ausfüllen eines Formulars, während die eigene Sicherheit gefährdet ist. Wir setzen uns in Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzorganisationen dafür ein, dass die Schweiz den Tierhaltenden und ihren Vierbeinern eine bedingungslose Aufnahme in Aussicht stellt, um weiteres Leid für Mensch und Tier mangels konkreter Perspektiven zu verhindern.
Formular des BLV für Flüchtlinge aus der Ukraine, die mit Hunden oder Katzen einreisen:
https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/tiere/reisen-mit-heimtieren/form-pets-ukraine-ch.pdf.download.pdf/Form%20Pets%20Ukraine%20Switzerland.pdf
Webseite vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV):
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren.html
Unsere Newsmeldung:
Deutsch: https://www.tierimrecht.org/de/news/newsmeldungen-2022/2022-03-09-einreisebedingungen-fr-flchtlinge-aus-der-ukraine-mit-heimtieren/
Englisch: https://www.tierimrecht.org/en/news/2022-03-09-entry-requirements-for-refugees-with-companion-animals-fleeing-ukraine/