02/11/2023
Vorsicht bei veralteten Trainingsmethoden! Darauf solltest du bei der Wahl deiner achten 🐶 :
🔹 Die Hundeschule und ihre Hundetrainer können Qualifikationen in Theorie und Praxis nachweisen und haben eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach §11 Tierschutzgesetz.
🔹 Die Trainer verzichten auf Begriffe wie Alpha-Tier, Rudel, Unterordnung, Welpenschutz, Kontrollverlust und Triebstärke ➡︎ das deutet auf veraltete Dominanzkonzepte hin.
🔹 Die Trainer arbeiten gemeinsam mit Hund und Mensch, erklären das beobachtete Verhalten und die entsprechende Vorgehensweise sachlich und verständlich.
🔹 Die Trainer interpretieren das Verhalten deines Hundes nicht aus vermenschlichter Sichtweise (z.B. dein Hund sei traurig, besorgt, nachtragend).
🔹 Die Trainer gehen individuell auf die gesundheitliche Vorgeschichte deines Tieres ein.
🔹 Die Trainer achten auf die Emotionen des Hundes und vermeiden die Auslösung negativer Emotionen.
🔹 Die Erziehung erfolgt mit positiven Verstärkern (Futtergabe, Lob, Zuwendung) bei erwünschtem Verhalten und mit negativer Bestrafung (Ignorieren) bei unerwünschtem Verhalten.
🔹 Keine Anwendung tierschutzwidriger Methoden wie Kneifen, Schlagen, Leinenruck, auf den Rücken oder auf die Seite drehen.
🔹 Kein Einsatz von Zug- und Kettenhalsbändern, einschneidenden Geschirren und so genannten Erziehungshalsbändern (Sprühhalsbänder, Teletakt).
🔹 Die Trainingseinheiten sollten nie zulange sein und stets positiv beendet werden.
🔹 Die Trainer reflektieren ihre Arbeit und scheuen sich nicht, ihre Erziehung anzupassen, wenn die bisherige Arbeit mit dem Tier keinen Erfolg zeigt.
🔹 Die Trainer scheuen sich nicht, Grenzen im Training aufzuzeigen und versprechen nicht von vornherein die vollständige Resozialisierung jeglicher Problemfälle.
👉 Weitere Infos findest du in unserer Broschüre zum Download:https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/Seiten/tierschutzbund.de/Downloads/Broschueren/Broschuere_Hundeschule.pdf