hello, we are a association of Savannah Cat breeders and petowners. We have the goal, that no more bans of Savannah Cats will be made and that the breed of the Savannah will developing to the standard. Our task is it, to promote the Savannah right, keeping owners and all interested people up to date about bans, pads and bad news about scammers, false pedigree‘s and so on. Also giving instructions
to new owners and breeders, how to make things like feeding, talking with authorities and so on. If there will be a Savannah that have to need rehoming, we help. Also we will do Petition by low, if there will come a banning for Germany. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir viel erreichen können, wenn wir gemeinsam für die Haltung und Zucht der Savannahkatze eintreten! Wer sich uns anschließen möchte, hat hier die Gelegenheit! Wildkatzenhybridhaltung in Deutschland
Zum allgemeinem Verständnis:
Viele der Savannahzüchter in Deutschland sind sich der Tragweite der Beispielliste für Bayern nicht bewusst. Hier geht es nicht nur um die Savannahzüchter in Bayern! Züchter anderer Bundesländer dürfen derzeit nach unserm Kenntnisstand keine Savannah F1 – einschließlich F4 nach Bayern abgeben. Bereits mehrmals wurde von verschiedenen Gemeinden in Bayern eine Haltung- trotz Gehege – untersagt. Was geschieht, wenn ein Savannah – Halter von einem nicht genehmigungspflichtigen Bundesland nach Bayern zieht, mit seinen Katzen? In allen anderen Bundesländern und auch nach CITES benötigt man für
Serval-Hybriden keine Haltegenehmigung, wenn es sich um Nachzuchten in
menschlicher Obhut handelt. Was geschieht mit der Rasse Savannah, wenn sich alle anderen Bundesländer Bayern anschließen? In Art.37 LStVG heißt es " Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art
oder einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde, soweit
das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt"
Der Besitz und die Vermarktung von Servalhybriden ist in Deutschland nach
BArtSchV grundsätzlich zulässig, wenn
• die Exemplare legal in der EU gezüchtet wurden oder
• die Exemplare vor einem bestimmten Termin erworben wurden oder
• die Exemplare legal in einem anderen EU-Staat der Natur entnommen
und vermarktet wurden
Savannahkatzen der F1-F4 Generation dürfen nach BArtSchV nur in
entsprechenden Gehegen von Personen mit persönlicher und fachlicher Eignung
gehalten werden. Der Vollzug ist Sache der Landkreise. So ist die Haltung
eines behördlich gemeldeten Tieres bereits durch das zuständige Veterinäramt
und die untere Naturschutzbehörde geprüft worden. Ein Bundesland ist durchaus berechtigt Wildkatzen und deren Kreuzungen mit Hauskatzen bis zur 5. Nachzuchtgeneration als gefährlich einzustufen und für diese Tiere eine Genehmigungs - und Gehegepflicht einzufordern, kann aber nach unserer Meinung eine Haltung nicht verbieten. Es handelt sich bei Savannahkatzen nicht ausschließlich um Kreuzungen von Wildkatzen mit Hauskatzen bis zur 5. Bereits nach der F1 Generation wird ein Kater der Generation F5 oder SBT für die Zucht verwendet. Demnach entfällt prinzipiell für einen großen Anteil der Savannahkatzen die Genehmigungspflicht. Eine allgemeine Untersagung der Haltung und Zucht von Savannahkatzen ist rechtswidrig und kann somit keinen Bestand haben. Wir fordern hiermit die eindeutige Begriffsklärung “Wildkatze” im Art. 37 LAtVG, sowie vorsorglich die Serval-Hauskatzen-Hybriden, als Savannahkatzen bezeichnet, von der Liste der gefährlichen Tiere Art. 37 LStVG auszuschließen!
• Savannahkatzen sind in menschlicher Obhut gezeugt, geboren und aufgezogen. Der elterliche Serval lebt in menschlicher Obhut.
• Die Savannahkatzen sind auf Grund ihrer Veranlagungen bzw. Verhaltensweise (siehe Verhaltensstudie S.Thiel) nicht als gefährlich einzustufen und stellen auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Haltebedingungen keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar.
• Laut Bundesartenschutzgesetz sind Servalhybriden bis einschließlich der F4 Generation meldepflichtig und unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
• Die Haltung ist nur in amtstierärztlich abgenommenen Gehegen erlaubt.
• Eine Gefährdung von Dritten ist somit nicht gegeben.
• Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Savannahkatzen in der Liste der gefährlichen Tiere zu führen.
• Ein derartiges Gesetz fördert nur die illegale, nicht artgerechte Haltung dieser Katzen und Inzucht der Rasse. Im schlimmsten Fall wird solch ein illegal gehaltenes Tier, welches mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gekennzeichnet ist, früher oder später ausgesetzt oder nicht kastriert in den ungesicherten Freigang entlassen.
• Wird die Savannahkatze nicht von der Liste der gefährlichen Tiere Art. 37 LStVG ausgenommen, fördert dies Tierquälerei und Faunenverfälschung!
• Wir fordern daher eine sofortige Ausnahmeregelung für Serval-Hauskatzen-Hybriden da sie nicht als gefährliche Tiere einzustufen sind!