15/06/2023
Pfandversteigerung im Reitstall
Sie haben ein Pensionspferd in Ihrem Stall, für dessen Unterbringung seit geraumer Zeit keine monatliche Miete mehr bezahlt wird? Sie haben aus anderen Gründen eine beachtliche Summe an Forderungen an einen „Ihrer“ Pferdebesitzer, die mittlerweile aufgelaufen ist?
In den meisten Fällen vereinbaren die Stallbetreiber mit ihren Einstallern im Miet- oder Pensionspferdevertrag ein sogenanntes „Vermieter-Pfandrecht“.
Dies bedeutet, dass sie dann, wenn ihnen klar geworden ist, dass der Mieter nicht willens oder nicht fähig ist die Schulden, die für die Einstallung seines Pferdes aufgelaufen sind, an Sie zu bezahlen, Sie sich an dem Pfand - das kann das Pferd, aber auch der Sattelschrank nebst Inhalt sein - bedienen können. Und bei Pferden kann der Moment sehr schnell kommen, dass Sie das Vermieterpfandrecht geltend machen möchten. Denn obwohl der Eigentümer des Pferdes Ihnen keinen Cent bezahlt, müssen Sie weiter für die Kosten, die das Pferd verursacht, wie Futter, Hufschmied, Tierarzt, um nur einiges zu nennen, aus Ihrer Tasche aufkommen. Die Ausrede, „das ist doch aber gar nicht mein Pferd“ zählt nicht. Der Stallbetreiber hat das Pferd fachgerecht und nach dessen Bedürfnissen zu versorgen, auch wenn nun alles aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss.
Formlos geht das allerdings nicht. So einfach kommen Sie nun auch nicht an Ihr Geld. Sie können das Pferd oder das Sattelzeug nicht einfach einbehalten, sondern Sie müssen einige Fristen einhalten und das Eigentum des Schuldners öffentlich versteigern lassen.
Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:
Fairerweise vier Wochen vor der geplanten Versteigerung des Pferdes, das in Ihrem Stall als Pfand eingestallt ist, soll der Gläubiger informiert werden, damit er ausreichend Zeit hat, seine offenen Rechnungen vielleicht noch zu bezahlen.
Gleichzeitig oder auch früher beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer mit der Vorbereitung und der Durchführung der Versteigerung. Der Versteigerer kümmert sich um die Bekanntgabe des Versteigerungstermins und die gesamte Planung der Maßnahme.
Um die Sache für den Stallbetreiber und vielleicht auch die anderen Einstaller oder andere Pferdefreunde aus der Region lukrativer zu gestalten, bietet es sich immer an, in der öffentlichen Versteigerung des Pfandgutes eine freiwillige Versteigerung einzubetten. Hier könnten alle Dinge rund ums Pferd von der Reithose bis zur Kutsche, vom Traktor bis zum Futterroboter versteigert werden.
Aber zurück zur Pfandversteigerung: Sind die Schulden nebst der nun dazu gekommenen Kosten für die Organisation der Versteigerung zum Termin nicht beglichen, wird versteigert. Die Interessenten bekommen ihre Bieterkarten und können, das ist bei solchen Versteigerungen oft so, ein echtes Schnäppchen machen. Ist nach der Versteigerung des wertvollsten Versteigerungsposten, und das ist meist das Pferd, die Schuldsumme erreicht, ist die Veranstaltung beendet, fehlt noch ein Betrag, geht es weiter. Der Sattel, die Trense bis hin zum Hufkratzer kommt alles „unter den Hammer“. Reicht der Geldbetrag, um den Stallbetreiber und die Versteigerungskosten zu bezahlen, ist der ehemalige Einstaller seine Schulden, aber auch sein Pferd los. Der Zuschlag des öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers gilt hier als verbindlich abgeschlossener Kaufvertrag. Hat der Erlös der Versteigerung nicht ausgereicht, so ist der Schuldenbetrag kleiner geworden, aber die restliche Forderung ist nicht verwirkt. In allen Fragen rund um eine öffentliche, aber auch die Organisation einer freiwilligen Versteigung, dürfen Sie sich sehr gerne an mich wenden.
Burkhard Rau, öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
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