03/12/2021
Aktuelle Nachrichten und Informationen
Ein Tier als Weihnachtsgeschenk – Gut überlegen!
Meldung vom 02.12.2021
Eine Information des Rhein-Sieg-Kreises:
Welche Kinderaugen würden nicht strahlen, wenn an Heiligabend ein süßer Hund oder ein niedliches Kätzchen als Geschenk unter dem Weihnachtsbaum liegt? Denn Kinder wünschen sich gerade zu Weihnachten oft ein pelziges Haustier, mit dem sie spielen und kuscheln können.
„Solch eine Anschaffung sollte allerdings gut überlegt sein“, weiß Dr. Johannes Westarp, Leiter des Kreisveterinäramtes. „Viele Tierhalterinnen und Tierhalter beschäftigen sich vor dem Kauf leider zu wenig mit Themen wie Pflege, Haltung, entstehende Kosten und benötigte Zeit. Und so landen zum Fest verschenkte Fellnasen wie beispielsweise auch Kaninchen und Meerschweinchen häufig dann kurze Zeit später in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen. Oder sie werden sogar einfach irgendwo ausgesetzt.“
Gedanken machen sollte man sich ebenso darüber, wer die Versorgung des Tieres übernimmt, wenn etwa ein Urlaub ansteht oder sonst niemand zu Hause sein kann. Denn es geht schließlich um Lebewesen und die kann man nicht so einfach „zur Seite legen“, sobald Zeit oder Lust fehlen. Gerade Katzen und Hunde können viele Jahre alt werden. Auch ist es ratsam, vorab schon bei allen Familienmitgliedern eine Tierhaarallergie ausschließen zu lassen. Denn eine Trennung vom geliebten Vierbeiner wegen gesundheitlicher Probleme ist in solch einem Falle vermeidbar.
Besonders Kinder sind mit einem geschenkten Tier oft überfordert. Die auf sie übertragene Verantwortung können sie kaum übernehmen. Denn der Nachwuchs kann den Vierbeinern ungewollt Schmerzen oder Schäden und somit erhebliches Leid zufügen, wenn er falsch mit ihnen umgeht; beispielsweise beim Spielen. Tiere sind Lebewesen und kein Spielzeug! Die Pflege und Betreuung eines angeschafften Tieres sollte daher immer in der Verantwortung eines Erwachsenen liegen, der Erfahrung in der Tierhaltung hat.
Ein Tier verursacht Lärm, Gerüche und Schmutz. Dies muss unbedingt bedacht werden, bevor es in das neue Zuhause einzieht. Denn das könnte das friedliche Miteinander in einer Wohngemeinschaft schnell stören. Vielleicht schließt der bestehende Mietvertrag sogar die Tierhaltung aus oder aber schränkt sie erheblich ein. Daher sollte die Vermieterin oder der Vermieter vor der Anschaffung informiert werden.
Wenn alles rund um Haltung, Pflege und Futter geklärt ist, sollte man über den richtigen Zeitpunkt des Einzugs in die eigenen vier Wände nachdenken. „Ein Umgebungswechsel bedeutet für Tiere nämlich immer Stress. Fällt dieser Wechsel dann auch noch in die hektische und von Familientrubel und Besuchen geprägte Weihnachtszeit, macht das die Eingewöhnung im neuen Zuhause unnötig schwer“, so Dr. Johannes Westarp.