Deutsche Wachtelhunde „Zwinger v. Rittener Rand“

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Deutsche Wachtelhunde „Zwinger v. Rittener Rand“ Deutsche Wachtelhunde

15/02/2024
15/02/2024

Hundepflege 🥴 Spyke bettelt darum, flächendeckendes saugen im Haushalt so gut wie unmöglich.

Wie A***h auf Eimer ähhhh Wachteline
10/01/2024

Wie A***h auf Eimer ähhhh Wachteline

Die Sparmaßnahmen der Regierungsampel greifen bereits beim DW 🥴
09/01/2024

Die Sparmaßnahmen der Regierungsampel greifen bereits beim DW 🥴

Allen Wachtelfreunden einen Guten Rutsch
31/12/2023

Allen Wachtelfreunden einen Guten Rutsch

Ein schönes Weihnachtsfest Euch allen
24/12/2023

Ein schönes Weihnachtsfest Euch allen

Ich weiß was der will 😜
15/11/2023

Ich weiß was der will 😜

12/11/2023

Jagdhunde im Einsatz

Liebe Jäger, liebe Hundeführer, liebe Jagdherren und liebe Beteiligten an Gesellschaftsjagden, sowie auch Personen, die mit dem Thema Jagd und Jagdhund nicht vertraut sind:
(das Gendern darf ich mir hoffentlich ersparen 😉)

Gestern, Samstag, 11.11.23, war mein Mann mit unseren beiden Dt. Wachtelhunden auf einer sog. Drückjagd. Beide Hunde wurden zum Jagdbeginn vom Stand aus geschnallt (losgelassen). Nach ca. der Hälfte der angesagten Jagdzeit war ein Hund per GPS-Signal nicht mehr in Bewegung. Die eine Hündin kam gegen Ende der Jagd zurück an den Stand, die andere saß immer noch am selben Platz fest wie eine Stunde zuvor.

Jeder Hundeführer, der das schon erlebt hat, hat ein Bild vor Augen, was mit dem fehlenden Hund alles passiert sein kann. Man sitzt mit dem GPS-Empfänger auf seinem Stand, darf diesen vor Ende der Jagd aus Sicherheitsgründen nicht verlassen um den Hund zu suchen und bangt derweil um seinen Hund.

Nach Jagdende ging mein Mann per GPS - Ortung auf die Suche nach der Hündin. Gefunden hat er sie wohlbehalten, aber angebunden! an einem Drückjagdstand eines anderen Jägers.
Frage: was soll das während der laufenden Jagd? Die meisten der Stöberjagd erfahrenen Hunde/Stöberhunde, zumeist sogar mit bestandener Stöberprüfung, kennen ihren Job und finden in der Regel über ihre Rückfährte zum Führer. Dass der eine oder andere Hund nicht pünktlich zum Jagdende seine Tour beendet, wenn er noch was in der Nase hat, oder er vorzeitig auch mal pausiert und einen Schützen besucht, weil nichts mehr los ist……..es gibt Hunde, die nicht auf ihrer Fährte zurück kommen oder auch mal die Orientierung verloren haben, es gibt auch solche, die nur kurze Strecken um ihr Herrchen/Frauchen stöbern oder dann bei den Treibern laufen.

Dennoch sollte der Hund nicht ohne Kommunikation zum Hundeführer festgesetzt werden und
den Hund einfach anbinden? Klar, wenn der Hund verletzt scheint macht das Sinn. Jagdhunde sind mit Schutzwesten, Warnjacken oder -halsbändern und meist mit Ortungssystemen ausgestattet mit darauf befindlichen Kontaktdaten des Halters.
Ein kurzer Anruf, WhatsApp oder SMS, wo sich der Hund befindet, ob man ihn sichern und/oder mit zum Treffpunkt bringen soll oder ihn wieder weiter schicken soll o.ä. kann doch nicht zuviel verlangt sein? Noch dazu von Jagdkollegen! Und dem Hundeführer bleibt die Sorge und die Nachsuche zu seinem Hund erspart.

Verständnis beim Sichern und Festsetzen eines Jagdhundes habe ich, wenn der Hund verletzt ist oder sich in Strassennähe mit Verkehr befindet. Da sollte gehandelt werden.

Und die Autofahrer/Spaziergänger usw. die einem Jagdhund mit jagdlicher Ausstattung begegnen, sollten den Hund erstmal beobachten bzw. wenn er zu ihnen kommt auch versuchen über die Telefonnummer den Halter zu kontaktieren. Den Hund nicht einfach mal mit nach Hause nehmen oder ins Tierheim oder zur Polizei bringen. Das erspart oftmals allen, auch dem Hund, viel Aufregung.

Gestern war wieder mal so ein Beispiel wie Jagdhundsicherung nicht ablaufen sollte. Und leider ist unsere gestrige Erfahrung das Paradebeispiel vieler Gesellschaftsjagden. Es ist bestimmt gut gemeint, aber gut gemeint ist nicht immer gut (richtig) gemacht. Deshalb: Bitte KOMMUNIKATION zwischen Finder und Hundeführer!

Wachtelhundzwinger vom Rittener Rand

Mutter Quenta v. Wildererstein muss sich den Fernsehsessel mit Sohn Spyke v. Rittener Rand teilen.
04/11/2023

Mutter Quenta v. Wildererstein muss sich den Fernsehsessel mit Sohn Spyke v. Rittener Rand teilen.

01/11/2023

Remo vom Rittener Rand mit seinem Führer T. Unke und unsere Rikke vom Rittener Rand mit ihrem Führer W. Lauer haben erfolgreich ihre GP bestanden. 👏

01/09/2023

Spyke vom Rittener Rand - 8 Monate

Treffen der Junghunde v. Rittener Rand bei uns im Revier zum Üben auf JP. Zwei „Gasthunde“ zum Üben für EPB.
24/07/2023

Treffen der Junghunde v. Rittener Rand bei uns im Revier zum Üben auf JP.
Zwei „Gasthunde“ zum Üben für EPB.

Sieben auf einen Streich.Sally, Sepp, Suki, Schoko, Silas, Smokey und Spyke vom Rittener Rand beim Familienwochenende im...
05/07/2023

Sieben auf einen Streich.
Sally, Sepp, Suki, Schoko, Silas, Smokey und Spyke vom Rittener Rand beim Familienwochenende im Harz am Auerberg. Nun sind sie 6 Monate ❤️

28/06/2023

https://www.instagram.com/tv/CuCbQgSK-zH/?igshid=MjAxZDBhZDhlNA==

Die Ausnahme vom Verbot des Kupierens von Jagdhunden soll rückgängig gemacht werden. So zumindest lautet der Plan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Doch was würde das für unsere treuen Jagdhelfer bedeuten? Am Mittwoch, den 28. Juni, um 16 Uhr spricht Karl Walch, Präsident des Jagdgebrauchshundverbands, mit Phil Kahrs von der PIRSCH mit über die Thematik.

Verlagsbereich Jagd

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Mal was zum Nachdenken
28/06/2023

Mal was zum Nachdenken

Der Hund will raus und sich austoben, aber in Wald und Flur herrscht von April bis Juli die sogenannte Brut- und Setzzeit: Rehe haben ihre Kitze gerade geboren und im hohen Gras der Wiesen oder im Wald unter Sträuchern versteckt.

26/06/2023

JGHV – Otternhagener Str. 5, 31535 Neustadt
Stellungnahme zu § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz
Tierschutzbeauftragter

Mit großer Besorgnis hat der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) von Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erfahren, die derzeitige Rechtslage im Tierschutzgesetz beim Kupieren von Jagdhunden zu ändern. Als Tierschutzbeauftragter des JGHV darf ich Ihnen kurz die Haltung unseres Verbands zu dieser Problematik zur Kenntnis geben.
Nach § 6 Absatz 1 ist das Kupieren des Schwanzes bei Hunden grundsätzlich verboten. Aufgrund der Verletzungsgefahren der Hunde am Schwanz im Jagdbetrieb hat der Gesetzgeber im bisherigen Tierschutzgesetz über eine Einzelfallregelung bei ausgewählten Jagdhunden das Kupieren von Teilen des Schwanzes ermöglicht. Wir appellieren dringend an die Beteiligten, diese Regelung beizubehalten.
Seit Jahrhunderten ist das Auftreten von Schwanzverletzungen bei Jagdhunden bekannt und dokumentiert. Insbesondere rauh- und kurzhaarige Jagdhunde erleiden häufig gravierende Schwanzverletzungen bei der Nutzung während bestimmter Jagdarten. Zu diesen Jagdarten gehören u. a. Stöberjagd auf Schwarzwild in verjüngungsreichen Waldbeständen, in mit Brombeere durchsetzten Kalamitätsflächen oder in trockenstehenden Schilfflächen. Hinzu kommt das Temperament der Jagdhunde mit der daraus resultierenden Wedelfrequenz sowie die Wucht mit der die Rute gegen Hindernisse schlägt.
Diese Verletzungen führen bei nicht kupierten Hunden aufgrund der anatomischen Gegebenheiten im Schwanzbereich häufig zu sehr schmerzhaften, schwer zu therapierenden und mit fortschreitenden Nekrosen einhergehenden Veränderungen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und meist eine schrittweise oder totale Amputation des Schwanzes notwendig machen). Dies betrifft bestimmte Jagdhunderassen, deren Anatomie und fehlende Behaarung das Auftreten von Schwanzverletzungen prädisponieren, wie u. a. Studien mit Vergleich kupierter und nicht kupierter Hunde feststellen konnten (DIESEL et al. 2010). Es geht dabei in keinem Fall um ästhetische Aspekte und Rassestandards!
In älteren Studien aus Schweden Anfang der 90er Jahre wurde nachgewiesen, dass beispiels- weise bei 191 Deutsch-Kurzhaar Hunden schon im jugendlichen Alter von 12 – 18 Monaten 72 Hunde (38 %) Verletzungen der Rute aufwiesen. Mit zunehmendem Alter nahm der Prozentsatz zu. Jeder 3. Hund hatte schwerwiegende Verletzungen.
In neueren veterinärmedizinischen Studien aus Schottland (LEDERER et al. 2014, CAMERON et al. 2014) wurde 2860 Jagdhunde einer Jagdsaison analysiert. 13,5 % zeigten mindestens eine Schwanzverletzung. Besonders betroffen waren die stöbernden Hunde, bei denen 56,6 % der Tiere mehr oder weniger schwere Schwanzverletzungen aufwiesen, und die bei der Niederwildjagd zum Apportieren eingesetzten Hunde mit 38,5 % verletzter Tiere in einer Sai- son. Vor diesem Hintergrund hat die schottische Regierung 2016 das Kupieren bei bestimmten Jagdhunderassen wieder erlaubt!
Aufgrund dieser Ergebnisse, die sich mit den über Jahrhunderte gewonnenen Erfahrungen der Jägerschaft decken, ist das Kürzen der Ruten von Hunden für den Jagdgebrauch unerlässlich und verhütet Verletzungen. Die Erfahrung von Tierärzten zeigt auch, dass die bei sehr jungen Welpen (wenige Tage alt) mit dem Kürzen der Rute verbundenen Schmerzen nur sehr gering sind. Bei Abwägung mit den Schmerzen, Leiden und Schäden, die bei einem hohen Prozentsatz von Jagdhunden bestimmter Rassen auftreten, ist es ein Gebot des Tierschutzes, die bisherige Einzelfallregelung im deutschen Tierschutzgesetz grundsätzlich beizubehalten.
Wir sind uns dabei bewusst, dass Verallgemeinerungen nicht zielführend sind und das Auftreten von Verletzungen bei Jagdhunden sowohl von der individuellen Anatomie (z. B. lange, dünne Ruten) als auch von der Einsatzumgebung (z. B. dornenreiches Unterholz) abhängig sind. Als Jagdgebrauchshundverband sind wir daher gerne bereit, gesetzliche Regelungen mitzutragen, die die Beschränkung auf bestimmte, für Schwanzverletzungen anfällige Jagd- hunderassen präzisiert und für den jeweiligen Einzelfall genaue Vorgaben macht. Folgende Kriterien könnten helfen, die bisherige Einzelfall Lösung weiter zu konkretisieren, um den derzeitigen Ansprüchen des Tierschutzes und der Unerlässlichkeit des Eingriffs zu genügen:
1. Welpen dürfen nur durch einen Tierarzt kupiert werden, der auch die Unbedenklichkeit bestätigt.
2. Welpen dürfen nur bis zum 4. Lebenstag kupiert werden.
3. Der Tierarzt kupiert maximal die Hälfte der Rute, um die mit der Funktion der Rute
verbundenen Leistungen, z. B. Kommunikationsmittel bei Caniden, zu erhalten.
4. Der Züchter muss dem Tierarzt eine Bescheinigung seines Zuchtverbandes vorlegen, aus der hervorgeht, dass es sich ausschließlich um Welpen aus jagdlicher Leistungs-
zucht handelt, und die kupierten Welpen ausnahmslos an Jäger abgegeben werden.
5. Zum Zeitpunkt des Kupierens müssen die Welpenkäufer bereits feststehen. Kupierte
Welpen dürfen nur an praktizierende Jäger abgegeben werden.
6. Es sind nur folgende Hunderassen für das Kupieren im Einzelfall zugelassen: Deutsch Drahthaar, Deutsch Kurzhaar, Deutsch Stichelhaar, Weimaraner (Kurzhaar), Pudelpointer, Griffon, Cesky Fousek, Epagneul Breton, Deutscher Jagdterrier, Glatthaar Foxterrier, Drahthaar Foxterrier, Parson Russell Terrier, Deutscher Wachtelhund, Spaniel.

Den Hundeführern geht es nicht um einen kosmetischen, sondern ausschließlich um einen prophylaktischen veterinärmedizinischen Eingriff, der sehr begrenzt bei Hunden eingesetzt werden soll, wenn die jagdliche Ausbildung und Nutzung durch den Käufer sichergestellt sind.
Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) hält die grundsätzliche Beibehaltung der aktuellen Regelung für zwingend geboten. Wir sind uns bewusst, dass das Kupieren von Welpen im frühen Lebensalter ein nicht unproblematischer Eingriff ist, der aus Tierschutzgründen mit den bei der Jagd auftretenden Schwanzverletzungen und ihrer problematischen Therapie abzuwägen ist. Aufgrund der vorliegenden, Jahrzehnte langen Erfahrungen der hundeführenden Jägerschaft und der Züchter kommt der JGHV zum Schluss, dass die im früheren Lebensalter beim Kupieren bestimmter Jagdhunderassen auftretenden Schmerzen, Leiden oder Schäden gegenüber den Tierschutzproblemen bei von Schwanzverletzungen betroffenen Tieren geringer einzuordnen ist.
Die aktuelle Einzelfallausnahme des Tierschutzgesetzes trägt diesem Umstand Rechnung, so dass wir aus Tierschutzgründen dringend die Beibehaltung anraten. Wir sind gerne bereit, die Einzelfallregelung fachlich begründet zu präzisieren, damit im Gesetzgebungsverfahren der Tierschutzaspekt besser berücksichtig wird, ohne die Unerlässlichkeit des Kupierens von Jagdhunden in Frage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
(Prof. Dr. Franz-Josef Kaup, Tierschutzbeauftragter JGHV)

Literatur
Cameron, N., R. Lederer, D. Bennett, T. Parkin (2014): The prevalence of tail injuries in work-

11/06/2023
1. Übungstreffen mit Sally, Sepp, Spyke, Smokey und Silas vom Rittener Rand 👏👏👏
30/05/2023

1. Übungstreffen mit Sally, Sepp, Spyke, Smokey und Silas vom Rittener Rand 👏👏👏

30/05/2023

Spyke das erste Mal auf hoher See

29/05/2023

Der Kleine kühlt sich die Schweißfüße

29/05/2023

Pure Wasserfreude 🤣

29/05/2023

Anbaden

Es war wahrscheinlich der „Niemand“. Vielleicht hat auch der Inhalt nicht gefallen 😇
16/05/2023

Es war wahrscheinlich der „Niemand“.
Vielleicht hat auch der Inhalt nicht gefallen 😇

Früh um 7.30 Uhr.Mutter Quenta v. Wildererstein mit Spyke v. Rittener Rand (V. Curt v. Wisentwald)
10/05/2023

Früh um 7.30 Uhr.
Mutter Quenta v. Wildererstein mit Spyke v. Rittener Rand (V. Curt v. Wisentwald)

19/04/2023

Der Dyson Dt. Wachtelhund Award 2023

28/03/2023

Nicht Aldi sondern Schlecker

20/03/2023

Die Wurfgeschwister üben auch

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