24/01/2022
Eine sehr hilfreiche Info:
Die Betreuung Ihrer Tiere in den eigenen vier Wänden lassen sich steuerlich absetzen. Dafür muss in der Rechnung vermerkt sein, dass die Betreuung bei Ihnen Zuhause stattfand, was ich selbstverständlich für Sie auf der Rechnung aufliste.
Anbei noch ein sehr gut geschriebener Ausschnitt von der Seite
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/hund-und-steuer-welche-kosten-kann-ich-absetzen.html:
„Die Hundebetreuung in den eigenen vier Wänden kann als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sein. Denn das Füttern, die Fellpflege und die Reinigungsarbeiten sowie das Ausführen und Spielen seien Aufgaben, die regelmäßig anfallen und üblicherweise vom Besitzer selbst erledigt werden, urteilten die Richter des BFH im Jahr 2015.
Sind Sie auf Arbeit oder ohne den Vierbeiner im Urlaub, müssen diese Aufgaben von einem Dienstleister wie einem Hundesitter übernommen werden – dementsprechend können Sie die Kosten dafür auch in der Steuererklärung eintragen. Aber Achtung: Bei der Hundebetreuung gilt die gleiche Einschränkung wie beim Hundefriseur. Kommt der Vierbeiner in eine Hundepension, ein Hundehotel oder eine Hundetagesstätte, können Sie die Kosten nicht absetzen. Für eine Steuerersparnis muss das Tier zwingend bei Ihnen zu Hause betreut werden.“
Egal ob Hundesteuer, Hundefriseur oder Hundepension: Wir zeigen Ihnen, welche Kosten Sie als Hundehalter von der Steuer absetzen können.