04/03/2021
Wir dürfen wieder! Einzeltrainig ist wieder erlaubt ☺ ich freue mich so!
***ProHunde erfolgreich in Niedersachsen***
Das Ergebnis der Klage, die eines unserer Mitglieder mit Unterstützung des Berufsverbandes vergangene Woche eingereicht hatte, liegt vor!
Wir konnten einen ersten wichtigen Schritt und Teilerfolg erreichen!
Einzeltraining ist im gesamten Bundesland Niedersachsen ab sofort wieder erlaubt!
Hier der wesentliche Ausschnitt aus der Beschlussschrift:
"Darüber hinaus gehende Trainings, insbesondere Gruppenangebote, blieben danach hingegen vorerst unzulässig.
c) Die einstweilige Außervollzugsetzung wirkt nicht nur zugunsten des Antragstellers in diesem Verfahren; sie ist allgemeinverbindlich (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 611). Der Antragsgegner hat die hierauf bezogene Entscheidungsformel in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO unverzüglich im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen."
Übersetzt und in Kurz = Einzeltraining ist uneingeschränkt für ALLE erlaubt, jedoch kein Gruppentraining!
UNübersetzt und in Lang = Nach den subsidiär heranziehbaren Vorschriften wären Hundetrainings im öffentlichen und privat genutzten Raum, so auch auf Grundstücken und in geschlossenen Räumlichkeiten der Hundeschulen selbst, zulässig, soweit daran neben dem Hundetrainer nur Hundehalter aus ein und demselben Hausstand mit Tier/en teilnehmen (Einzeltrainings im weiteren Sinne), auf öffentlichen und privaten Sportanlagen hingegen nur in der Kombination aus Hundetrainer und höchstens einem Hundehalter mit Tier/en (Einzeltrainings im engsten Sinne); ggf. sind dabei zusätzlich die allgemeinen Vorschriften der §§ 3 bis 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu beachten. Darüber hinaus gehende Trainings, insbesondere Gruppenangebote, blieben danach hingegen vorerst unzulässig.
D. h.: Da es keine spezielle Vorschrift für Hundeschule gibt, gelten die allgemeinen Bestimmungen aus anderen Bereichen. Wenn sich z.B. Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, dann auch im Rahmen der Hundeschule. Wenn sich 10 Personen aus verschiedenen Haushalten zum Gruppensport treffen dürfen, dann auch im Rahmen der Hundeschule.
Die Richter haben sich auf das "Klein/Klein" gestürzt und sind z. B. zu der Aussage gekommen, dass "Der Umstand, dass die Tätigkeit der Hundeschulen überwiegend unter freiem Himmel und nur gelegentlich in geschlossenen Räumen stattfindet, (...) unerheblich" ist. Ramelow sah dies zwar gestern Abend anders und wies darauf hin, dass Aufenthalte an der frischen Luft zur Reduzierung des Infektionsrisikos beitrügen, aber die Richter beachteten dies (noch) nicht.
Leider haben sie die 3-G-Regeln ebenfalls nicht "angefasst".
ProHunde bleibt weiter dran! Aber nun erstmal den Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg beim Einzeltraining in Niedersachsen!
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-coronabedingten-untersagung-von-erste-hilfe-kursen-fur-fahrschuler-und-der-hundetrainings-von-hundeschulen-198019.html?fbclid=IwAR3-IDNBwJOj4zvNUVizQuTsthL1F1lEeS1aNFKtjJe6w_zf1-Fi8j2-bIU