20/01/2022
Das ist für alle Tierhalter wichtig, nicht nur für Tiertherapeuten!!
𝑭𝑨𝑸 𝑵𝒓. 1 – 𝑾𝒂𝒔 𝒃𝒆𝒅𝒆𝒖𝒕𝒆𝒕 𝒅𝒂𝒔 𝒏𝒆𝒖𝒆 𝑻𝒊𝒆𝒓𝒂𝒓𝒛𝒏𝒆𝒊𝒎𝒊𝒕𝒕𝒆𝒍𝒈𝒆𝒔𝒆𝒕𝒛 (𝑻𝑨𝑴𝑮) 𝒆𝒊𝒈𝒆𝒏𝒕𝒍𝒊𝒄𝒉 𝒇ü𝒓 𝑻𝒊𝒆𝒓𝒉𝒂𝒍𝒕𝒆𝒓𝑰𝒏𝒏𝒆𝒏?
Das Gesetz tritt in seiner derzeitigen Form am 28.1.2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt für TierhalterInnen und TierheilpraktikerInnen das Verbot, (nicht verschreibungspflichtige) Humanarzneimittel ohne Verschreibung eines Veterinärs anzuwenden
Dies betrifft auch Humanhomöopathen, die Tiere behandeln.
Mit anderen Worten:
Wenn TierhalterInnen nach dem 28.1.2022 die Empfehlung einer TierheilpraktikerIn/ TierhomöopathIn umsetzen und ohne die Verschreibung eines Veterinärs mit der Behandlung beginnen, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR im Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Dasselbe gilt für TierhalterInnen, die ihrem Tier nach dem 28.1.2022 bereits früher von TierheilpraktikerInnen/ HomöopathInnen empfohlene Mittel weitergeben und somit die Behandlung ohne Verschreibung eines Veterinärs fortsetzen.
Aber auch TierhalterInnen, die ab dem 28.1.2022 selbst in einem der zahlreichen, frei erhältlichen Ratgeber ein homöopathisches Mittel heraussuchen und ihr Tier in Eigenregie behandeln, sind von dem Verbot betroffen.
𝑾𝒆𝒓 𝒌𝒐𝒏𝒕𝒓𝒐𝒍𝒍𝒊𝒆𝒓𝒕 𝒅𝒊𝒆 𝑯𝒂𝒍𝒕𝒆𝒓𝑰𝒏𝒏𝒆𝒏?
Nach dem derzeitigen Stand der Informationen werden die Veterinärämter mit der Kontrolle beauftragt sein, aber sicherlich nicht bei HalterInnen vorbeischauen. Doch ein Gespräch mit dem behandelnden Veterinär kann im ungünstigsten Falle zu einer solchen Kontrolle führen, wenn diese/r von dem Gesetz weiß und es für richtig hält oder durch das Handeln der HalterIn das Tierwohl gefährdet sieht.
Sicherlich wird es TierärztInnen geben, die in so einem Fall nicht aktiv werden. Wenn HalterInnen „under cover“ aktiv werden, unterbindet dies aber in jedem Falle den wichtigen Informationsfluss zum behandelnden Tierarzt und das ist in keinem Fall im Sinne des Tierwohls.
Ein indirekte Kontrolle wird auch über die Apotheken erfolgen, die voraussichtlich keine Humanarzneimittel mehr abgeben werden, wenn der Käufer erklärt, dass es für ein Tier bestimmt ist.
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