20/07/2024
Das sollte man sich gut einprägen in unserer ach so friedlichen Welt, wo es ja angeblich keine gewalttätigen Gäste gibt, in der ja nur Verschwörer und Rechte eine Gefahr darstellen!
§ 32 StGB
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Im Klartext:
Man kann den Angreifer mit allen nur erdenklichen Mitteln außer Gefecht setzen, bis der Angriff abgewehrt ist und vom Angreifer keine Gefahr mehr ausgeht!
Im Falle eines Irrtums gibt es hier ebenfalls eine gesetzliche Regelung.