27/07/2024
💢𝗘𝗶𝗻𝗶𝗴𝗲 𝗯𝗲𝘄𝗲𝗴𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗧𝗶𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇-𝗡𝗮𝗰𝗵𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗥𝗮𝘂𝗺: 𝗗𝗶𝗲 𝗯𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲 𝗞𝗲𝗻𝗻𝘇𝗲𝗶𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗳ü𝗿 𝗔𝗟𝗟𝗘 𝗛𝘂𝗻𝗱𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗮𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗸𝗼𝗺𝗺𝘁 𝗲𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗶𝗻 𝗦𝗶𝗰𝗵𝘁!!!
𝘼𝙗𝙚𝙧 𝙖𝙪𝙘𝙝 𝙀𝙧𝙡𝙖𝙪𝙗𝙣𝙞𝙨𝙥𝙛𝙡𝙞𝙘𝙝𝙩𝙚𝙣 𝙛ü𝙧 „𝙂𝙣𝙖𝙙𝙚𝙣𝙝ö𝙛𝙚 𝙪𝙣𝙙 𝙋𝙛𝙡𝙚𝙜𝙚𝙨𝙩𝙚𝙡𝙡𝙚𝙣“, 𝙨𝙤𝙬𝙞𝙚 𝙫𝙚𝙧𝙗𝙞𝙣𝙙𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚 𝙍𝙚𝙜𝙚𝙡𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣 𝙯𝙪𝙢 𝙩𝙚𝙞𝙡𝙬𝙚𝙞𝙨𝙚 𝙥𝙚𝙧𝙫𝙚𝙧𝙩𝙞𝙚𝙧𝙩𝙚𝙣 𝙊𝙣𝙡𝙞𝙣𝙚-𝙃𝙖𝙣𝙙𝙚𝙡 𝙢𝙞𝙩 𝙒𝙞𝙧𝙗𝙚𝙡𝙩𝙞𝙚𝙧𝙚𝙣 𝙨𝙩𝙚𝙝𝙚𝙣 𝙞𝙢 𝙂𝙚𝙨𝙚𝙩𝙯𝙜𝙚𝙗𝙪𝙣𝙜𝙨𝙫𝙚𝙧𝙛𝙖𝙝𝙧𝙚𝙣 𝙫𝙤𝙧 𝙙𝙚𝙧 𝙑𝙚𝙧𝙖𝙗𝙨𝙘𝙝𝙞𝙚𝙙𝙪𝙣𝙜. 𝙎𝙤𝙜𝙖𝙧 𝙙𝙞𝙚 𝙏𝙞𝙚𝙧𝙜𝙚𝙨𝙩ü𝙩𝙯𝙩𝙚 𝙄𝙣𝙩𝙚𝙧𝙫𝙚𝙣𝙩𝙞𝙤𝙣 𝙨𝙤𝙡𝙡 𝙪𝙢𝙛𝙖𝙨𝙨𝙚𝙣𝙙 𝙪𝙣𝙙 𝙚𝙧𝙬𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧𝙩 𝙪𝙣𝙩𝙚𝙧 𝙙𝙚𝙣 𝙀𝙧𝙡𝙖𝙪𝙗𝙣𝙞𝙨𝙫𝙤𝙧𝙗𝙚𝙝𝙖𝙡𝙩 𝙖𝙪𝙨 § 11 𝙏𝙞𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙪𝙩𝙯𝙜𝙚𝙨𝙚𝙩𝙯 𝙛𝙖𝙡𝙡𝙚𝙣. 𝙆𝙖𝙨𝙩𝙧𝙞𝙚𝙧𝙩𝙚 𝙆𝙖𝙩𝙯𝙚𝙣 𝙨𝙤𝙡𝙡𝙚𝙣 𝙯𝙪𝙠ü𝙣𝙛𝙩𝙞𝙜 𝙖𝙪𝙘𝙝 𝙤𝙛𝙛𝙞𝙯𝙞𝙚𝙡𝙡 𝙢𝙞𝙩 𝙆𝙚𝙧𝙗𝙚𝙣 𝙞𝙢 𝙊𝙝𝙧 𝙢𝙖𝙧𝙠𝙞𝙚𝙧𝙩 𝙬𝙚𝙧𝙙𝙚𝙣…
▶️𝗟𝗮𝗻𝗴𝗲 𝗴𝗲𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘁, 𝗲𝘄𝗶𝗴 𝗶𝗴𝗻𝗼𝗿𝗶𝗲𝗿𝘁, 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗮𝗯𝗲𝗿 𝗸𝘂𝗿𝘇 𝘃𝗼𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗶𝗲𝗱𝘂𝗻𝗴: 𝗪𝗶𝗿𝗱 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗞𝗲𝗻𝗻𝘇𝗲𝗶𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀- 𝗨𝗡𝗗 𝗥𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗳ü𝗿 𝗮𝘂𝘀𝗻𝗮𝗵𝗺𝘀𝗹𝗼𝘀 𝗔𝗟𝗟𝗘 𝗛𝘂𝗻𝗱𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗮𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲 𝗯𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘄𝗲𝗶𝘁 𝗴𝗲𝗿𝗲𝗴𝗲𝗹𝘁?
Kommt der Tierschutz wenigstens diesbezüglich nun endlich voran?
𝗜𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀𝗳𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴 (𝟭𝟬𝟰𝟲. 𝗦𝗶𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗮𝘁𝗲𝘀, 𝗗𝗿𝘂𝗰𝗸𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲 𝟮𝟱𝟲/𝟮𝟰) 𝗵𝗮𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗮𝘁 𝗻𝗼𝗰𝗵 𝘂𝗻𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹𝗯𝗮𝗿 𝘃𝗼𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗼𝗺𝗺𝗲𝗿𝗽𝗮𝘂𝘀𝗲 𝘇𝘂 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗶𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝘀𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝘀𝗲𝗻𝘁𝘄𝘂𝗿𝗳 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗺𝗶𝗻𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿𝗶𝘂𝗺 𝗳ü𝗿 𝗘𝗿𝗻ä𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗟𝗮𝗻𝗱𝘄𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁 (𝗕𝗠𝗘𝗟) 𝗦𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗴𝗲𝗻𝗼𝗺𝗺𝗲𝗻. 𝗗𝗶𝗲𝘀𝗲𝗿 𝗯𝗲𝗶𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝘁, 𝗻𝗲𝗯𝗲𝗻 𝘃𝗶𝗲𝗹𝗲𝗻 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲𝗻 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗺 𝗱𝗲𝘂𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘃𝗲𝗿𝗯𝗲𝘀𝘀𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗩𝗼𝗹𝗹𝘇𝘂𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗧𝗶𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗲𝘀 (𝘇.𝗕. 𝗤𝘂𝗮𝗹𝘇𝘂𝗰𝗵𝘁𝘃𝗲𝗿𝗯𝗼𝘁𝗲, 𝗸𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗮𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗘𝗹𝗲𝗳𝗮𝗻𝘁𝗲𝗻, 𝗣𝗿𝗶𝗺𝗮𝘁𝗲𝗻, 𝗚𝗿𝗼ß𝗸𝗮𝘁𝘇𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗖𝗼. 𝗳ü𝗿 𝗭𝗶𝗿𝗸𝘂𝘀𝘀𝗲, 𝘁𝗲𝗶𝗹𝘄𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀 𝗩𝗲𝗿𝗯𝗼𝘁 𝗔𝗻𝗯𝗶𝗻𝗱𝗲𝗵𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗡𝘂𝘁𝘇𝘁𝗶𝗲𝗿𝗲, 𝘂.𝗩.𝗺.), 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗞𝗲𝗻𝗻𝘇𝗲𝗶𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗛𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗮𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝗽𝗿𝗶𝘃𝗮𝘁𝗲 𝗛𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿.
In §2a Abs. 1b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) soll es zukünftig heißen:
„(1b) Wer Hunde oder Katzen hält, hat diese zur Feststellung der Identität des jeweiligen Tieres zu kennzeichnen und zu registrieren, soweit sich eine Pflicht zur Kennzeichnung nicht aus § 11 Absatz 3 ergibt. Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, sowie zur Art und Durchführung der Kennzeichnung und Registrierung zu erlassen."
Bislang gibt es aktuell noch keine bundesweite Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen. Während Hunde, jeweils abhängig von den unterschiedlichen Regelungen der 16 Bundesländer nur teilweise zur Kennzeichnung/Registrierung gebracht werden mussten (z.B. im Rahmen von Gefahren abwehrenden Regelungen, z.B. Landeshundegesetze, teilweise nur große Hunde, etc.), werden Regelungen für freilaufende Katzen allenfalls von regional beschlossenen Katzenschutz-Verordnungen bestimmt.
𝗗𝗮𝘀 𝗸ö𝗻𝗻𝘁𝗲 𝗶𝗻 𝗻𝗮𝗵𝗲𝗿 𝗭𝘂𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀 𝘂𝗻𝗱 𝘇𝗲𝗻𝘁𝗿𝗮𝗹 𝗴𝗲𝗿𝗲𝗴𝗲𝗹𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻!
In seiner Beschlussbegründung führt der BUNDESRAT dazu aus:
„Hinsichtlich der Regelung zu Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen ist es nicht ausreichend, in das Tierschutzgesetz lediglich eine Ermächtigungsgrundlage aufzunehmen. Es ist eine gesetzliche Regelung erforderlich; zumindest sollte der Grundsatz, dass Hunde und Katzen zu kennzeichnen und registrieren sind, im Tierschutzgesetz geregelt werden. Einzelheiten zur Kennzeichnung und Registrierung können in einer Verordnung geregelt werden. Aufgefundene Tiere müssen in Tierheimen zunächst aufgrund ihres unklaren Gesundheitsstatus unter isolierten und beengten Bedingungen untergebracht werden. Durch eine schnelle Identifizierung der Tierhalter wird die Verweildauer in derartigen Unterbringungen aufgefundener Tiere deutlich verkürzt. Auch beim Auffinden kranker oder verunfallter Tiere kann eine schnelle Rückführung zu dem Besitzer bzw. eine erforderliche Entscheidung über das weitere Vorgehen zügig gefunden werden. Diese Maßnahme ist geeignet, Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere deutlich zu reduzieren. Ebenso bewirkt eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen mit eindeutiger Zuordnung zu dem aktuellen Halter eine bessere Rückverfolgbarkeit und Ahndung tierschutzwidriger Handlungen wie beispielsweise illegale Zucht und Handel oder das Aussetzen von Tieren.“
𝗗𝗮𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗴𝗲𝗯𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝗱𝗮𝘂𝗲𝗿𝘁 𝗮𝗻. 𝗘𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝘇𝘂 𝗲𝗿𝘄𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻, 𝗱𝗮𝘀𝘀 𝗲𝘀 𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗼𝗺𝗺𝗲𝗿𝗽𝗮𝘂𝘀𝗲 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗺 𝘃𝗼𝗿𝗴𝗲𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻𝗲𝗻 𝗜𝗻𝘀𝘁𝗮𝗻𝘇𝗲𝗻𝘄𝗲𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗶𝗲𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝘀𝗰𝗵𝗻𝗲𝗹𝗹𝘀𝘁𝗺ö𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝗸𝗼𝗺𝗺𝘁. 𝗪𝗮𝘀 𝗴𝗲𝗻𝗮𝘂 𝗱𝗮𝗻𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘃𝗼𝗺 𝗕𝗠𝗘𝗟 𝘇𝘂 𝗲𝗿𝘄𝗮𝗿𝘁𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗻 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝘁𝗮𝘁𝗯𝗲𝘀𝘁ä𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗲𝗻𝘁𝗵ä𝗹𝘁, 𝗲𝗻𝘁𝗵ä𝗹𝘁 𝗶𝗺 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗲𝗹𝗻𝗲𝗻 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵𝗮𝘂𝘀 𝗻𝗼𝗰𝗵 Ü𝗯𝗲𝗿𝗿𝗮𝘀𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗼𝘁𝗲𝗻𝘁𝗶𝗮𝗹.
𝑱𝒆𝒅𝒆𝒏𝒇𝒂𝒍𝒍𝒔 𝒔𝒕𝒆𝒊𝒈𝒕 𝒅𝒊𝒆 𝑯𝒐𝒇𝒇𝒏𝒖𝒏𝒈, 𝒅𝒂𝒔𝒔 𝒅𝒂𝒏𝒏 𝒋𝒆𝒅𝒆𝒓 𝑯𝒖𝒏𝒅 𝒖𝒏𝒅 𝒋𝒆𝒅𝒆 𝑲𝒂𝒕𝒛𝒆 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒏𝒖𝒓 𝒔𝒆𝒊𝒏𝒆𝒏 𝑵𝒂𝒎𝒆𝒏 𝒕𝒓ä𝒈𝒕, 𝒔𝒐𝒏𝒅𝒆𝒓𝒏 𝒂𝒖𝒇𝒈𝒓𝒖𝒏𝒅 𝒆𝒊𝒏𝒆𝒓 𝒗𝒆𝒓𝒑𝒇𝒍𝒊𝒄𝒉𝒕𝒆𝒏𝒅𝒆𝒏 𝑬𝒓𝒇𝒂𝒔𝒔𝒖𝒏𝒈 𝒆𝒏𝒅𝒍𝒊𝒄𝒉 𝒂𝒖𝒄𝒉 𝑺𝒄𝒉𝒖𝒕𝒛 𝒖𝒏𝒅 𝑪𝒉𝒂𝒏𝒄𝒆 𝒃𝒆𝒔𝒕𝒆𝒉𝒆𝒏, 𝒅𝒂𝒔 𝑨𝒃𝒈𝒍𝒆𝒊𝒕𝒆𝒏 𝒅𝒆𝒓 𝑯𝒂𝒍𝒕𝒆𝒓𝒗𝒆𝒓𝒂𝒏𝒕𝒘𝒐𝒓𝒕𝒍𝒊𝒄𝒉𝒌𝒆𝒊𝒕 𝒊𝒏 𝒅𝒊𝒆 𝑨𝒏𝒐𝒏𝒚𝒎𝒊𝒕ä𝒕 𝒛𝒖 𝒗𝒆𝒓𝒉𝒊𝒏𝒅𝒆𝒓𝒏.
▶️𝗡𝗲𝘂𝗿𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗿 𝗘𝗿𝗹𝗮𝘂𝗯𝗻𝗶𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗻𝘂𝗻 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗳ü𝗿 „𝗚𝗻𝗮𝗱𝗲𝗻𝗵ö𝗳𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗣𝗳𝗹𝗲𝗴𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻“ 𝗯𝗲𝗮𝗯𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘁
Die anstehende Änderung des TierSchG beinhaltet u.a. auch Regelungen, die zukünftig eine Erlaubnispflicht (nach § 11 TierSchG) für „Gnadenhöfe und Pflegestellen“ voraussetzen. Bislang fielen diese noch nicht unter die Erlaubnisvorbehalte aus § 11 TierSchG, was sich nach der Stellungnahme des Bundesrates jedoch bald ändern soll.
Dazu führt der Bundesrat in seiner Begründung aus:
„Gnadenhöfe fallen unter keine der genannten Einrichtungen, halten aber vergleichbar hierzu eine erhebliche Anzahl an Tieren unter ähnlichen Umständen mit dem Unterschied, dass diese weder abgegeben noch zur Schau gestellt werden sollen. Dieser Unterschied negiert aber nicht das Erfordernis an zuverlässigen und sachkundigen Personen sowie geeigneten Haltungseinrichtungen für Gnadenhöfe vergleichbar zu den bereits aufgenommenen Einrichtungen.
Personen, die Pflegestellen betreiben, arbeiten normalerweise mit Tierschutzvereinen zusammen und nehmen regelmäßig Tiere, meist Hunde oder Katzen,
in ihrem privaten Haushalt auf, bis diese weitervermittelt werden. Laut bisheriger Rechtsprechung fallen Pflegestellen nicht unter tierheimähnliche Einrichtungen, da die Tiere im privaten Haushalt leben. Die selbständige, planmäßige, fortgesetzte Ausübung der Tätigkeit als Pflegestelle, der mit einem regelmäßigen Wechsel der oftmals noch unzureichend sozialisierten Tiere einhergeht, macht den Erlaubnisvorbehalt dennoch erforderlich. Die Pflegestellen sollten ergänzend zu den tierheimähnlichen Einrichtungen aufgenommen werden.“
▶️𝗗𝗶𝗲 𝗘𝗿𝗹𝗮𝘂𝗯𝗻𝗶𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗳ü𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇 𝘃𝗼𝗻 𝗧𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗿 𝗧𝗶𝗲𝗿𝗴𝗲𝘀𝘁ü𝘁𝘇𝘁𝗲𝗻 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝘃𝗲𝗻𝘁𝗶𝗼𝗻 (𝗧𝗚𝗜) 𝘀𝗼𝗹𝗹 𝘇𝘂𝗸ü𝗻𝗳𝘁𝗶𝗴 𝗷𝗲𝗱𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇 𝘃𝗼𝗻 𝗧𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝘀𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝗲 𝗭𝘄𝗲𝗰𝗸𝗲 𝗶𝗻𝗸𝗹𝘂𝗱𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻
Völlig unabhängig vom Aspekt der Gewerbsmäßigkeit sollen dann auch z.B. Schulhunde, oder Alpakas in Seniorenheimen besser vor schlechter Haltung und Überforderung geschützt werden.
Unter Tiergestützter Intervention (TGI) ist dabei jede zielgerichtete und strukturierte Intervention zu verstehen, die bewusst und gezielt Tiere in Gesundheitsfürsorge, Pädagogik und sozialer Arbeit einsetzt, um bei Menschen positive Effekte zu bewirken. Damit soll bewusst eine Regelungslücke geschlossen werden, damit bislang regelungsfreie Tätigkeiten im Rahmen des Vollzugs des TierSchG im Rahmen geforderter Sachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen durch behördliche Aufsicht geprüft und überwacht werden können.
▶️𝗗𝗲𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳 𝘃𝗼𝗻 𝗛𝗮𝘂𝘀𝘁𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 Ö𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘀𝗼𝗹𝗹 𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱𝘀ä𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘃𝗲𝗿𝗯𝗼𝘁𝗲𝗻 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻
Weder gewerbsmäßig, noch privat wird aus Sicht des Bundesrats eine Notwendigkeit des Verkaufs von Tieren in der Öffentlichkeit gesehen. Der Bundesrat sieht, anders als im Gesetzesentwurf vorgesehen, in der Beschränkung auf das Verbot des „gewerbsmäßigen Verkaufs“ ein Schlupfloch für den illegalen Heimtierhandel. Hierdurch könnten weiterhin Tiere, unter der Behauptung es handele sich um private Abgaben, im öffentlichen Raum veräußert werden und sieht in der Vorlagefassung eine unnötige Hürde im Kampf gegen den illegalen Tierhandel.
▶️𝗗𝗮𝘀 „𝗘𝗮𝗿-𝗧𝗶𝗽𝗽𝗶𝗻𝗴“ 𝗯𝗲𝗶 𝗸𝗮𝘀𝘁𝗿𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗞𝗮𝘁𝘇𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹 𝗲𝗿𝗹𝗮𝘂𝗯𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻
Beim Ear Tipping werden von der Spitze des Ohrs 6 bis 10 mm mit einem geraden Schnitt abgetrennt, während die Katze sich wegen der Kastration in Narkose befindet. Damit dies zukünftig offiziell als Ausnahme vom Amputationsverbot gilt, soll dies im TierSchG aufgenommen werden. Als Begründung dient die durch länderübergreifende Studienlage heran gezogene Erkenntnis, dass eine solche Kennzeichnung dem Schutz der Katzen vor dem Leiden durch das unnötige wiederholte Einfangen dient, zudem ein Transport zum Tierarzt und im schlimmsten Fall ein nochmaliges Operieren der Katze erspart bliebe. Ear Tipping ist, so in der Begründung „geeignet, erforderlich und angemessen, um diesen Zweck zu erreichen. Im Gegensatz zu der Belastung durch den Eingriff würde das Ear Tipping den Katzen enormes Leid in Form von Angst und Stress ersparen, wenn ihnen durch die Kennzeichnung unnötiger Fang- und Transportstress erspart bliebe, weil man sie so leicht von unkastrierten Katzen unterschieden könnte“.
Weiterhin sollen Eingriffe zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung freilebender Katzen auch durch Dritte, die keine Tierhaltereigenschaft haben, gegenüber dem Tierarzt in Auftrag gegeben werden können. Durch die Aufnahme ins TierSchG will man die bislang durch örtliche KatzenSchVO geregelte Praxis nun noch mehr rechtskonform gestalten.
▶️𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝘀 𝗧𝗵𝗲𝗺𝗮 𝗤𝘂𝗮𝗹𝘇𝘂𝗰𝗵𝘁:
Inwiefern die eigentlich im Kabinettsentwurf beabsichtigten (deutlich verschärften) Regelungen zu Tieren mit QUALZUCHTMERKMALEN auf dem Weg durch die Gesetzgebungsinstanzen überhaupt umgesetzt werden, erscheint zum jetzigen Zeitpunkt fragwürdig. Offensichtlich nimmt da die intensive Lobby-Arbeit der Rassezuchtverbände auf die politische Meinung bis zum Schluss Einfluss. Es soll „Ausnahmen für anerkannte Zuchtorganisationen“ geben… Darüber wird demnächst in einem gesonderten Artikel berichtet.
▶️𝗢𝗻𝗹𝗶𝗻𝗲-𝗣𝗹𝗮𝘁𝘁𝗳𝗼𝗿𝗺𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗹ä𝗻𝗴𝗲𝗿 𝗮𝗻𝗼𝗻𝘆𝗺𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗸𝗮𝘂𝗳𝘀𝗳𝗹ä𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝗳𝗿𝗮𝗴𝘄ü𝗿𝗱𝗶𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗶𝗹𝗹𝗲𝗴𝗮𝗹𝗲𝗻 𝗛𝗲𝗶𝗺𝘁𝗶𝗲𝗿𝗵𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹 𝘀𝗲𝗶𝗻
Dem illegalen Handel mit Heimtieren über Online-Plattformen hat man den Kampf angesagt. Betreiber der jeweiligen Online-Plattform sollen verpflichtend Name und Anschrift des Anbieters verifizieren und dies dokumentieren. Die Verifikation kann insbesondere durch einen gültigen amtlichen Ausweis, der ein
Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, erfolgen. Das Anbieten von Tieren über Online-Plattformen darf dann erst nach erfolgreicher Verifizierung der Anbieterinformationen erfolgen.
Nach Erfahrungen im Tierschutzvollzug werden im Bereich des illegalen Handels mit Heimtieren häufig falsche Angaben zu Namen und Wohnadresse gemacht. Wenn Online angebotene und verkaufte Tiere nicht zweifelsfrei rückverfolgt werden können, würde das primäre Ziel des neu ins TierSchG einzufügenden § 11d verfehlt. Außerdem soll die individuelle Kennzeichnung von Hunden und Katzen (Chip, Transponder) verpflichtend anzugeben sein. Wörtlich heißt es in der Drucksache: „Hunde und Katzen dürfen auf Online-Plattformen nur angeboten werden, sofern sie mit einem implantierten Transponder gekennzeichnet sind, der den tierseuchenrechtlichen Vorgaben für den innergemeinschaftlichen Verkehr entspricht. Die Plattformen werden zudem verpflichtet, alle Angaben aufzubewahren und den Behörden auf Verlangen für Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.“
Zudem sollen diesbezügliche Verstöße demnächst als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden können.
𝗗𝗶𝗲𝘀 𝗮𝗹𝗹𝗲𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝘂𝗿 𝗲𝗶𝗻 𝗧𝗲𝗶𝗹 𝗱𝗲𝘀 𝗻𝗼𝗰𝗵 𝗮𝗻𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗮𝗸𝗲𝘁𝗲𝘀 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗻𝘁𝗵ä𝗹𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗩𝗼𝗿𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗮𝘁𝗲𝘀 𝘇𝘂 𝗱𝗲𝗺 𝗶𝗵𝗺 𝘃𝗼𝗿𝗴𝗲𝗹𝗲𝗴𝘁𝗲𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝘀𝗲𝗻𝘁𝘄𝘂𝗿𝗳.
💯𝗧𝗶𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝗶𝘀𝘁 𝗦𝘁𝗮𝗮𝘁𝘀𝘇𝗶𝗲𝗹 𝘂𝗻𝗱 𝗴𝗲𝗵𝘁 𝗷𝗲𝗱𝗲𝗻 𝗮𝗻. 𝗨𝗻𝗱 𝗲𝘀 𝗱𝗮𝗿𝗳 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗻𝘂𝗿 𝘂𝗺 𝗱𝗶𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝘂𝗻𝘀 𝗴𝗲𝗹𝗶𝗲𝗯𝘁𝗲𝗻 𝗛𝗲𝗶𝗺𝘁𝗶𝗲𝗿𝗲 𝗱𝗿𝗲𝗵𝗲𝗻; 𝘄𝗶𝗿 𝗱ü𝗿𝗳𝗲𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗤𝘂𝗮𝗹 𝗱𝗲𝗿 𝗠𝗶𝗹𝗹𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 𝗻𝗮𝗺𝗲𝗻𝗹𝗼𝘀𝗲𝗻 𝗡𝘂𝘁𝘇𝘁𝗶𝗲𝗿𝗲 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘃𝗲𝗿𝗴𝗲𝘀𝘀𝗲𝗻.
Wer tiefergehendes Interesse zur Nachverfolgung der anstehenden Änderungen verspürt, möge sich die komplexen Quellen gerne einmal anlesen. Unisono bemängeln die Tierschutzverbände die Vielzahl der auch zukünftig verbleibenden Ausnahmeregelungen.
𝑵𝒐𝒄𝒉 𝒔𝒊𝒏𝒅 𝒅𝒊𝒆 Ä𝒏𝒅𝒆𝒓𝒖𝒏𝒈𝒆𝒏 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒃𝒆𝒔𝒄𝒉𝒍𝒐𝒔𝒔𝒆𝒏, 𝒈𝒆𝒔𝒄𝒉𝒘𝒆𝒊𝒈𝒆 𝒅𝒆𝒏𝒏 𝒊𝒏 𝑲𝒓𝒂𝒇𝒕 𝒈𝒆𝒕𝒓𝒆𝒕𝒆𝒏. 𝑩𝒊𝒔 𝒅𝒂𝒉𝒊𝒏 𝒅ü𝒓𝒇𝒕𝒆 𝑯𝒆𝒓𝒃𝒔𝒕 𝒐𝒅𝒆𝒓 𝑾𝒊𝒏𝒕𝒆𝒓 𝒘𝒆𝒓𝒅𝒆𝒏. 𝑱𝒆𝒅𝒆𝒏𝒇𝒂𝒍𝒍𝒔 𝒃𝒍𝒆𝒊𝒃𝒕 𝒆𝒔 𝒏𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒐𝒉𝒏𝒆 𝑯𝒐𝒇𝒇𝒏𝒖𝒏𝒈 𝒂𝒖𝒇 𝑽𝒆𝒓𝒃𝒆𝒔𝒔𝒆𝒓𝒖𝒏𝒈 𝒔𝒑𝒂𝒏𝒏𝒆𝒏𝒅, 𝒂𝒃𝒆𝒓 𝒂𝒃𝒛𝒖𝒘𝒂𝒓𝒕𝒆𝒏, 𝒘𝒆𝒍𝒄𝒉𝒆 Ä𝒏𝒅𝒆𝒓𝒖𝒏𝒈𝒆𝒏 𝒖𝒏𝒅 𝑩𝒆𝒔𝒄𝒉𝒍ü𝒔𝒔𝒆 𝒂𝒖𝒇 𝒅𝒆𝒎 𝒋𝒆𝒕𝒛𝒕 𝒏𝒐𝒄𝒉 𝒂𝒏𝒔𝒕𝒆𝒉𝒆𝒏𝒅𝒆𝒏 𝒍𝒆𝒕𝒛𝒕𝒆𝒏 𝑻𝒆𝒊𝒍 𝒅𝒆𝒔 𝑮𝒆𝒔𝒆𝒕𝒛𝒈𝒆𝒃𝒖𝒏𝒈𝒔𝒘𝒆𝒈𝒆𝒔 𝒛𝒖𝒔𝒕𝒂𝒏𝒅𝒆 𝒌𝒐𝒎𝒎𝒆𝒏 𝒖𝒏𝒅 𝒐𝒃 𝒅𝒆𝒓 𝑽𝒐𝒍𝒍𝒛𝒖𝒈 𝒅𝒆𝒔 𝑻𝒊𝒆𝒓𝒔𝒄𝒉𝒖𝒕𝒛𝒆𝒔 𝒅𝒂𝒎𝒊𝒕 𝒆𝒇𝒇𝒆𝒌𝒕𝒊𝒗 𝒖𝒏𝒅 „𝒊𝒏 𝒅𝒊𝒆 𝒓𝒊𝒄𝒉𝒕𝒊𝒈𝒆 𝑹𝒊𝒄𝒉𝒕𝒖𝒏𝒈 𝒘𝒆𝒊𝒔𝒆𝒏𝒅“ 𝒕𝒂𝒕𝒔ä𝒄𝒉𝒍𝒊𝒄𝒉 𝒆𝒊𝒏𝒆 𝑽𝒆𝒓𝒃𝒆𝒔𝒔𝒆𝒓𝒖𝒏𝒈 𝒆𝒓𝒇ä𝒉𝒓𝒕.
✴️𝑭ü𝒓 𝒅𝒊𝒆 𝑻𝒊𝒆𝒓𝒆!
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ℹ️Quellen/weiterführende Informationen:
Gesamte Bundesrat-Drucksache zum Nachlesen aller Beschlusspunkte:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2024/0201-0300/0256-24.html
Pressemitteilung BMEL:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/047-tierschutzgesetz.html
Kritische Pressemeldung einiger Tierschutzverbände (diese wurden vor der Bundesratsbeschlussfassung erstellt)
https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/gesetzentwurf-unterlaeuft-staatsziel-tierschutz
https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/tierschutzgesetz-das-soll-sich-aendern/
https://www.provieh.de/2024/07/bundesrat-ohne-ambition-beim-tierschutzgesetz/