07/02/2024
So nun ist es vielleicht bald so weit.
Zum einen gut zum anderen auch nicht. Ich bin da Zwiegespalten ob das Rassesterben wirklich sinnvoll ist.
Am 01. Februar 2024 veröffentlichte das BMEL – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Referentenentwurf mit zum Teil massiven Änderungen zum bestehenden Tierschutzgesetz.
Wenn dieser Entwurf unverändert durchgeht, wird sich die Hundewelt in 15 Jahren extrem wandeln!
Ziel des Entwurfes ist es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Vereinbarungen ist unter anderem auch das vorliegende Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes, mit dem Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse angepasst werden.
Einige der geplanten Änderung werden auch für die Hundewelt – bezüglich Zucht und Haltung - einschneidende Änderungen beinhalten.
Unter anderem ist vorgesehen:
Das grundsätzliche Verbot Tiere angebunden zu halten. (mit Ausnahmen)
Die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe.
Die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren.
Die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen.
Das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.
Das Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten.
Die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens
Für die Hundewelt bedeutet dies:
Der Qualzucht-Paragraph Tierschutzgesetz § 11b wird massiv überarbeitet.
Es werden konkrete Qualzuchtmerkmale genannt, um keinen oder nur wenig Raum für Interpretationen für „Schmerzen, Leiden und Schäden“ zu lassen. Ebenso soll die Umgehung des Zuchtverbotes durch vorherige nicht-kurative (kosmetische und nicht heilende) Operationen verhindert werden - bspw. die operative Korrektur von Brachycephalen Folgeschäden, die es ermöglichen würde, sonst mit dem Merkmalbehafteten Tier weiter zu züchten.
Betroffen sind davon sehr viele Hunderassen und auch bestimmte Farbschläge, was das Erscheinungsbild der Hundewelt nachhaltig verändern wird.
Betroffen sind dann bspw.: Chihuahua, Dackel, Cavalier King Charles Spaniel, alle brachycephalen Rassen, Nackthundrassen, Riesenrassen, Rassen mit Ridge, Deutsch Drahthaar, die Farben „blau“, Merle und ggf. weiße Platten in der Kopfregion.
Auch Rückzüchtungen wären dann nicht mehr möglich, wenn die Elterntiere Qualzucht-Merkmale tragen die ein Zuchtverbot bedingen würden – somit wäre eine gesunde Folgegeneration nicht möglich.
Als Merkmale werden benannt:
1. Atemnot,
2. Bewegungsanomalien,
3. Lahmheiten,
4. Anomalien des Skelettsystems,
5. Entzündungen der Haut,
6. Haar-, Feder- oder Schuppenlosigkeit,
7. Entzündungen der Lidbindehaut oder der Hornhaut,
8. Blindheit,
9. Vorverlagerung des Augapfels (Exophtalmus),
10. Entropium,
11. Ektropium,
12. Taubheit,
13. Neurologische Symptome,
14. Fehlbildungen des Gebisses,
15. Missbildungen der Schädeldecke,
16. Dysfunktion von inneren Organen oder des inneren Organsystems,
17. Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass die Fortpflanzung oder das Gebären auf natürliche Weise nicht möglich sind,
18. Verringerung der Lebenserwartung
Der Entwurf sieht eine Frist von 15 Jahren vor.
Quelle: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6