01/12/2023
Jetzt müssen wir anständigen Reiter handeln und für unsere Tiere einstehen ,die Zeit der lauwarmen Lippenbekenntnisse ist einfach vorbei. Sonst werden wir mit den Anderen in einen Topf geworfen. Da drin will ich aber ganz bestimmt NICHT sein. Schweigen heisst still schweigendes unterstützen. Zeigen wir Civilcourage und stehen für unsere Werte und unsere Pferde ein.
Rainer Schmid
SVPS Vereinstrainer, SWRA B Trainer, OKV Richter, Experte SVPS
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat diese Woche die Vernehmlassung zur Anpassung der Tierschutzverordnung eröffnet. Was genau bedeutet das? Der Bundesrat plant, die Vorschriften im Tierschutzbereich zu verbessern, basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Bedarf nach strengeren Regeln.
Hier ein Auszug der vorgeschlagenen Änderungen:
Strengere Regeln für die Einfuhr von Welpen: Es wird überlegt, ein Verbot für die Einfuhr von Hunden unter fünfzehn Wochen vorzusehen, um unbedachte Käufe im Internet zu reduzieren und den unverantwortlichen Handel mit Welpen aus dem Ausland einzudämmen.
Verbesserungen in der Versuchstierhaltung und -zucht: Neue Regeln sollen sicherstellen, dass die Zucht von Versuchstieren auf das notwendige Minimum beschränkt wird und alle Versuchstiere in einer Datenbank erfasst werden, um deren Anzahl zu verringern.
Neue Regelungen für den tiergerechten Umgang: Bestimmte Praktiken im Umgang mit Tieren, die nicht mehr zeitgemäss sind, sollen verboten werden, wie das Kürzen von Schnäbeln von Hühnern oder das Kürzen von Schwänzen bei Schafen.
Besonders erfreulich ist, dass drei Hilfsmittel bei Pferden verboten werden sollen, die aus unserer Sicht tierschutzwidrig sind: Draht- und Kettengebisse, Nasenbügel aus Metall und Overcheck im Trabrennen (zur Fixierung des Kopfes). Entsprechende Verbote forderten wir bereits in einer Motion, gemeinsam mit der in der Zwischenzeit leider abgewählten Nationalrätin Meret Schneider. Wir freuen uns, dass diese Forderungen im Verordnungsentwurf des BLV berücksichtigt wurden.
Die Vernehmlassung zur Revision der Tierschutzverordnung dauert bis zum 15. März 2024. Bis dahin haben alle interessierten Personen und Organisationen die Möglichkeit, die Vernehmlassung zu kommentieren. Auch wir werden die Gelegenheit nutzen und die vorgeschlagenen Änderungen prüfen, kommentieren und unsere Vorschläge zur geplanten Verordnungsanpassung einreichen.