18/07/2024
Das Schweizer Tierschutzrecht lässt noch immer zu, dass tierschutzwidrige Haltungen toleriert werden.
Die kantonalen Veterinärbehörden sind für die Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung verantwortlich und müssen tierschutzkonforme Zustände herstellen. Oft nutzen sie ihre rechtlichen Instrumente nicht ausreichend. Bundesweit neigen die Behörden dazu, Tierschutzverstösse zu bagatellisieren und greifen oftmals erst ein, wenn bereits Tierquälerei stattgefunden hat. Es gibt viele Fälle unzureichender Tierhaltung, bei denen trotz langjähriger Kenntnis keine konsequenten Massnahmen wie Beschlagnahmungen oder Tierhalteverbote ergriffen wurden. Obwohl der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet werden muss, werden oft die wirtschaftlichen Interessen der Tierhaltenden höher gewichtet als das Leiden der Tiere. Ein Recht auf Tierhaltung besteht jedoch nicht, wenn das Wohl der Tiere nicht gewährleistet ist. Mängel bei der medizinischen Versorgung, Fütterung, Pflege oder Beschäftigung der Tiere werden häufig verharmlost. Trotz Anzeigepflicht bei strafbaren Verstössen unterlassen die Veterinärämter dies oft und verwarnen die Tierhaltenden mehrfach, bevor sie die Strafverfolgungsbehörden einschalten.
So auch bei einem Fall in St. Gallen: Der kantonale Veterinärdienst stellte bei mehreren Kontrollen der Tierhaltung des Beschuldigten schwere Missstände fest. Die Hunde erhielten zu wenig Auslauf und Beschäftigung, und die hygienischen Bedingungen waren unzureichend. Sechs Katzen lebten in der Wohnung, wobei ihnen nur vier Kotschalen zur Verfügung standen. Zwei Katzen waren stark vernachlässigt und krank. Trotz mehrfacher Aufforderung, die Mängel zu beheben, verbesserte sich die Situation bei Nachkontrollen nicht wesentlich. Eine Katze musste aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands und fortgeschrittener Nierenerkrankung eingeschläfert werden. Weitere Kontrollen zeigten, dass die hygienischen Zustände und die Versorgung der Tiere weiterhin mangelhaft blieben, was zum Tod einer weiteren Katze führte, die an einer Blutvergiftung litt.
In unserer aktuellen Kampagne machen wir auf diese und weitere Missstände aufmerksam, die das Schweizer Tierschutzrecht noch immer zulässt.
Mehr zu unserer Kampagne: https://www.tierimrecht.org/de/ueber-uns/kampagnen/schokoladentiere/das-schweizer-tierschutzrecht-nicht-so-gut-wie-die-schweizer-schokolade/