06/12/2024
Import von Haustieren in die Schweiz
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Sie haben sich in einen Hund oder eine Katze verliebt, die jedoch nicht in der Schweiz lebt und wollen diese nun zu sich nach Hause mitnehmen? Dann gibt es einiges an Vorschriften zu beachten:
Jeder Hund und jede Katze, die in die Schweiz eingeführt wird, braucht einen offiziellen internationalen Heimtierpass, einen Mikrochip zur eindeutigen Identifizierung und muss im Minimum 56 Tage alt sein. Welpen welche jünger sind, dürfen generell nur mit dem Muttertier reisen.
Im Alter von 8 bis 12 Wochen, dürfen die Tiere aus Ländern mit einem ähnlichen Tollwutstatus wie die Schweiz (z. Bsp. aus der EU) ohne Tollwutimpfung eingeführt werden. Sie brauchen jedoch eine vom neuen Besitzer und vom Züchter ausgefüllte Bescheinigung, dass das Jungtier seit seiner Geburt keinen Kontakt zu tollwutempfänglichen Wildtieren hatte.
Bei einer Einfuhr im Alter von 12 bis 16 Wochen müssen die Tiere eine Tollwutimpfung haben, die Wartefrist von 21 Tagen nach der Impfung entfällt jedoch, wenn ebenfalls eine Bescheinigung vorhanden ist, dass kein Kontakt zu tollwutempfänglichen Wildtieren, stattgefunden hat.
Ab dem Alter von 16 Wochen braucht jedes Tier eine gültige Tollwutimpfung, welche mindestens 21 Tage alt ist.
Für Tiere aus Tollwutrisikoländern braucht es meistens noch eine Tollwuttiter-Bestimmung sowie weitere Untersuchungen und Zeugnisse. Falls Sie Ihr Tier in ein Tollwutrisikoland mit in die Ferien nehmen, kümmern Sie sich frühzeitig um die Importschriften für die Wiedereinfuhr des Haustieres, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Jedes importierte Tier muss bei der ersten Einfuhr am Schweizer Zoll angemeldet und verzollt werden, unabhängig vom Kaufpreis. Bei Unsicherheiten melden Sie sich frühzeitig vor der Einfuhr beim kantonalen Veterinäramt, denn auch in diesem Fall gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.