19/12/2024
*NEU AB 01.01.2025 - ROTTWEILER NEUANSCHAFFUNGSVERBOT IM KT. ZH*
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2024 entschieden, die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich zu verbieten.
Mit der Aufnahme der Rottweiler auf die Rassetypenliste II ist mit Wirkung vom 1. Januar 2025 die Zucht, der Erwerb und der Zuzug von Rottweilern im Kanton Zürich verboten.
Was bedeutet das für Hundehaltende, die bereits einen Rottweiler haben?
Der Regierungsrat hat für die bereits im Kanton Zürich registrierten Rottweiler eine Übergangsregelung vorgesehen. Die Halterinnen und Halter haben die Möglichkeit, eine Haltebewilligung beim Veterinäramt zu beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von sechs Monaten ein entsprechendes Gesuch einreichen. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Blutanteil eines Rottweilers unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht.
Was bedeutet das für Ihre Kurse?
Falls Sie Hundehaltende mit einem im Kanton Zürich registrierten Rottweiler oder Rottweiler-Mischling in Ihren Kursen haben, ändert sich vorläufig nichts. Die Hunde können weiterhin die Kurse ohne Auflagen besuchen. Allerdings ist es möglich, dass für einzelne Rottweiler, nachdem die Hundehaltenden ein Gesuch zur Haltebewilligung beim Veterinäramt gestellt haben und dieses geprüft wurde, Massnahmen wie beispielweise Leinen- oder Maulkorbpflicht verordnet werden. Mit der Überprüfung der Gesuche um Erteilung einer Haltebewilligung ist frühestens ab dem 2. Quartal 2025 zu rechnen.
Besonderes Augenmerk auf Rottweilerwelpen
Wir bitten Sie um Aufmerksamkeit, wenn ab Januar 2025 Rottweilerwelpen bei ihnen für die Welpenförderung angemeldet werden. Für den Kanton Zürich dürfen spätestens am 31. Dezember 2024 Rottweilerwelpen bei Amicus registriert werden. Bitte machen Sie die Hundehaltenden auf die neue Gesetzeslage im Kanton Zürich aufmerksam und melden Sie uns Rottweilerwelpen per Mail an [email protected] mit den Angaben zur Hundehalterin oder zum Hundehalter, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich betroffen sein könnte.
Rottweiler aus anderen Kantonen
Für Rottweiler, die in einem anderen Kanton oder im Ausland gemeldet sind und zu Besuch im Kanton Zürich sind, gilt ab 1. Januar 2025 eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Wenn Hundehaltende aus anderen Kantonen bei Ihnen Hundekurse buchen, könnte dies relevant sein.
Aktuelle Informationen über das Verbot von Rottweilern und die entsprechende Umsetzung finden Sie auf unserer Website: Hunde | Kanton Zürich
Freundliche Grüsse
Lukas Perler
Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Veterinäramt
Lukas Perler, Dr. med. vet. MScVPH
Amtsleiter, Kantonstierarzt
Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Tel. +41 (0)43 259 41 41
[email protected]
Das Veterinäramt ist in der Seuchenbekämpfung aktiv, tritt für den Tierschutz ein und engagiert sich für ein entspanntes Mit- und Nebeneinander von Hund und Mensch.