13/05/2022
Das HTK Züri will auch in Zukunft Ausbildnerinnern und Ausbildner
-mit fundierter GRUNDAUSBILDUNG durch zertifizierte Ausbildungsinstitutionen
-regelmässige WEITERBILDUNGEN durch zertifizierte Ausbildungsinstitutionen
-regelmässige Wiederholungskurse zur Durchführung der obligatorischen Kurse
Das soll aber künftig ENTFALLEN und durch eine Prüfung ersetzt werden. Faktisch bedeuted das, dass das Wissen der TrainerInnen auf die Prüfungsinhalte reduziert wird. Die Prüfung soll unbeschränkt wiederholt werden können. Weiterbildungen entfallen gänzlich. Dieses Vorhaben ist ein gewaltiger Rückschritt bezüglich der ausgewiesenen fachspzezifischen und kynologischen Fähigkeiten der TrainerInnen
Durchführung der Hundehalterkurse
Wenn ein Qualitätsstandard bezüglich der Hundehalterkurse erreicht werden will, muss dringend eine Vereinheitlichung der Kursinhalte stattfinden und es braucht universelle Kursunterlagen, so dass alle Kursbesucher mit den gleichen Informationen ausgestattet werden.
Treu und Glauben
Für alle Trainerinnen und Trainer, die unter den heute noch geltenden Bedingungen ihre Bewilligung erlangt haben, muss zwingend eine Übergangslösung geschaffen werden. Knapp 500 Personen haben ihre Ausbildungen nach Vorgaben des Kantons Zürich absolviert um eben auch diese Kurse anbieten zu können. Viele sind bereits seit über 10 Jahren mit dabei und haben regelmässig vom Kanton anerkannte Weiterbildungen besucht, um die Bewilligung zu verlängern. Es ist stossend, dass diese erbrachten Leistungen aberkannt werden sollen.
Fraglich
Eine Bewilligung ist 4 Jahre gültig. Hat eine Trainer seine Bewilligung gerade frisch erlangt oder verlängert, bleibt diese, auch ohne erneute Prüfung, weitere 4 Jahre bestehen.
Laut Kanton sollen diese Prüfungen eingeführt werden, da es viele "schwarze Schafe" unter den Trainern gibt... nun, wie kann man es denn verantworten, diese Trainer noch weitere 4 Jahre ihr Unwesen zu treiben? Immerhin sind die Kurse für die Hundehalterinnen Hundehalter obligatorisch und sie müssen dafür bezahlen. Wo bleibt denn da die hochgelobte Qualität? Irgendwie ein Widerspruch.
Unser Vorschlag:
Jeder, der seine Bewilligung behalten will, besucht einen Weiterbildungskurs, in dem er oder sie geschult wird auf die Kursinhalte- und die Durchführung der neuen obligatorischen Kurse und erklärt sich bereit, diese Kurse in diesem Sinne anzubieten und umzusetzen.
Personen, die künftig eine Bewilligung erlangen wollen, absoliveren eine Ausbildung bei einer anerkannten Ausbildungsinstitution , besuchen ebenfalls den Einführungskurs für die obligatorischen Kurse und im Anschluss müssen regelmässig Weiterbildungen besucht werden. Also eigentlich, wie gehabt- zumindest bis der SKN 2016 abgeschafft wurde…
Wir wollen nicht weniger, wir wollen mehr!