26/03/2020
Die Verunsicherung ist bei vielen Tierhaltern groß: Was genau bedeutet die Corona-Pandemie nun für Hund und Halter? Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen für Dich zusammengestellt.
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1. Können Hunde und Katzen an COVID-19 erkranken und dieses auf den Menschen übertragen?
Aktuell sind keine Fälle bekannt, in denen Hunde oder Katzen an COVID-19 erkrankt sind. Zudem geht die Wissenschaft davon aus, dass Hunde und Katzen das Virus nicht auf Menschen übertragen können. Somit können gesunde Heimtierhalter weiterhin mit ihren Tieren spielen und kuscheln. Generelle Hygieneregeln wie das Händewaschen nach jedem Tierkontakt sollten beachtet werden.
Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt Heimtierhaltern, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, engen Kontakt zu ihren Tieren vorerst zu vermeiden. Dazu zählt zum Beispiel das Abschlecken des Gesichts durch die Tiere.
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2. Werden Hunde und Katzen auf das Coronavirus getestet?
Sollten bei Vierbeinern Symptome auftreten, kann es nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts ratsam sein, die Tiere zu testen, um weitere Informationen zur Übertragung des Virus zu gewinnen. In diesem Fall sollte sich das zuständige Gesundheitsamt mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen. Der Nachweis beim Tier folgt dem gleichen Testverfahren wie beim Menschen.
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3. Sind Schutzmaßnahmen für Heimtiere notwendig?
Es gibt bisher keine Hinweise, die auf eine Notwendigkeit deuten. Auch der Einsatz von Atemmasken oder Desinfektionsmitteln bei Tieren ist nicht notwendig. Im Gegenteil: Derartige Maßnahmen stressen die Tiere enorm und können zudem ihre Häute und Schleimhäute schädigen!
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4. Dürfen Tierhalter weiterhin mit ihrem Hund Gassi gehen, falls es eine Ausgangssperre gibt?
Derzeit gilt in Deutschland ein Kontaktverbot. Eine deutschlandweite Ausgangssperre wurde bislang nicht ausgerufen. Doch auch, falls es dazu kommen sollte, müssen die Grundbedürfnisse der Bürger erfüllt werden. Dasselbe gilt für Tiere: In Deutschland ist der Tierschutz als Staatsziel verankert. Damit haben Tiere hierzulande eine Sonderstellung, die dazu führt, dass auch ihre Grundbedürfnisse erfüllt werden müssen.
Wie die Regelungen im Falle einer deutschlandweiten Ausgangssperre konkret aussehen könnten, zeigt das Beispiel der Stadt Mitterteich in Bayern, wo bereits eine Ausgangssperre angeordnet wurde. Tätigkeiten wie „unabdingbare Versorgungen von Haustieren“ sind hier von der Ausgangssperre ausgenommen. Dazu gehört sowohl die Grundversorgung mit Futter und Wasser als auch eine artgerechte Bewegung der Tiere. Bei Hunden muss also erlaubt sein, mindestens eine Stunde lang mit ihnen am Wohnort spazieren zu gehen.
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5. Ich wurde positiv auf COVID-19 getestet und befinde mich in häuslicher Quarantäne. Wie kann ich mein Tier trotzdem ausreichend versorgen?
Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt derzeit keine Maßnahmen wie die Trennung von infizierten Tierhaltern oder gar eine Quarantäne. Tierfreunde können ihre Schützlinge also grundsätzlich normal versorgen. Das gilt sowohl für Hunde und Katzen als auch für andere Heimtiere, wie Zwergkaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Wellensittiche. Katzen, die Freigang gewohnt sind, können weiterhin ins Freie gelassen werden. Gleichwohl sollten Personen, bei denen eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen wurde, engen Kontakt zu ihren tierischen Freunden vermeiden. Dazu zählt zum Beispiel das Abschlecken des Gesichts durch das Tier.
Hundehalter, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, stehen vor der Herausforderung, dass sie ihre Wohnung nicht verlassen dürfen. Sie sollten junge, gesunde Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte bitten, den Vierbeiner auszuführen.
Dabei gelten die aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln:
Infizierte Tierhalter sollten sich vor Übergabe des Hundes gründlich die Hände waschen und den direkten Kontakt mit der Person vermeiden, die das Tier abholt.
Im Idealfall sollte die Person, die mit dem Hund ausgeht, das Haus oder die Wohnung nicht betreten, sondern das Tier im Eingangsbereich übernehmen.
Die Person, die das Tier ausführt, sollte möglichst eine eigene Leine und ein eigenes Halsband mitbringen und verwenden, damit sie nicht dieselben Gegenstände anfasst wie die infizierte Person. Ist dies nicht möglich, kann die Leine gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
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6. Kann ich weiterhin Futter und Bedarfsartikel für Tiere einkaufen?
Geschäfte des Zoofachhandels sind in den meisten Regionen ebenso geöffnet wie der normale Lebensmittelhandel. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit zählt der „Einzelhandel für Tierbedarf“ zu den Geschäften des täglichen Bedarfs, die grundsätzlich geöffnet bleiben. Gleichwohl weist das Ministerium darauf hin, dass regional unterschiedliche Regelungen gelten. Tierfreunde sollten sich also im Vorfeld darüber informieren, welcher Zoofachhändler in ihrer Nähe geöffnet hat.
Beim Einkauf im Zoofachhandel gelten dieselben Verhaltensregeln wie beim Lebensmitteleinkauf. Dazu zählen ein möglichst großer Sicherheitsabstand zu anderen Personen sowie der Verzicht auf das Bezahlen mit Bargeld.
Einen Überblick über die nächsten BELCANDO Fachhändler mit Kontaktdaten gibt es übrigens hier: https://www.belcando.de/de/belcando-haendlersuche
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7. Kann ich mit meinem Hund zum Tierarzt gehen?
Die Tierärzte und Tierkliniken in Deutschland sind weiterhin geöffnet. Der Europäische Tierärzteverband (FVE) hat jedoch zusammen mit dem Dachverband der Kleintierärzteverbände (FECAVA) Empfehlungen für die aktuelle Krise herausgegeben: Tierhalter sollten den Tierarzt nur in dringenden Fällen aufsuchen und vorab telefonisch oder online einen Termin vereinbaren. Nur eine gesunde, erwachsende Person soll das Tier begleiten und während des gesamten Aufenthalts in der Praxis den Kontakt mit anderen Menschen vermeiden.
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8. Ist es sinnvoll, Tiere vorsorglich im Tierheim abzugeben?
Tierhalter sollten ihre Schützlinge nur im Tierheim abgeben, wenn es unbedingt notwendig ist. Ein Ortswechsel sowie der Verlust der Bezugspersonen bedeuten für jedes Tier Stress. Darüber hinaus befinden sich die Tierheime dem Deutschen Tierschutzbund zufolge derzeit in einer Ausnahmesituation, sodass jede nicht unbedingt notwendige Tierabgabe vermieden werden muss. Dies gelte auch für eine vorübergehende Abgabe während einer 14-tägigen Quarantäne: Hierauf sollten Tierhalter nur zurückgreifen, wenn es wirklich nicht möglich ist, das betreffende Tier zu Hause zu betreuen, oder wenn eine infizierte Person ins Krankenhaus muss
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Die Informationen wurden vom Industrieverband Heimtierbedarf e.V. zur Verfügung gestellt. Stand: 25.03.2020
Vielen Dank auch an Sophie Strodtbeck für das Foto zu diesem Beitrag!