12/07/2022
Neue Gebührenordnung für Tierärzt*innen!
Von Dr. Felix Ehrich
In der letzten Zeit werden die Warnrufe immer lauter: Die Situation von Tierarztpraxen und Tierkliniken – und damit die aller Haustierhalter*innen – wird immer prekärer. Das Problem ist komplex, aber eines steht fest: Es fehlt an Nachwuchs. Im Jahr 2021 hat es keine Neugründung einer Tierklinik (Klinik = 365 Tage, 24h/7 Tage erreichbar und besetzt) in Deutschland gegeben. Immer mehr Tierkliniken geben ihren Notdienststatus auf, weil er nicht zu finanzieren ist und Kolleg*innen fehlen, die ihn leisten könnten. Um eine Problematik anzugehen, nämlich die finanzielle, hat der Bundesrat am 8. Juni 2022 eine neue Gebührenordnung (GOT) für die Abrechnung von veterinärmedizinischen Leistungen ratifiziert.
Die letzte größere Anpassung der GOT gab es 1999. Seitdem haben sich die Bedingungen und laufenden Kosten deutlich verändert. Die Tiermedizin hat in den letzten 20 Jahren enorme Fortschritte gemacht, doch weitere Anpassungen der GOT wie die Einführung einer Notdienstgebühr im Februar 2020 waren eher ein Tropfen auf den heißen Stein verglichen mit dem Wandel. Im Mai 2022 hat das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Neufassung der GOT beschlossen.
Durch die Ratifizierung des Bundesrates tritt die neue GOT nun im Oktober 2022 in Kraft. Viele neue Leistungen wie beispielsweise CT- und MRT-Untersuchungen wurden erstmals mitaufgenommen. Des Weiteren wurden bestehende Leistungen teils umbenannt und die Preise den geänderten Umständen und der heutigen Zeit angepasst. Beispielsweise wurde die "Allgemeine Untersuchung mit Beratung: Hund", derzeit im einfachen Satz 13,47 €, in "Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen" auf 23,62 € angehoben.
Die Änderungen sollen nicht nur zu einer angemesseneren Abrechnung von Leistungen beitragen, sondern damit auch den Beruf als solches attraktiver machen. Allein die Anzahl der in Deutschland gehaltenen Hunde ist über die Pandemie enorm gestiegen – aber mehr Tierärzt*innen gibt es trotzdem nicht. Hoffen wir, dass dieser Schritt tatsächlich dazu beiträgt, dass die Versorgung unserer Hunde – und anderer Haustiere – damit wieder zuverlässiger wird, auch wenn die (hoffentlich positiven) Auswirkungen sicher nicht direkt ab Oktober zu spüren sein werden.
Es lohnt sich jetzt auf jeden Fall, nochmals über eine Tierkrankenversicherung nachzudenken – aber: Eine sorgfältige Recherche macht Sinn, denn welche Einschränkungen welcher Versicherer macht, welche Hunderassen und Altersklassen er ausschließt, welche Behandlungen nicht Teil der Versicherung sind, macht mitunter einen gewaltigen Unterschied. Wem keine Tierkrankenversicherung das bietet, was notwendig ist: Jetzt ist der Zeitpunkt, wo es sich lohnt, monatlich eine Summe beiseite zu legen, um im Falle des Falles einen finanziellen Puffer zu haben.
👉 Die noch gültige GOT findet man unter https://www.bundestieraerztekammer.de/d.php?id=5635.
👉 Die ab Oktober geltende GOT findet man unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/tieraerztegebuehrenordnung-got-kabinett.pdf?__blob=publicationFile&v=5