01/05/2024
Sehr gute Entscheidung!
Neues Urteil zu "Anti-Bell-Halsbändern": Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Verwendung dieser Halsbänder als tierschutzwidrig eingestuft und die Einstufung wie folgt begründet. ⬇️
Zitat aus der Urteilsbegründung: "Ein effektives Lernverhalten sei für den Hund kaum oder nicht möglich. "
Bitte lest die Begründung. Denn genau so lernen Hunde, wenn man mit aversiven Reizen trainiert. Und insbesondere mit unvorhersehbaren Strafreizen. 😐
Hoffentlich wird dieses Urteil nicht revidiert und hoffentlich werden weitere Gerichte diesem Beispiel folgen und auf Grundlage der Lerngesetze argumentieren. 🙏🏻
Nachfolgend die Urteilsbegründung, die mich soeben von einer lieben Kundin per Mail erreicht hat. Vielen Dank für die Zusendung!
Diese Begründung sollten viel mehr Menschen lesen und verstehen, dass es sich um wissenschaftliche Fakten und keine "Meinung" oder Trainingsphilosophie handelt.
stadtlandhund.berlin
Aus der Urteilsbegründung:
Zitat: "Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilten die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden, wie bei den Bell-Stopp-Geräten, die automatisch bei Hundegebell auslösen sollen, als tierschutzwidrig.
Belohnung und Strafe beeinflussten das Verhalten eines Tieres. Bei Belohnung versuche es, das Verhalten erneut zu zeigen, um eine weitere Belohnung zu erhalten. Bei Strafe werde das Tier versuchen, das Verhalten nicht mehr zu zeigen, um der Strafe zu entgehen. Fehlverknüpfungen zwischen dem Strafreiz, dem Verhalten des Hundes, dem Ort, Geräuschen, Objekten oder Personen seien möglich und könnten Verhaltensprobleme auslösen oder verschlimmern.
Bei der automatisierten Bestrafung sei die Gefahr von Fehlauslösungen (z.B. Auslösung bei Bellen anderer Hunde und anderen lauten Geräuschen, nicht nur bei Bellen) sehr groß. Bestenfalls werde der aversive Reiz ausgelöst, wenn der Hund bellt, aber vielleicht auch beim Bellen anderer Hunde oder anderen Geräuschen.
Die Strafe könne mit seinem Verhalten (Bellen, umherlaufen, Schlafen, etc.) oder auch mit dem Ort oder anderen Umständen verbunden werden. Fehlverknüpfungen könnten zur Entstehung von Verhaltensstörungen führen (z. B. Meideverhalten an bestimmten Orten, an dem der Hund bestraft wurde, Panik in ähnlichen Situationen). Ein effektives Lernverhalten sei für den Hund kaum oder nicht möglich.
Wenn in der Folge der Strafreiz als willkürlich empfunden werde, erhöhe sich der Stresslevel des Tieres enorm und könne bis zur erlernten Hilflosigkeit führen. Hierbei seien deutliche Wesensveränderungen gerade bei eher ängstlichen Hunden möglich.
Ferner bestehe das Risiko unkontrollierten Verhaltens infolge der plötzlichen Reizeinwirkung (z.B. panikartige Flucht, Aggression gegen zufällig anwesende Personen oder Tiere). Bei den von dem Kläger gehaltenen Hunden sei kein vernünftiger Grund festgestellt worden, weshalb den Hunden das Bellen abgewöhnt werden müsse." (Zitat Ende)
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, Aktenzeichen: 6 K 2297/23, 03.04.24
Den Link zur Urteilsbegründung findet ihr im ersten Kommentar unter diesem Beitrag.
stadtlandhund.berlin