Roggenfeldhof

Roggenfeldhof Pferdepension östlich Berlins. Boxenhaltung, Offenstallhaltung, Weide, zwei Reitplätze.

13/04/2024

Spielstunde 😂
Danke Maddy fürs Video!

31/01/2024

Das sind die Behandlungsstützpunkte der ProSAANI GmbH:

1. Hauptsitz der ProSAANI GmbH, Münchhofer Str. 30, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten
- Behandlungstag immer Donnerstag
- Kontakt/Terminvereinbarung: https://www.prosaani.net/terminvereinbarung, Tel. 03342/4235620

2. Pferdeklinik Dallgow, Dorfstr. 12, 14624 Dallgow OT Rohrbeck
- Behandlungstag wöchentlich nach Vereinbarung, i.d.R. Mittwoch
- Kontakt/Terminvereinbarung: www.pferdeklinik-dallgow.de, Tel. 03322/217707

3. Tiergesundheitszentrum Hof Repente, Repenter Str. 6, 16837 Luhme OT Repente
- Behandlungstage: 04./05.05.2024, 11./12.08.2024, 19./20.10.2024
- Kontakt/Terminvereinbarung: Antje Kreutzer, [email protected]

4. Rehazentrum Wüstenschlette, Wüstenschlette 554, 09496 Marienberg
- Behandlungstage: 01. - 03.03.2024
- Kontakt/Terminvereinbarung: Viola Schäfer 0172/3741537

In unseren Behandlungsstützpunkten fallen keine Anfahrtskosten und Hausbesuchsgebühren an.

29/01/2024

Super !

Ganz lieben Dank an Martin! Es war für Neueinsteiger und langjährige Reiter eine super Veranstaltung... Trockene Theorie...
18/01/2024

Ganz lieben Dank an Martin!
Es war für Neueinsteiger und langjährige Reiter eine super Veranstaltung... Trockene Theorie mit lustigen und interessanten Erfahrungsberichten untermalt. Praxis am Pferd mit kleinen Tricks und Tips. Mit einfachen Mitteln viel und schnelle Erste-Hilfe.

Erste Hilfe Seminar 1/2024 Am 13. Januar 2024 war das Erste-Hilfe-am-Pferd-Seminar mit Martin Grell, Team-Tierarzt sowohl der Deutschen Nationalmannschaft als auch des Berlin-Brandenburgischen Kaders im Distanzreiten, auf dem Roggenfeldhof gut besucht. Die Teilnehmer erfuhren in zwei Theorie-Blöcke...

18/12/2023

Wir waren da, denn auch der Pferdesport ist davon betroffen !

Danke für die detaillierte Aufklärung
23/01/2023

Danke für die detaillierte Aufklärung

Nachtrag: Nachdem hier leider zwei fleißige Kommentator:innen ausfallend geworden sind und sich selbst an die Grenze der Legalität gebracht haben, schließe ich für diesen Beitrag die Kommentarfunktion. Meine Praxis Seite dient nach wie vor der Aufklärung von Pferdebesitzern und ist keine Plattform für Hassrede und Verbreitung neuer Fake News. Die entsprechenden Kommentare wurden hier gelöscht, sind aber archivert.

Die neue GOT und die Hausbesuchsgebühr- kaum ein anderes Thema hat die Pferdewelt in den letzten Wochen so sehr beschäftigt. Sogar von Fehlern in der GOT an sich war die Rede, wilde Spekulationen über das Pferd an sich als Haustier, landwirtschaftliches Nutztier oder irgendetwas dazwischen fanden statt.
Auch renommierte Reitsportmagazine waren zuletzt voll von Falschmeldungen und schlecht recherchierten Artikeln. Pferdebesitzer haben sogar Geld zurück gefordert, welches angeblich zu unrecht vom Tierarzt berechnet wurde. Alles auf der Grundlage irgendeines Artikels auf Niveau der Bild.
Jetzt ist hoffentlich klar, wie die Sachlage ist.

Stellungnahme der BTK vom 23.01.2023:

Hausbesuchsgebühr bei Pferden (Ziff. 40 GOT)

Aufgrund der insb. in der Zeitschrift St. Georg verbreiteten Behauptung, dass alle Pferde landwirtschaftliche Nutztiere sind und die Ziff. 40 GOT ein Fehler sei, sieht sich die BTK zu einer Klarstellung gezwungen:

Die von Bundestierärztekammer (BTK) und Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) bestehende AG „GOT“ hat sich in diversen Telefonkonferenzen mit der Frage der Hausbesuchsgebühr beschäftigt. Die AG möchte betonen, dass sie kein Gremium ist, welches befugt ist, ein Gesetz rechtssicher zu kommentieren. Bei unklaren Formulierungen wird diese Aufgabe den Gerichten zufallen. Nach Auffassung der AG ist die Gesetzeslage aber zurzeit eindeutig:
Bei der GOT handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung. An diese müssen sich die Tierärzt:innen zwingend halten. Dazu gehört auch die Ziff. 40.

Die BTK ist ein Verein der Landes-/Tierärztekammern und keine Körperschaft öffentlichen Rechts. Der Gesetzgeber hat die GOT erstellt und beschlossen. Die Preise beruhen auf einer wissenschaftlichen Studie, die das BMEL in Auftrag gegeben hat, um die tierärztlichen Leistungen zu bewerten. Änderungen der GOT kann nur der Gesetzgeber vornehmen. Nach Auskunft des Federführenden Ministeriums (BMEL) sind derzeit keine Änderungen geplant. Selbst wenn Änderungen geplant wären, würde das Gesetzgebungsverfahren eine Weile dauern, da Änderungen auch durch den Bundesrat müssen. Bei Ziff. 40 handelt es sich zudem nicht um einen Fehler, sondern um eine Position, die seit dem Entwurf der Studie im Entwurf enthalten war, und die alle Stakeholder zuvor zur Stellungnahme erhalten haben.

Die Überwachung der Einhaltung der GOT obliegt den Landes-/Tierärztekammern als Körperschaften öffentlichen Rechts. Diese müssen Verstöße gegen die GOT ahnden!
Alle Praxen, die Hausbesuche machen, auch mobile Praxen – Niedergelassene wie auch Ketten – sind verpflichtet, diese Gebühr zu berechnen. Die Ausnahme von dieser Regel sieht der Gesetzgeber lediglich bei landwirtschaftlichen Nutztieren vor. Laut Auffassung der AG „GOT“ kann nur bei diesen 3 Ausnahmen (Aufzählung nicht abschließend) ein Pferd als landwirtschaftlich gehaltenes Tier eingestuft werden (und somit muss keine Hausbesuchsgebühr berechnet werden):
- Stutenhaltung zur Milchgewinnung
- Pferdehaltung zur Fleischgewinnung (ist nicht identisch mit Eintragung als LM-Tier im Equidenpass)
- Zuchtstute im landwirtschaftlichen Betrieb.

Eine VVVO-Nummer haben auch viele Tierarztpraxen, und auch ein LM-Status eines Pferdes heißt nicht, das dieses landwirtschaftlich gehalten wird. Falls die Zuchtstuten als landwirtschaftliche Nutztiere einzustufen sind, gelten auch deren Fohlen (Nachzucht) für die Dauer des Verbleibs in dieser Landwirtschaft als landwirtschaftlich gehaltene Tiere.
Eine anteilige Berechnung ist im Gegensatz zum Weggeld nicht vorgesehen; die Gebühr muss je Besitzer/in erhoben werden. Eine mögliche Ausnahme wäre dann denkbar, wenn z.B. der Stallbesitzer eine/n Tierärztin/Tierarzt beauftragt, alle Pferde in seinem Stall zu impfen und er auch die Gesamtrechnung begleicht.

Auch Tierärzt:innen müssen im Übrigen ihre Angestellten angemessen bezahlen, insbesondere am Abend und am Wochenende. Aufgrund der gestiegenen Praxiskosten und des Personalmangels ist es schwierig genug, z.B. einen funktionierenden Notdienst aufrecht zu erhalten.

Quelle: bundetieraerztekammer.de

Adresse

Zum Roggenfeld 1
Altlandsberg
15345

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 22:01
Dienstag 08:00 - 22:00
Mittwoch 08:00 - 22:00
Donnerstag 08:00 - 22:00
Freitag 08:00 - 22:00
Samstag 08:00 - 22:00
Sonntag 08:00 - 22:00

Telefon

+491792605856

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