30/10/2022
Liebe Patientenbesitzer!
Viele von Ihnen haben ja bereits durch das Internet oder andere Medien erfahren, dass zum 22. November 2022 eine Anpassung /Änderung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte:innen) kommt. Im Folgenden möchten wir Ihnen dazu einige Informationen zukommen lassen:
Warum gibt es überhaupt eine GOT?
Die GOT ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung erlassen wird. Einerseits soll sie für Transparenz sorgen und verhindern, das Patientenbesitzer:innen durch überhöhte Gebühren übervorteilt werden. Andererseits soll die Gebührenordnung sicher stellen, das Tierärzte:innen eine angemessene Vergütung erhalten und kostendeckend arbeiten können. Eine angemessene gesetzliche Vergütung soll uns Tierärzten:innen ermöglichen, unsere Patienten auf einem gleichbleibend hohem Niveau zu behandeln, indem wir durch Fortbildung, Investitionen sowie eine angemessene Bezahlung unserer Mitarbeiter:innen „up to date“ hinsichtlich neuerer Untersuchungs- und Therapieverfahren bleiben.
Warum eine Anpassung der Gebührenordnung?
1. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat festgestellt, dass bei zurückliegenden Änderungen der Gebührenordnung deren Anpassung nicht in dem Maße erfolgt ist, wie es notwendig gewesen wäre und dass die Notwendigkeit besteht, die GOT erneut an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand sowie an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.
2. Die Gebührenordnung für Tierärzte:innen wurde zuletzt 1999 umfassend geändert. Im Jahr 2008 und 2017 gab es eine pauschale Erhöhung der Gebühren um jeweils 12%, d.h. in Summe 25,44%. Im gleichen Zeitraum betrug alleine die Inflationsrate ca. 30%!! Das heißt, dass diese Erhöhungen noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entsprachen, de facto gab es für uns Tierärzte also in 14 Jahren keine Gehaltserhöhung.
Das zeigen auch die folgenden Zahlen ganz deutlich, die einen Zeitraum von 50 Jahren widerspiegeln:
Zeitraum: 1971-2021
Allgemeine Einkommensentwicklung: + 654%
Einkommensentwicklung Tierärzteschaft: + 357%
Inflationsrate kummuliert: + 348%
3. Eine Vielzahl der in den letzten Jahrzehnten entwickelten Untersuchungsverfahren und OP-Methoden sind in der bisherigen GOT nicht enthalten. Auch in dieser Hinsicht wurde die GOT verändert/aktualisiert, um eine transparente Abrechnung zu ermöglichen.
Wie wurden die neuen Gebühren errechnet?
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um eine kostendeckende GOT zu erstellen. Die neuen Gebühren basieren auf Ergebnissen dieser Studie. Das heißt gleichzeitig, dass diese GOT eigentlich bereits zum Inkrafttreten veraltet ist! Sie beinhaltet weder einen Inflationsausgleich für die letzten beiden Jahre noch berücksichtigt sie die aktuellen Preissteigerungen hinsichtlich der Gehälter (Erhöhung des Mindestlohnes / Anpassung der Gehälter für Tiermedizinische Fachangestellte zum 01. Oktober 2022) und die massiv gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Versicherungen, Entsorgung oder gar die Energiekosten! Doch diese Kosten betragen 75% Prozent des Umsatzes!
Was heißt das nun für Sie als Besitzer?
1. Im Durchschnitt erhöhen sich die Gebühren um ca. 20-25 %.
2. Einige Behandlungen konnten bisher gar nicht adäquat abgerechnet werden, weil es dafür keine Gebühr gab, hier hat der Gesetzgeber nachgebessert, so dass künftig auch einige Leistungen auf Ihrer Rechnung erscheinen können, die bisher nicht abgerechnet wurden.
3. Besonders hart trifft es Katzenbesitzer, weil die Untersuchungsgebühr für Katzen nicht nur erhöht sondern auch noch an die Gebühr für Hunde angeglichen wurde.
4. Die einzelnen Leistungen werden weiterhin mit dem ein- bis dreifachen Satz berechnet.
5. Im Notdienst (vom Gesetzgeber definiert: wochentags 18.00 bis 08.00 Uhr, am Wochenende von freitags 18.00 Uhr durchgehend bis montags 08.00 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr) gilt der zwei- bis vierfache Satz zzgl. der Notdienstgrundgebühr. → Da wir bis 19.00 Uhr eine reguläre Terminsprechstunde anbieten, gilt hier bis zum Ende der Sprechstunde der „normale“ Satz.
6. § 5 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.
Wo liegen wir in Deutschland im internationalen Vergleich?
Auch wenn Ihnen die künftigen Preise sehr hoch erscheinen, so weisen wir Sie darauf hin, dass die deutschen Tierärzte Im internationalen Vergleich zu den günstigsten gehören. Wer schon mal im Urlaub zum Tierarzt musste, kann das bestätigen!
Das Diagramm am Ende dieses Beitrages verdeutlicht diese Tatsache sehr gut!
Die Anpassung der Gebührenordnung ist somit längst überfällig , auch wenn sie aus unserer Sicht zu einem wirklich ungünstigen Zeitpunkt kommt. Da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Preise entsprechend anzupassen, bitten wir um Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam