18/06/2024
🐗 Kreis Offenbach erlässt Allgemeinverfügung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Hessen erreicht. Am Wochenende ist erstmals eine Infektion bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau bestätigt worden. Die Restriktionszone, die in einem 15-Kilometer-Radius um die Fundstelle erlassen wurde, reicht bis in unseren Kreis hinein. Für die betroffenen Bereiche wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
🔹Was ist die Afrikanische Schweinepest🔹
Bei der ASP handelt es sich um eine oftmals tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Sie wurde im September 2020 zum ersten Mal in Deutschland nachgewiesen und gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.
🔹Besteht Gefahr für den Menschen?🔹
Nein. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen sowie andere Haus- und Nutztiere besteht nicht. Auch vom Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch geht für Menschen keine Gefahr aus.
🔹Welche Bereiche im Kreis liegen in der Restriktionszone?🔹
Bislang ausschließlich Waldgebiete auf westlichen Gemarkungen
👉 der Gemeinde Egelsbach
👉 der Stadt Langen
👉 der Stadt Neu-Isenburg
Wohngebiete oder landwirtschaftliche Betriebe fallen aktuell nicht darunter!
🔹Was gilt es innerhalb der Zone jetzt u.a. zu beachten🔹
👉 ein grundsätzliches Jagdverbot
👉 Leinenpflicht für Hunde
👉 Wildschweine sowie im Zusammenhang damit stehende Produkte dürfen nicht aus der Zone herausgebracht werden
👉 jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unter Angabe des genauen Fundortes – wenn möglich mit GPS-Koordinaten– zu melden. Zu diesem Zweck wurde ein Bürgertelefon unter ☎️ 06074 8180-2222 eingerichtet.
🔹Woran wird aktuell gearbeitet?🔹
Der Krisenstab des Kreises Offenbach – allen voran das Veterinäramt – arbeitet eng mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium, dem Forstamt Langen, den zuständigen Bundesbehörden sowie den anderen betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten zusammen. Aktuell wird unter anderem die Suche, Beprobung, Bergung und Entsorgung von möglichem Fallwild und in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Kadaversammelplätzen koordiniert. Gemeinsam arbeiten alle Beteiligten daran, die Tierseuche einzudämmen und eine Ausbreitung – vor allem eine Übertragung auf Hausschweinbestände – zu verhindern.
🔹Wo gibt's mehr Infos?🔹
Die Amtliche Bekanntmachung in voller Länge, eine Übersicht über die Restriktionszone sowie weitere Informationen sind unter www.kreis-offenbach.de/afrikanische-schweinepest abrufbar.