06/08/2023
Nachgedacht!
Tierärzte dürfen gemäß Tierarzneimittelgesetz Medikamente nur für Tiere abgeben, die sie selbst und die sie regelmäßig untersucht haben. Ohne Ausnahme.
Wenn Sie also von einer Tierarztpraxis ein Medikament nicht oder nicht mehr bekommen, weil Sie dort überhaupt noch nie oder lange nicht mehr vorstellig waren, ist das ein Qualitätsmerkmal!
Das heißt für Sie als Kunde nämlich nichts anderes als:
- dort arbeitet man akribisch und sorgfältig,
- man kontrolliert dort die Wirkung der Medikamente,
- man dort hat echtes Interesse an Ihrem Tier,
- man stellt in so einer Praxis das Tierwohl vor Umsatz, denn man riskiert dort lieber Ärger mit dem Kunden, als einfach ein Medikament zu verkaufen
- man hält sich an Gesetze.
Und, das für Sie, als Tierbesitzer, Wichtigste
- Sie können sich dort darauf verlassen, dass es dort immer korrekt und in Ihrem Interesse zugeht und nichts "gemauschelt" wird.
Was heißt nun "regelmäßig"?
Das ist abhängig von der Grunderkrankung und der Schwere derselben. Fragen Sie Ihren Tierarzt ;)
Was heisst "untersucht"?
Der Tierarzt muss den Patienten allgemein und eingehend untersucht, ggf. Laborwerte veranlasst und die mit diesem Medikament behandlungsbedürftige Diagnose gestellt haben
oder
mindestens eine fundierte Rücküberweisung (inkl Befunden) eines andern Tierarztes vorliegen haben.
Freuen Sie sich also, wenn Sie mit ihrem Wunsch nach Medikamentenabgabe eine Abfuhr oder eine "strenge" Erinnerung zur Wiedervorstellung bei Ihrem Tierarzt erhalten.
Sie sind dort in den besten Händen !!
Ein kleiner Hinweis an dieser Stelle:
In der Regel werden Ergebnisse von Untersuchungen, die der Besitzer selbst bei Online-Laboren veranlasst hat, von den Tierärzten NICHT anerkannt.
Warum?
Für den Tierarzt ist die Identität der Probe (Herkunft) nicht nachvollziehbar und vielen Online-Laboren fehlt die Akkreditierung.
Herzliche Grüße
Dr. K. Sommer