30/11/2023
„Fundtiere beim Tierarzt - das kostet nichts.“ Von wegen!
Es kursiert die Meinung, dass die Untersuchung und Behandlung von herrenlosen Tieren beim Tierarzt nichts kostet.
Richtig ist, dass Sie als Finder keine Kosten tragen müssen, so lange Sie sich an die örtlichen Gegebenheiten und Hinweise der Gemeinde als Fundbehörde und damit zuständige Stelle für herrenlose Tiere halten. Dies bedeutet in der Regel, dass Sie eine Fundtieranzeige bei der Gemeindeverwaltung abgeben müssen, in deren Gebiet das Tier aufgegriffen wurde (unabhängig von Ihrem eigenen Wohnort). Dort wird Ihnen dann mitgeteilt, wer Ihr nächster Ansprechpartner ist; bei einem verletzten oder kranken Tier zum Beispiel die Tierarztpraxis, mit der die Gemeinde zusammenarbeitet.
Sollte die Gemeinde nicht erreichbar sein und ein medizinischer Notfall vorliegen, wenden Sie sich direkt an einen Tierarzt und reichen die Fundtieranzeige unverzüglich nach. Die Gemeinde übernimmt die Kosten, bis hoffentlich ein Besitzer gefunden wird (und kann die entstandenen Kosten dann vom Besitzer zurückfordern).
Auffällig ist, dass immer mehr herrenlosen Tiere nicht zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten der Tierärzte vorgestellt werden, sondern vermehrt nachts oder am Wochenende im Notdienst. Und das, obwohl kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt (wobei mir natürlich klar ist, dass die Einschätzung des Gesundheitszustandes für viele Laien schwierig ist) oder das Tier schon tagelang beobachtet wurde. Da fragt man sich manchmal schon nach dem Grund für die Verschiebung hin zum Notdienst: Haben die Finder dann mehr Zeit? Oder genug Ratschläge aus dem Internet bzw. Druck über die sozialen Medien erhalten? Und konsultieren sie dann den Notdienst, „weil es ja nichts kostet“?
Im Notdienst müssen wir auch der zuständigen Gemeindeverwaltung ebenso wie allen anderen Kunden eine gesetzlich vorgeschriebene Notdienstpauschale und einen erhöhten Gebührensatz für unsere Leistungen in Rechnung stellen.
Auch wenn die Gemeinden für diese Kosten aufkommen müssen, sollte der tierärztliche Notdienst nur dann besucht werden, wenn tatsächlich ein Notfall vorliegt. Damit entlasten Sie nämlich nicht nur die Gemeindekassen (und somit irgendwie auch Ihren eigenen Geldbeutel) sondern ebenso die Kapazitäten des tierärztlichen Notdienstes.
Wir Tierarztpraxen müssen und können nicht kostenlos arbeiten, so sehr wir unseren Beruf lieben und trotz aller Widrigkeiten noch immer als „Berufung“ sehen.
Aber, und hier kann ich nur für meine Praxis sprechen: Das Ablesen eines hoffentlich vorhandenen Microchips bei einem unverletzten, munteren Fundtier berechnen wir der Gemeinde oder dem Finder natürlich nicht, auch wenn es laut Gebührenordnung möglich ist. Wir helfen gerne und selbstverständlich auch bei der Suche nach dem Besitzer!
Wir wünschen Ihnen allen eine wunderbare und gesunde Adventszeit und viel Ausdauer beim Schneeschippen!
(Die oben genannten Hinweise gelten übrigens nur in der unmittelbaren Nachbarschaft zu meiner Praxis und als unverbindlicher Wegweiser. Bitte informieren Sie sich selbst über die Regelungen Ihrer und der Nachbargemeinden. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden.)