Tierarztpraxis G. Heuser

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21/03/2023

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26/11/2022

Ein guter Beitrag eines Kollegen zum Thema neue Gebührenordnung.

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Die Neufassung der GOT: Problematische Irrtümer und noch problematischere Fakten

Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin

In ein paar Tagen, am 22. November 2022, tritt die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft und löst damit nach 23 Jahren die alte GOT ab. In den letzten Wochen war in allen tiermedizinischen Einrichtungen des Landes extrem viel (Freizeit-)Arbeit angesagt, um sich mit dieser umfangreichen Neufassung vertraut zu machen und die 1006 Leistungsziffern in die jeweiligen Praxisverwaltungssysteme einzupflegen.

Dass diese Neufassung dringend erforderlich war, daran kann gar kein Zweifel bestehen. Das lässt sich schon allein an einer ganz schlichten Tatsache festmachen: Im Gültigkeitszeitraum der alten GOT (1999 – 2021) sind die Löhne der Arbeitnehmer:innen in Deutschland um 43 Prozent gestiegen, während wir Tierärzt:innen von der Regierung nur eine Steigerung von 24 Prozent zugestanden bekommen haben. Erst mit der neuen GOT erreichen wir jetzt immerhin die selbe „Lohnentwicklung“ wie die Allgemeinheit.

In der Öffentlichkeit, also auf Seiten der Tierbesitzer:innen, kursieren inzwischen ein paar haarsträubende Irrtümer, die es richtig zu stellen gilt.

Irrtum: Wir Tierärztinnen und Tierärzte haben uns diese neue Gebührenordnung ausgedacht und uns selber einen ordentlichen Schluck aus der Pulle gegönnt.

Fakt: WIR machen die GOT nicht! Das ist ein Bundesgesetz, das von der Regierung beschlossen und parlamentarisch abgesegnet werden muss. Natürlich nörgeln unsere - leider nicht sehr einflussreichen - Lobbyisten (sprich: unsere Verbände) an die verantwortlichen Stellen in der jeweiligen Regierung hin, wenn wir der Meinung sind, dass da mal wieder was passieren muss. Diese Stellen hören aber mit schöner Regelmäßigkeit erst dann zu, wenn es sich absolut nicht mehr vermeiden lässt, in diesem Fall also erst nach einem knappen Vierteljahrhundert, so dass die dann notwendigen, sprunghaften Anpassungen sehr drastisch und für die Tierhalter:innen richtig schmerzhaft ausfallen. Ginge es nach uns, hätten wir schon lange eine Gebührenordnung mit einer simplen Ankopplung an Inflationsrate und Lohnentwicklung, bei der die jährlichen Steigerungen für die meisten Kund:innen nicht mal merkbar wären.

Irrtum: Wir Tierärzt:innen ziehen das jetzt, in Kriegs- und Inflationszeiten, gnadenlos durch, statt aufgrund der schlimmen Situation zu diesem Zeitpunkt auf eine Gebührenerhöhung zu verzichten bzw. diese zu verschieben.

Fakt: Liegt gar nicht in unserer Hand! Ja, die GOT-Novelle tritt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt in Kraft, was aber vor noch nicht mal einem Jahr niemand auch nur ahnen konnte. Nochmal: Das ist ein Bundesgesetz! Sowas wird über Jahre vorbereitet und läuft dann durch einen aufwändigen Verabschiedungsprozess. Es ist schlicht nicht möglich, so ein Gesetzeswerk mal schnell auszusetzen oder zu verschieben. Damit wäre für den Gesetzgeber viel zu viel extrem lästiger Aufwand verbunden. Kann man vergessen!

Irrtum: Viele glauben, dass jeder Posten, jede Leistungsziffer in enger Zusammenarbeit mit unseren GOT-Fachleuten formuliert und beschlossen wurde, das Ergebnis mithin in allen Punkten schlüssig und logisch wäre und unseren Vorstellungen entsprechen würde.

Fakt: Weit gefehlt! Wir praktizierenden Tierärzt:innen werden zwar angehört, es wird uns aber leider meistens nicht wirklich zugehört. Wir hatten ein sehr aktuelles und gut begründetes Konzept für eine Novellierung vorliegen, das aber zugunsten eines Entwurfs aus dem Jahr 2012 (!) einfach ignoriert wurde. Die wilde Hoffnung, dass die Neufassung mit einer Vielzahl völlig unlogischer und realitätsferner Leistungsbewertungen aufräumen würde, hat sich schnell zerschlagen. Wir sind mit einigen, wenn nicht sogar mit vielen Punkten überhaupt nicht glücklich. All unsere Bedenken aufzulisten, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Weiter unten werden wir aber auf einen speziellen Bereich eingehen, der sich für die deutschen Tierbesitzer:innen finanziell mit am schlimmsten auswirken dürfte. Wie auch immer: Die Neufassung ist beschlossene Sache, mit der wir alle werden leben müssen, wenn es so läuft wie beim letzten Mal, für die nächsten 20 Jahre.

Irrtum: Durch die neue GOT werden sich die Gebühren verdoppeln oder sogar verdreifachen!

Fakt: Nein, Blödsinn! Die Neufassung wurde auf der Basis einer (wirtschafts-)wissenschaftlichen und vom zuständigen Ministerium in Auftrag gegebenen Studie erarbeitet und berücksichtigt (mal mehr, mal weniger erfolgreich) den realen Aufwand, der mit einzelnen Leistungen verbunden ist. Querbeet gerechnet bedeutet die neue GOT eine Gebührensteigerung von ca. 22 Prozent, nicht von 100 oder gar 200 Prozent, wie manche Klugschwätzer im Netz rumblasen.

Dieser Punkt ist ein guter Übergang zu den aus Tierhaltersicht sehr unangenehmen Seiten der Neufassung. Im Schnitt sind es nachweislich nur 22 Prozent Gebührensteigerung, die sich aber – und das ist der Haken - sehr ungleichmäßig verteilen. Es gibt Leistungen, die tatsächlich billiger geworden sind (prominentestes Beispiel: Röntgen), es gibt welche, deren Preis in etwa gleich geblieben ist, und es gibt Leistungen, die irgendwas zwischen moderat und extrem teurer geworden sind. Die in den Presseberichten zur Novellierung immer wieder erwähnte „Allgemeine Untersuchung“ der Katze hat sich (im niedrigsten, also dem 1,0fachen Satz) von 8,98 Euro auf 23,62 Euro verteuert und kostet nun genau so viel wie beim Hund und beim Frettchen. Das ist zwar völlig korrekt, weil schon immer nicht wirklich einzusehen war, was an der Untersuchung einer Katze einfacher sein soll als an der eines Hundes, trifft aber als sogenannte Grundleistung, die fast immer zum Tragen kommt, wenn man mit seiner Katze in der Tierarztpraxis aufschlägt, die Katzenhalter:innen besonders deutlich.

Nachdem wir uns jetzt mit der Neufassung halbwegs vertraut machen konnten, identifizieren wir vor allem zwei Bereiche, zwei richtig harte Nüsse, die durch preisliche Aufwertung, bessere Differenzierung und Einführung neuer Leistungen für Sie als Tierbesitzer:innen zum Problem werden dürften.

Neben Leistungen, die sowohl in der neuen als auch der alten GOT auftauchen und damit vergleichbar sind, gibt es nun auch jede Menge neuer Leistungsziffern für Tätigkeiten, die zwar schon lange routinemäßig erbracht wurden, mangels ausdrücklicher Erwähnung in dem alten Schinken von 1999 aber nur als sogenannte Paragraph-7-Analog-Leistungen berechnet werden konnten. Das populärste Beispiel dafür wären die schon lange üblichen Diagnostikverfahren CT und MRT. Das ist auf der einen Seite natürlich sinnvoll und war schon lange überfällig. Andererseits haben neu eingeführte Leistungen aus Kundensicht auch einen klaren Nachteil. Es gibt halt so einige Tätigkeiten, die sich aufgrund der wissenschaftlichen Entwicklung und der Entstehung von Leitlinien so langsam eingeschlichen haben, die man auch nach Paragraph 7 der alten GOT hätte in Rechnung stellen können, die man aber häufig unter den Tisch hat fallen lassen. Ein schönes Beispiel dafür ist das Führen eines Narkoseprotokolls. 1999, noch im Zeitalter der „Steinzeitnarkosen“, hätten die allermeisten von uns den Kopf geschüttelt bei dem Gedanken, ein Narkoseprotokoll zu führen bzw. als unabdingbare Voraussetzung für eine Protokollierung eine Tiermedizinische Fachangestellte nur für die Narkoseüberwachung abzustellen. Inzwischen ist das aber in guten Praxen und Kliniken allgemein üblich und zum Standard Of Care geworden. Dieser Tatsache trägt die neue GOT Rechnung und führt nun die Leistungen „Narkoseprotokoll, einfach, je angefangene 15 Minuten“ und „Narkoseprotokoll, ausführlich, je angefangene 15 Minuten“ ein. Das ist völlig berechtigt, weil es berücksichtigt, wie drastisch sich der personelle Aufwand für gute Narkosen in den letzten 23 Jahren verändert hat. Aber auf die Narkosepreise wirkt sich das natürlich ebenso drastisch aus, und da diese spezifische Leistung nun ausdrücklich benannt und beziffert worden ist, läuft nichts mehr mit Unter-Den-Tisch-Fallen-Lassen.

Dieses Narkoseprotokoll kostet zum Beispiel mindestens 48,76 Euro pro Narkosestunde. Entweder Sie finden diesen Posten in Zukunft auf der Rechnung und bezahlen ihn, oder Sie finden ihn nicht, was dann unter Qualitätsgesichtspunkten als negatives Signal zu werten ist. Diese neue Gewichtung der Anästhesie, die sich auch in anderen Posten widerspiegelt, wirkt sich natürlich massiv auf die Preise aller Eingriffe unter Sedierung und Narkose aus. Es gibt zwar einige operative Eingriffe (beispielsweise die Magendrehung beim Hund), die als Einzelleistung billiger geworden sind. Die Rechnungen für solche Operationen werden aber aufgrund der Narkosekosten unter dem Strich trotzdem deutlich höher als zuvor ausfallen. Das GOT-Kapitel „Sedation, Anästhesie, Narkose“ ist also eine der beiden oben erwähnten harten Nüsse für Sie als Kund:innen.

DER eine Punkt aber, an dem die neue GOT völlig übers Ziel hinaus schießt, sind die Inhouse-Laborleistungen, also zum Beispiel Blutuntersuchungen, die auf praxis- oder klinikeigenen Maschinen durchgeführt werden und deren Ergebnisse innerhalb einer halben Stunde vorliegen, was bei unklaren Krankheitsverläufen und in akuten Notfällen natürlich inzwischen unverzichtbar geworden ist. Eine geschätzte Kollegin hat in einer Diskussionsgruppe zur neuen GOT neulich eine für Tierbesitzer:innen recht bestürzende Rechnung aufgemacht: Wenn ein Hund im Notdienst (wir erinnern uns: Mindestsatz 2,0fach!) mit schwerem Brechdurchfall (einem der häufigsten Notfälle) und beginnender Austrocknung auftaucht, dann ist das in guten Praxen und Kliniken völlig übliche und bewährte Vorgehen eigentlich immer: Allgemeine und Eingehende Untersuchung, Venenkatheter legen, Blutprobe entnehmen, Hund an die Infusion zum sofortigen Flüssigkeitsausgleich, Injektion eines Antiemetikums und schnelle Inhouse-Blutuntersuchung. Sobald das erledigt ist, ist man diagnostisch und therapeutisch schon einen guten Schritt weiter. Es stehen aber an diesem Punkt nach der neuen GOT schon über 700 Euro (!) auf der Rechnung, und der Hund ist da noch nicht mal geröntgt und/oder per Ultraschall untersucht worden, was ja in solchen Fällen häufig auch noch notwendig wird. Das ist schon eine Hausnummer, auch in unseren Augen, und selbst für Durchschnittsverdiener nicht mehr leicht zu verkraften.

Manchmal wird einem durch bestimmte Ereignisse oder das unglückliche Zusammentreffen verschiedener Umstände schlagartig klar gemacht, dass es nicht so weiter gehen kann wie bisher. Ein Beispiel wäre der Ukrainekrieg, der uns schmerzhaft aufzeigt, wie verfehlt unser Vertrauen in den Goodwill und die Vertragstreue einer faktischen Diktatur war. Was die Entwicklung in der Tiermedizin angeht, warnen wir jetzt seit Jahren lautstark vor den aktuell stattfindenden Umwälzungen und vor einer damit verbundenen Gebührenexplosion. Irgendeinen Effekt konnten wir leider nicht feststellen. Nach wie vor liegt die Quote der krankenversicherten Haustiere in Deutschland bei gerade mal etwa 5 Prozent (Vergleich Schweden: Deutlich über 90 Prozent!), was angesichts des anhaltenden Heulens und Zähneklapperns über die Tierarztkosten eigentlich absurd ist.

Vielleicht braucht es ja diesen Schlag mitten ins Gesicht, den die GOT-Neufassung für viele Tierbesitzer:innen bedeutet, um mal endlich von dieser offensichtlich immer noch vorherrschenden Wird-Schon-Nicht-So-Schlimm-Werden-Einstellung runterzukommen. Wir sagen voraus: Es wird noch schlimmer! Die Novellierung der GOT ist ein harter Schnitt, aber keineswegs das Ende der vorhergesagten Entwicklung. Die im Vergleich zu anderen Nationen auf gleichem tiermedizinischen Niveau in Deutschland über Jahrzehnte viel zu niedrigen Gebühren werden weiter steigen. Selbst diese nun gerade gültig werdende Neufassung ist eigentlich schon wieder überholt durch die rasante Inflation der letzten Monate. Die Betriebswirtschaftsexperten unserer Berufsverbände raten dringend dazu, ja nicht mit dem 1,0fachen Mindestsatz in die neue GOT einzusteigen, sondern mindestens (!) mit dem 1,15fachen Satz. Die viel gehörte Klage, dass sich bald nur noch Besserverdienende ein Haustier leisten können werden, ist berechtigt, zumindest mit dem Zusatz „ohne gute und umfassende Tierkrankenversicherung“. Wir können Ihnen nur raten, diese Insider-Warnung sehr ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Dazu noch der Hinweis, dass das oben geschilderte Notdienstszenario mit dem Durchfall-Hund NICHT von einer reinen Unfall- und OP-Kosten-Versicherung abgedeckt wird.

Natürlich können Sie jetzt in der Diskussion dieses Artikels in den Sozialen Medien zum tausendsten Mal die berühmte „arme Oma mit der kleinen Rente, deren einziger Freund ihr Hund ist“ oder Ihre fünf aus dem Auslandstierschutz stammenden und alten Hunde, die keine Versicherung mehr nehmen will, anführen. Es bringt halt nur rein gar nix! Finden echte Umwälzungen statt, kommt immer irgendjemand unter die Räder. Das gilt nicht nur für Sie als Tierhalter:innen, sondern auch für unseren Berufsstand. Das Klinik- und Praxensterben durch Fachkräftemangel hat gerade erst begonnen. Für Tierschutzorganisationen können wir auch nach der neuen GOT Sonderpreise vereinbaren, für Privatpersonen aber ist der 1,0fache Satz gesetzlich als absolutes Minimum festgesetzt, dessen Unterschreitung ebenso Sanktionen nach sich zieht, wie das Nicht-Berechnen von in der GOT aufgeführten Leistungen. Als Allgäuer kann ich da nur sagen: Es isch halt jetzt so!

So, wenn Sie bis zu diesem Punkt gekommen sind, gehören Sie definitiv zu dem Personenkreis, den wir ansprechen möchten. Wenn Sie diesem Text bei seiner Verbreitung helfen, indem Sie ihn teilen, sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet!

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald,

Ihr Ralph Rückert, Ihre Johanne Bernick

© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm

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23/09/2022

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