Tierarztpraxis Dr. Linzer

Tierarztpraxis Dr. Linzer Kleintierpraxis Dr. Linzer
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https://youtu.be/FvYW5NxCS6I?si=ajWe-omi5ay9b1LaWir haben momentan ideale Bedingungen für die Entwicklung von Zecken-Wär...
04/04/2024

https://youtu.be/FvYW5NxCS6I?si=ajWe-omi5ay9b1La
Wir haben momentan ideale Bedingungen für die Entwicklung von Zecken-Wärme und Feuchtigkeit und das Gras wächst rasend schnell. Deshalb kann ich nur raten, schützen Sie Ihre Tiere vor Zecken.

Lassen Sie sich nicht von den Anzeigen auf Facebook und Instagram verunsichern, wo wirksam Zeckenmittel verteufelt werden, letztlich wollen sie nur ihre Produkte verkaufen. Den wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit wird dabei nicht erbracht.

Die Krankheiten , die von Zecken übertragen werden, sind aber oft sehr schwerwiegend und eine Therapie kann langwierig und teuer werden.

Lassen Sie sich von Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt beraten.

Zeckenschutz ist keine Option, sondern Pflicht! Dies ist meine Antwort auf das sehr gute Video von Dirk von den Stadtfellen. Sein Video findet ihr hier:https...

03/04/2024
23/01/2024

Katze Fira kam als Abgabetier zu uns und wir wollten für sie ein neues Zuhause suchen.

Es hat sich leider gezeigt, dass Fira sehr krank ist und ihre Lebenserwartung damit nicht mehr sehr hoch ist.
Neben der bereits bekannten Schilddrüsenüberfunktion und Niereninsuffizienz, wurde jetzt noch ein Darmlymphom festgestellt.
Deshalb muss sie jeden Tag 4 x Medikamente nehmen....

Sie steht zwar noch auf der Vermittlungsseite, aber wir machen uns keine Illusionen für die sehr nette ältere Katzendame noch ein neues Zuhause zu finden. Da die Krankheit leider häufige und teure Tierarztbesuche mit sich bringt, suchen wir auf diesem Weg zumindest Paten, die uns unterstützen, damit Fira die Zeit, die ihr noch bleibt, so angenehm wie möglich verbringen kann.

Wer uns für Fira unterstützen möchte, kann gerne eine Mail senden an [email protected]

23/01/2024

Liebe Tierfreunde und Katzenliebhaber rund um Koblenz,

wir hoffen, dass es euch gut geht und eure Herzen genauso für unsere pelzigen Freunde schlagen wie für uns! Die Koblenzer Katzenhilfe e.V. steht vor einer besonderen Herausforderung und wir benötigen dringend eure Unterstützung.

Wir suchen engagierte Ehrenamtliche, die uns als wahre Katzenengel bei der Sicherung von Katzen draußen helfen möchten. Die Aufgaben umfassen das Aufstellen von Lebendfallen, das Abholen derselben sowie die begleitende Fahrt zum Tierarzt. Nach der tierärztlichen Versorgung übernehmen wir die Tiere und kümmern uns um die Suche nach geeigneten Plätzen für ihre Unterbringung.

Wenn du oder ihr das Bedürfnis verspürt, unsere Organisation und die Tiere, die unsere Hilfe benötigen, zu unterstützen, dann melde dich bitte bei Claudia. Sie steht dir gerne zur Verfügung und beantwortet all deine Fragen unter der Rufnummer: 01606148959 oder per E-Mail unter: [email protected].

Eure Hilfe ist von unschätzbarem Wert, und wir freuen uns darauf, gemeinsam mit euch das Wohl der Katzen in Koblenz zu fördern. Jeder Beitrag zählt, und mit eurer Unterstützung können wir noch mehr für unsere felligen Freunde erreichen.

Herzliche Grüße,

Das Team der Koblenzer Katzenhilfe e.V.🐾❤️

23/01/2024

Heute wurde der Tierschutzpreis in Rheinland Pfalz vergeben.Zu den 3 Preisträgern gehören die WildtierstationKoblenz und die Katzenhilfe Koblenz. Beiden möchten wir ganz herzlich gratulieren und wünschen weiterhin viel Erfolg!

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren und wir freuen uns auf die kommenden gemeinsamen Aufgaben.

30/12/2023

Silvester ist, wenn in der FB-Hundeblase wieder über Eierlikör diskutiert wird. Also genau jetzt, sagt meine Timeline.
Und wie jedes Jahr gibt es in allen Diskussionen vor allem verdammt viel Meinung und Schwarz und Weiß (die gute Chemie, der böse Eierlikör – oder halt andersrum), dazwischen aber kaum Fakten, Grautöne oder gar Bunt - maximal ein frisches Eierlikör-Gelb.
Nach wie vor tötet ein Schlückchen Eierlikör in passender Dosierung keinen Hund, und nach wie vor ist Alkohol halt auch nur ein Wirkstoff mit guter anxiolytischer Wirkung.
Und genauso gibt es nach wie vor auch gute andere, zugelassene Präparate für betroffene Hunde, die eben keinesfalls pauschal „die böse Chemie“ sind und Hunde handlungsunfähig machen, während sie alles mitbekommen.
Ein bisschen weniger Meinung und ein bisschen mehr Fakten wären hier – wie überall im Leben – sicherlich kein Fehler, auch im Sinne unserer Hunde…

Ich möchte aber eigentlich auf einen ganz anderen Punkt eingehen, nachdem ich gerade gelesen habe, dass bereits Halter eines 10 Wochen alten Hundes beim Tierarzt nach Beruhigungsmitteln für Silvester fragen, weil das ja so stressig für Hunde sei; das Thema Umgang mit Stress und Erwartungshaltungen, die sich selbstverständlich auf den Hund auswirken. Ich bin mir jetzt schon sicher, dass der erwähnte Welpe leider sein gesamtes Leben lang Stress mit Silvester haben wird, weil im von Anfang an die Möglichkeit genommen wird, sich mit solchen Reizen zunächst einfach mal neutral auseinanderzusetzen.
Oder andersrum: mein Pyrotechniker-Nachbar hat im Sommer ohne Ankündigung ein Monster-Feuerwerk im Nachbarsgarten gezündet, auf das hier keiner gefasst war, und es war die erste Knall-Erfahrung für die Jungspunde. Ich bin sofort nach drinnen geflitzt und habe dann mit den Hunden eine große Frolic-Party unterm Feuerwerk gefeiert. Je unsicherer die Hunde wurde, desto lustiger wurde ich. Und am Ende saßen wir dann alle Frolic-futternd unterm Feuerwerk – was sicherlich nicht passiert wäre, wenn ich selbst der Meinung wäre, dass Feuerwerk das Schlimmste ist, was Hunden passieren kann und vor lauter Schreck und Unsicherheit genau das auf die Hunde übertragen hätte. Morgen Abend werden wir hier also genau das weiterführen, was wir damals begonnen haben und auch jedesmal machen, wenn "zufällig" zB ein Topfdeckel auf den Fliesenboden fällt.
Und bevor der große Aufschrei kommt: ich plädiere nicht dazu, Hunde mit einem echten Problem zu ignorieren und einfach lustig weiter Party zu feiern, aber dazu, vor allem jungen Hunden die Möglichkeit zu geben, sich mit der Unterstützung ihres Menschen(!) mit potentiellen Stressoren auseinanderzusetzen.
Oder anders gesagt: man kann halt immer noch nicht schwimmen lernen, ohne jemals nass geworden zu sein – und dasselbe gilt auch für den Umgang mit Stress, das Erlernen von Coping Strategien und den Aufbau einer guten Resilienz! Und das gilt halt auch nicht nur – aber auch! – für Silvester, sondern für alle Stressoren, für den Umgang mit Frustration etc. Wie unfair ist es also, den Hund vom Stress und den Stress vom Hund fern zu halten? Zumal das eh nie ein Hundeleben lang funktionieren wird. Auch ich versuche inzwischen seit 48 Jahren erfolglos ein stressfreies Leben zu führen – was liegt also näher, als stattdessen einen guten Umgang mit Stress zu erlernen bzw. das Handwerkszeug dafür mit auf den Weg zu bekommen? Eben!
Und einen weiteren Punkt, der in sämtlichen Diskussionen geflissentlich ignoriert wird, halte ich auch für total wichtig, nämlich den, dass die „Nervenstärke“ beim Hund eine vergleichsweise hohe Heritabilität hat und damit auch züchterisch beeinflusst werden kann – und sollte! Dennoch wird auch mit nervenschwachen Hunden fleissig weiter gezüchtet, so dass entsprechende Halter dann an Silvester zwar mit einem Hund dastehen, der die perfekte Farbe, Größe und den perfekten Fleck über der rechten Augenbraue hat, der aber vor lauter Panik zusammenklappt. Und dann kommt Silvester ja auch jedes Jahr so plötzlich…

Kurzum: weg von akuten Silvesterproblemen (ja, ich kenne sie durch das Dönertier, das zweimal als Reaktion auf Silvester einen Darmverschluss hatte, in allen Facetten!) wird es einfach auch Zeit, wieder einen gesunden Umgang mit Stress und Stressoren zu finden, und zwar von Anfang an, anstatt sich an Silvester über Eierlikör und Acepromazin zu streiten.
Und jetzt wünsche ich allen Hunden und ihren Menschen, dass sie gut ins neue Jahr kommen! 😊

PS: ein Likörchen hinter die Öhrchen fand Piccolo trotzdem ganz angemessen ;)

23/12/2023

Ich wünsche Allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, viel Glück und Gesundheit! Wollen wir hoffen, dass das neue Jahr friedlicher wird und die Menschen wieder lernen , dass Kriege und Gewalt keine Sieger kennen.

Feiern Sie im Kreise Ihrer Familie, erfreuen Sie sich über Ihre Vierbeiner, Ihre Vögel oder welches Tier auch immer. Sie geben uns so viel und wir alle wissen, dass ihre Blicke , ihre Freude , aber auch ihre Trauer ehrlich sind. Daran sollten wir Menschen einmal denken und auch mehr Menschlichkeit zeigen und leben.

Ich danke allen die den Weg in unsere Praxis gefunden haben für Ihr Vertrauen . Wir werden auch im kommenden Jahr alles versuchen, um Ihren Tieren zu helfen. Wie alle Menschen, so sind auch wir nicht perfekt, aber wir bemühen uns , unser Bestes zu geben.

Dr. Uwe Linzer

07/10/2023

Die Allgemeine Untersuchung: Ein Zankapfel der Gebührenordnung

Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin

Ein Zitat: "Freitag musste ich direkt wegen Impfung zum Tierarzt. Gestern Abend hab ich mir erstmals die Rechnung angeschaut und bin irgendwie stutzig geworden: Zunächst ist dort "Allgemeine Untersuchung mit Beratung" aufgeführt. Ist ja auch okay. Ich denke, dass es üblich und auch positiv ist, dass sich der Tierarzt vor der Impfung ein Bild vom Gesundheitszustand des Hundes macht (Kontrolle der Zähne, Augen, Ohren). Weiter unten steht allerdings noch mal "Eingehende Untersuchung einzelner Organe" - was soll das bitte sein? Das Abhören des Hundes oder wie? Hätte jetzt gedacht, dass das auch zur allgemeinen Untersuchung gehört, wenn er das Hundchen mal kurz an Herz und Lunge abhört. Und damit meine ich wirklich kurz (so 10 - 20 Sekunden) und das ist für mich auch nicht "eingehend"! Und dafür berechnet der xy Euro netto extra?"

Mit diesem Zitat haben wir schon einmal einen Artikel (siehe Link ganz unten) eingeleitet, der sich mit der Bedeutung und der Komplexität der körperlichen Untersuchungstechniken in der Tiermedizin beschäftigt. Das war im Sommer vor zwei Jahren. An der Diskussion bzw. der Streiterei um Umfang und Berechnung der Gebührenordnungspositionen „Allgemeine Untersuchung“ (AU) und „Eingehende Untersuchung“ (EU) hat sich seitdem nicht viel geändert, eher im Gegenteil, denn seit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung im November 22 schielen ja viele Tierbesitzer:innen recht argwöhnisch auf ihre Rechnungen.

Gleich vorab: Wir räumen ein, dass diese Differenzierung verschiedener Untersuchungen für medizinische Laien durchaus schwer nachvollziehbar sein kann. Viele gucken ihre Rechnung durch und nehmen nur wahr, dass da – in ihren Augen skandalöserweise – zwei oder gar noch mehr verschiedene Untersuchungen aufgeführt sind, obwohl doch der Hund, die Katze, das Kaninchen einfach nur untersucht worden ist. Wie gesagt: Das ist erst mal verständlich. Es kann ja niemand von Ihnen verlangen, dass sie über Expertenwissen in Sachen Tiermedizin, Gebührenordnung und Abrechnung verfügen. Deshalb auch dieser Artikel, der einfach aufklären und informieren soll.

Nun ist es beileibe nicht so, dass über diese Gebührenordnungs-Ziffern nur zwischen Tiermediziner:innen und Kund:innen gestritten wird. Das ist auch berufsintern schon immer und immer wieder ein Gegenstand lebhafter Diskussionen, da die Gebührenordnung selbst an keiner Stelle auf den Umfang und die Abgrenzung von AU und EU eingeht. Schon im Sommer 2011 hat sich die Bundestierärztekammer (BTK) deshalb zur Veröffentlichung einer „Definition der Allgemeinen Untersuchung“ veranlasst gesehen, die wir für sehr brauchbar und zutreffend formuliert halten:

„Die Allgemeine Untersuchung (...) stellt eine durch überwiegend manuelle und visuelle Untersuchung erlangte Informationsgewinnung dar, um den Vorbericht zu präzisieren und den weiteren Untersuchungsgang festzulegen. Ziel der Allgemeinen Untersuchung ist die Erfassung des Allgemeinzustandes bzw. die Ermittlung von Anhaltspunkten für das Ausmaß und den Sitz der Erkrankung.“

Weiter wird ausgeführt, „dass die Art der Untersuchung stark von der Situation, dem Vorbericht und der Tierart abhängt. Grundlage für die Entscheidung über die Vorgehensweise sei die Ausbildung und die Erfahrung des Tierarztes. Dem Umfang der Allgemeinen Untersuchung seien angesichts der Gebührenhöhe und dem Umstand, dass die GOT-Leistung auch die Beratung, die Anamneseerhebung und die Feststellung der Identität umfasst, enge Grenzen gesetzt.“

Enge Grenzen gesetzt! Das ist wichtig, denn immer dann, wenn neben der AU auch noch eine oder mehrere Eingehende Untersuchungen berechnet werden, wird ja gern damit argumentiert, dass die doch wohl Teil der AU zu sein hätten. Nein, sind sie nicht!

Selbst bei reichlich strenger Auslegung gehören zu einer Allgemeinen Untersuchung maximal (maximal!): Signalement (Feststellung der Identität), Anamnese (Vorbericht), Blickbeurteilung von Pflege- und Ernährungszustand, Zustand von Haut, Haaren und Hautanhangsorganen, Haltung und Verhalten, Beurteilung der Skleren, Schleimhautfarbe und kapillare Füllungszeit, tastbare Lymphknoten, Puls- und Atemfrequenz und -qualität, die innere Körpertemperatur.

Ein genaues Durchmustern des Gebisses bzw. der Mundhöhle? Nein, nicht Teil der AU! Die Untersuchung der Gehörgänge mit dem Otoskop? Das Abhören des Herzens und der Lunge mit einem Stethoskop? Eine Augenuntersuchung mit dem Ophthalmoskop? Nein, das sind alles Eingehende Untersuchungen, die nicht zur AU gehören und dementsprechend extra zu berechnen sind, und diese Aufzählung von Beispielen war jetzt keinesfalls vollständig.

Da es keine einheitliche oder gar rechtlich verbindliche Leitlinie zum Umfang der AU gibt, diese außerdem tierart- und fallbezogen ausfallen soll und zu allem Überfluss noch (wie im obigen Zitat erwähnt) Ausbildung und Erfahrung der / des Durchführenden mit reinspielen, können Sie als Kund:innen da kein wirklich einheitliches Vorgehen erwarten, sondern müssen davon ausgehen, dass das in jeder Praxis / Klinik und dort sogar noch individuell je nach Tierärztin bzw. Tierarzt etwas anders gesehen und gehandhabt werden kann. Damit werden Sie leben müssen. Selbst wenn Sie sich bei der jeweiligen Landestierärztekammer als dafür zuständiger Stelle über die Berechnung von Untersuchungen beschweren, die nach Ihrer Interpretation nicht in ausreichendem Umfang durchgeführt worden sind, werden Sie damit in der Regel auf keinen grünen Zweig kommen.

Wie schwierig dieses Thema ist, können wir an den letzten beiden Sätzen der BTK-Definition festmachen. Dort steht: „Berechnet werden kann die Allgemeine Untersuchung aber nur, wenn sie auch durchgeführt wurde. Die Adspektion eines Tieres allein ist keine Untersuchung.“ Und das ist unserer Auffassung nach leider schlicht und ergreifend falsch! Wir stimmen durchaus zu, dass der Kundin / dem Kunden für den in Rechnung gestellten Betrag ein gewisser und für den jeweiligen Fall zweckdienlicher Umfang der AU geschuldet ist. Dabei kann es sich aber durchaus auch mal nur um eine Adspektion, also eine visuelle Untersuchung ohne Berührung des Tieres, handeln. Nehmen wir als Beispiel eine dreijährige Ratte, die mit einem golfballgroßen Tumor einer Gliedmaße vorgestellt wird. In diesem Fall reicht eine reine Adspektion sehr wohl aus, um zu den Aussagen zu kommen, dass hier nur noch mit einer Amputation geholfen werden kann, dies aber aufgrund des fortgeschrittenen Alters eigentlich nicht mehr in Frage kommen wird, so dass die Euthanasie als Handlungsoption ins Auge gefasst werden muss. Natürlich stellt dieser Vorgang dann zweifellos eine in vollem Umfang berechenbare „Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Heimtiere“ (GOT-Nr. 17) dar.

In an Praxen bzw. Kliniken und an die Landestierärztekammern gerichteten Beschwerden über Allgemeine und Eingehende Untersuchungen wird oft auf die (subjektiv wahrgenommene) kurze Untersuchungsdauer abgehoben und auf dieser Basis die Rechtmäßigkeit der Berechnung bezweifelt. Dabei wird fast immer völlig übersehen, dass eine AU aus Sicht der Tierärztin / des Tierarztes spätestens in dem Moment beginnt, in dem Sie mit Ihrem Hund das Sprechzimmer betreten. Bevor das Tier dann letztendlich zur körperlichen Untersuchung auf dem Tisch landet, sind die zur AU gehörenden Punkte Signalement, Haltung und Verhalten, Ernährungs- und Pflegezustand und (ganz wichtig!) Anamnese bereits abgehakt, ohne dass Ihnen das wirklich bewusst geworden ist. Die Dauer des gesamten Vorganges ist zudem hochgradig abhängig von der Berufserfahrung der durchführenden Person. Junge Kolleginnen und Kollegen werden logischerweise mehr Zeit benötigen als alte Hasen. Das spielt aber gebührentechnisch nicht die geringste Rolle, denn im einen Fall zahlen Sie für die Zeit, im anderen halt für genau diese über Jahre und Jahrzehnte erworbene Erfahrung.

Ein weiterer die Sachlage verkomplizierender Faktor ist die Tatsache, dass speziell Praxen, die sich aufgrund des Nichtvorhandenseins anderer Alleinstellungsmerkmale einzig und allein über ihre Preisgestaltung am Markt zu positionieren versuchen, sehr häufig dazu neigen, die anfallenden Gebühren durch Nichtberechnen von eigentlich glasklar erbrachten Leistungen niedrig zu halten. Das nennt man Dumping durch Weglassen. Sind nun Kund:innen einer solchen Praxis durch bestimmte Umstände (Notdienst, Urlaub, etc.) gezwungen, eine Einrichtung aufzusuchen, die (völlig korrekt im Sinne der Gebührenordnung) neben der allgemeinen auch noch eine oder mehrere eingehende Untersuchungen einzelner Organsysteme berechnet, fallen sie natürlich erst mal aus allen Wolken und kommen dann oft mit der Klage, dass ihnen das ja noch nie passiert wäre.

Fazit:

1. Es ist Ihr verbrieftes Recht, eine tiermedizinische Rechnung, deren Korrektheit Sie anzweifeln, durch die dafür zuständigen Landestierärztekammern überprüfen zu lassen. Aus früheren Zeiten stammt die Gewohnheit, diesen Vorgang für die beschwerdeführenden Tierbesitzer:innen kostenfrei durchzuführen, obwohl ein beträchtlicher zeitlicher und personeller Aufwand damit verbunden ist. Das ändert sich aber gerade. Mindestens eine Landestierärztekammer hat inzwischen eine Bearbeitungsgebühr eingeführt, unseres Wissens in Höhe von 30 Euro. Angesichts der Zahl der zur Überprüfung eingeschickten Rechnungen wird dieses Beispiel nach unserem Dafürhalten schnell Schule machen. Es wird also zukünftig schon aus Eigeninteresse sinnvoll sein, sich vor einer Beschwerde bei der Kammer Gedanken über den „Streitwert“ zu machen, um den es dabei eigentlich geht. Sowieso ohne jede Aussicht auf Erfolg ist so ein Überprüfungsansuchen entsprechend unserer obigen Ausführungen, wenn es dabei nur um das Thema Allgemeine und Eingehende Untersuchung geht. Damit werden Sie garantiert nie im Leben Erfolg haben, weil da einfach jede rechtliche Grundlage fehlt. Die Mühe können Sie sich also einfach sparen.

2. Wenn die Praxis Ihres Vertrauens immer nur eine AU abrechnet, egal was da alles untersucht wird, dann können Sie das gerne werten, wie Sie wollen: Sie können sich einfach darüber freuen, weil Sie dadurch in den Genuss eines Preisvorteils kommen. Sie können sich auch berechtigte Sorgen darüber machen, weil es ein ziemlich klares Signal dafür sein könnte, dass die Praxis Ihres Vertrauens nix kann außer billig. Wie auch immer, aber werfen sie es einer anderen Praxis oder Klinik bloß nicht vor, wenn die das korrekt handhabt und jede durchgeführte Untersuchung abrechnet! Dass mal irgendwann ein Taxifahrer für Sie über die rote Ampel gefahren ist, weil Sie dringend zum Zug mussten, bedeutet nicht, dass Sie das Recht hätten, dieses Verhalten auch von anderen einzufordern!

Der Link zu dem in der Einleitung erwähnten Artikel von 2021:
https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=21230

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald,
Ihr Ralph Rückert, Ihre Johanne Bernick

© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm

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28/08/2023

Bei uns hat der Storch zugeschlagen und ein Azubi musste wegen der Schwangerschaft die Ausbildung abbrechen.

Vielleicht möchte jemand bei uns die Ausbildung im 2. oder 3. Ausbildungsjahr fortsetzen.

Interessenten können sich unter 026136201 oder [email protected] melden.

21/08/2023

Ein reicher Vater wollte, dass sein Sohn weiß, was es bedeutet, arm zu sein und brachte ihn für ein paar Tage zu einer Bauernfamilie.
Das Kind verbrachte dort
3 Tage und 3 Nächte.

Wieder mit dem Auto zurück in der Stadt, fragte ihn der Vater:
"Und deine Erfahrung?"

"Gut", antwortete der Junge.

"Hast du etwas gelernt? "
Der Junge erklärte daraufhin:
"Wir haben einen Hund und sie
haben einen Hund, 20 Hühner, Katzen, Enten und im Stall eine Kuh. Somit haben sie Milch und Eier.

Wir haben einen Pool mit
behandeltem Wasser wo kein Blatt und kein Gras drin schwimmen darf.
Sie haben im Wald ein kleines Bächlein mit kristallklarem Wasser, Fischen und perfekt um mit Gummistiefeln rein zu springen.

Wir haben elektrisches Licht in unserem Garten,
aber sie haben die Sterne und den Mond und ein Lagerfeuer. Darauf kann man Würstchen grillen.

Unser Garten reicht bis zum Zaun. Ihre bis zum Horizont.

Wir gehen ins Gasthaus essen
sie bestellen ihre Felder, ernten und kochen es.

Wir hören Musik über das Handy sie singen und musizieren gemeinsam.

Wir kommen von der Schule und der Arbeit. Das Essen steht in der Mikrowelle. Jeder sitzt alleine am Tisch und isst.
Bei ihnen kocht die Mama oder die Oma auf einem Tischherd. Sie essen gemeinsam.

Wir sind, um uns zu schützen, von Alarmzäune umgeben ...
Sie leben mit offenen Türen, geschützt durch die Freundschaft ihrer Nachbarn.

Wir sind mit Telefon, Computer, Fernsehen verbunden.
Sie sind mit Leben, Himmel, Sonne, Wasser, Feldern, Tieren, Schatten und Familien in Gemeinschaft."

Der Vater war beeindruckt von den Gefühlen seines Sohnes.
Der Sohn kommt zum Schluss:
"Danke, dass du mir gezeigt hast, wie arm wir sind...

Jeden Tag werden wir immer ärmer, weil wir nicht mehr auf die Natur schauen....

19/07/2023

FUND DES TAGES

02/07/2023

💯% zensurfrei siehst du uns nur noch in unserem kostenlosen Newsletter: https://www.freiheitdergedanken.de/ 👈

Und auf Telegram unter: t.me/freiheitdergedanken

Hier auf FB haben wir nicht mehr die Möglichkeit unzensiert Informationen raus zu geben, seit wir für über einen Monat komplett gesperrt waren, mussten wir reagieren und haben unseren Newsletter aufgesetzt. Kommt jetzt in unseren kostenlosen, wöchentlichen Newsletter: https://www.freiheitdergedanken.de/ 👈
Wir stehen für Meinungsfreiheit.
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Wir möchten Eileen Brückner zur bestanden Abschlussprüfung gratulieren! Sie wird nun als Tierärztliche Fachangestellte i...
29/06/2023

Wir möchten Eileen Brückner zur bestanden Abschlussprüfung gratulieren! Sie wird nun als Tierärztliche Fachangestellte ihr Fachwissen einbringen und wir freuen uns sehr , dass sie weiterhin unser Team bereichern wird.

https://youtu.be/r1buXLEgNxUFür alle die glauben, dass Glasperlenketten, die als Bernsteinketten verkauft werden und Krä...
13/06/2023

https://youtu.be/r1buXLEgNxU
Für alle die glauben, dass Glasperlenketten, die als Bernsteinketten verkauft werden und Kräuterbänder helfen sollen.

Immer mehr Zecken verbreiten auch in unseren Breiten zahlreiche Krankheiten, die oft schwer zu behandeln sind.

Dieses Video nimmt am Fast Forward Science 2022/23 Wettbewerb teil. Mehr Infos hier: http://www.fastforwardscience.de/Bernsteinhalsbänder, Keramikhalsbänder,...

29/05/2023
Schönen Abend!!
17/03/2023

Schönen Abend!!

423K Likes, 3,193 Comments - SweetDogs4Ever () on Instagram: "A little snoring machine😊❤️❤️❤️ ..."

07/03/2023

Nachtrag zum neuen UN-Meeresschutzvertrag: Jedes Jahr werden 100 Millionen Haie getötet, geschätzt 70 Millionen alleine für die Haifischflossensuppe, die vor allem in China auf Hochzeiten gegessen wird. Dabei besteht ein Großteil der Flossen aus Knorpel, der weitgehend geschmacks- und nährstofffrei ist. Aber auch die in Deutschland noch angebotenen „Schillerlocken“ sind nichts anderes als Bauchlappen des Dornhais! In China werden bis zu 6.000 Dollar für alle Flossen eines Haies bezahlt - für diese Summen fahren Fischerflotten rund um die Erde und missachten oft sogar Fangverbote. Das hat Folgen: über ein Viertel aller Hai-Arten sind aktuell vom aussterben bedroht. Tendenz steigend! Auf EU-Ebene wird in diesem Monat über ein Verbot des Handels mit Haiflossen gesprochen, Dank 1.119.996 gesammelter Unterschriften von StopFinningEU. Hoffen wir auf etwas Vernunft der Politik... Übrigens: Haie leben seit über 400 Millionen Jahren auf der Erde - es gab sie schon vor den Dinosauriern...

https://youtu.be/r1buXLEgNxU
25/01/2023

https://youtu.be/r1buXLEgNxU

Bernsteinhalsbänder, Keramikhalsbänder, Kokosöl und sogar Energiewasser sollen gegen Zecken helfen. Wir prüfen diese Behauptungen im Labor an echten Zecken.V...

15/01/2023

Narkose-Leitlinien und neue Gebührenordnung: Zwei Güterzüge auf Kollisionskurs!

Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin

So, nach einer kleinen Pause über die Feiertage nehmen wir als Einstieg in das neue Jahr gleich ein richtig schwieriges Thema auf die Hörner! Eine Warnung vorab: Bei der Diskussion des im Dezember gerade wieder aktualisierten Silvester-Artikels auf Facebook gab es einzelne Stimmen, die fragten, wer denn so lange „Romane“ (laut Textverarbeitung 20000 Zeichen) lesen würde. Dieser Artikel hier ist mit 27000 Zeichen sogar noch länger geworden, weil wir echt unser Herz ausschütten über ein auch und gerade für Sie als Tierbesitzer:innen extrem wichtiges Thema. Wir können also Menschen mit begrenzter Aufmerksamkeitsspanne nur von dem Versuch abraten, diesen intellektuell leider keineswegs barrierefreien Text durchlesen zu wollen!

Aber nun zur Sache: Wie schon in einem anderen Artikel vom April 2018 besprochen, gibt es seit 2016 die "Leitlinie Anästhesiologische Versorgung bei Hund und Katze", herausgegeben durch die Fachgruppe Veterinärmedizinische Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie (VAINS) der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG). Diese Leitlinie möglichst weitgehend einzuhalten, ist (schon allein aus rechtlichen Gründen) für jede Praxis / Klinik ratsam, die Tiere in Narkose legt. Für Praxen wie unsere, die sich sogar ein Stück weit auf die Durchführung von Hochrisikonarkosen bei alten oder vorerkrankten Tieren kapriziert haben, ist die Leitlinie natürlich mehr oder weniger Gesetz.

Seit dem 22. November 2022 gilt nun auch noch die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte mit ihrer auffällig starken Differenzierung und Gewichtung all der Leistungen, die mit Narkosen und Narkoseüberwachung zu tun haben. Diese beiden „Züge“, die VAINS-Narkose-Leitlinie und die neue GOT, steuern aus Sicht von Ihnen, den deutschen Tierbesitzer:innen, unweigerlich auf eine frontale Kollision zu. Sie können sich eigentlich nur noch aussuchen, wo dieser Zusammenprall stattfindet: In Ihrem Geldbeutel oder auf dem Rücken Ihres Tieres!

Nach der alten Gebührenordnung war es noch möglich und üblich, unter einer selbst gewählten Bezeichnung gebündelte Leistungen in Rechnung zu stellen, ohne diese näher aufzuschlüsseln. Man hat sich also beispielsweise dazu entschlossen, ein Paket „Hochrisikonarkose“ oder „Ovarektomie (Kastration) Hündin, mittelgroß“ einzuführen, in dem alle entsprechenden Leistungen zusammengefasst waren. Solange man das im Zweifelsfall oder auf Verlangen aufdröseln konnte, wurde das so akzeptiert.

Damit gingen aber immer schon zwei Phänomene einher: Erstens hat man solche Pakete gern mal mit einem Schielen auf den Preis geschnürt, sozusagen als stillschweigende Sonderangebote, indem man halt einige Leistungen, die in der GOT gar nicht aufgeführt waren, zwar erbracht, aber nicht ausdrücklich berechnet hat. Zweitens haben sich über die Jahre durch ein Fortschreiten der Technik oder der fachlichen Maßstäbe Leistungen neu entwickelt, die dann stillschweigend und ohne Berechnung in solche Pakete Einzug gehalten haben, ohne dass sich dadurch der Preis drastisch verändert hätte. Ein Beispiel dafür wäre das Abstellen einer Tiermedizinischen Fachangestellten nur zur Überwachung der Narkose und das Führen eines Narkoseprotokolls als Dokumentation dieser Überwachung.

Für Sie als Tierhalter:innen war das gut und schlecht gleichermaßen. Gut natürlich aus finanzieller Sicht, weil sie eben gern mal Leistungen bekommen haben, für die Sie nicht oder nur sehr wenig bezahlen mussten. Schlecht deshalb, weil Sie (zumindest anhand der Rechnung) nie wirklich nachvollziehen konnten, was genau unternommen wurde, damit Ihr Tier seine Narkose unbeschadet übersteht. Damit räumt die neue GOT nun definitiv auf, weil wirklich JEDE erbrachte Leistung mit ihrer zugehörigen Ziffer auf der Rechnung einzeln aufgelistet werden muss. Leistungspakete sind nicht mehr gestattet. Die Neufassung berücksichtigt darüber hinaus nun auch eine ganze Reihe von Leistungen, die sich zwischenzeitlich sozusagen eingeschlichen hatten und in der alten Gebührenordnung gar nicht aufgeführt waren. Damit kann und darf man sie jetzt aber auch nicht mehr einfach unter den Tisch fallen lassen, sondern MUSS sie verpflichtend ausweisen und berechnen, wenn man nicht gegen die GOT verstoßen und dafür sanktioniert werden will.

Auch das hat für Sie logischerweise wieder eine gute und eine schlechte Seite. Gut und in unseren Augen sehr begrüßenswert ist die Tatsache, dass alle Praxen und Kliniken in Sachen Narkose und Überwachung sozusagen die Hosen runterlassen müssen. Für den Laien oftmals recht kryptisch klingende Paket-Leistungen, bei denen man als Tierbesitzer:in letztendlich nie wirklich wusste, was sich dahinter verbarg, sind Geschichte. Wenn Sie nicht schon zuvor kluge Fragen gestellt haben, können Sie nun spätestens aus der Rechnung für einen Eingriff an Ihrem Tier lückenlos nachvollziehen, welche Leistungen erbracht wurden oder nicht. Schlecht für Sie: Diese Rechnung wird dadurch natürlich absolut nicht billiger!

Nun werden viele sagen, dass ihnen das nicht unbedingt weiter hilft, weil sie ja als medizinische Laien nicht wissen können, was in Sachen Narkose und Überwachung unbedingt gegeben sein sollte. Diesem Umstand kann aber abgeholfen werden. Zum einen können Sie sich natürlich die offen zugängliche VAINS-Leitlinie selber durchlesen, aber das ist für Laien echt hartes Brot. Zum anderen können wir Ihnen ja hier - in aller Kürze und ohne den Rahmen des Artikels zu sprengen - aufführen, welche Leistungsziffern in der Rechnung auftauchen sollten, damit Sie im Nachhinein zufrieden sein können mit dem, was für die Narkosesicherheit Ihres Hundes oder Ihrer Katze unternommen wurde. Also, ran an den Speck!

Ziffer 16 „Allgemeine Untersuchung mit Beratung“ oder Ziffer 21 „Allgemeine Untersuchung ohne Beratung“ oder (mindestens!) Ziffer 643 „Eingehende Untersuchung einzelner Organe, klinisch“ (in diesem Fall des Herz-Kreislauf-Systems).

Zitat aus der Leitlinie: „Grundlage der präanästhetischen Untersuchung ist eine strukturierte, zielgerichtete Anamnese. (…) Der zweite Schritt der Risikoeinschätzung ist eine Allgemeinuntersuchung mit Fokussierung auf Herz-Kreislauf-System und Atmung. Erfasst werden Herzfrequenz, Pulsfrequenz bzw. Vorhandensein eines Pulsdefizites, Pulsqualität, Schleimhautfarbe, kapilläre Rückfüllzeit, Atemfrequenz, innere Körpertemperatur. Außerdem erfolgt eine Auskultation von Herz und Lunge. Zusätzlich wird das aktuelle Körpergewicht und der Ernährungszustand bzw. Body Condition Score ermittelt.“

Anmerkung von uns: Wurde Ihr Tier vor der Narkoseeinleitung nicht untersucht, bringt das in unseren Augen eine wirklich sagenhafte Wurstigkeit zum Ausdruck!

Ziffern 225 und 226 „Venenkatheter, peripher einlegen“ und „Venenkatheter, entfernen“

Die Leitlinie sagt dazu: „Ein peripherer Venenverweilkatheter ist heute verpflichtend, wenn eine Allgemeinanästhesie oder eine tiefe Sedation bei Hund und Katze durchgeführt werden. Auf ihn kann nur bei diagnostischen oder therapeutischen Routineeingriffen von wenigen Minuten Dauer (< 10 min) mit geringem anästhesiologischem und operativem Risiko bei gesunden Patienten verzichtet werden, z.B. bei der Kastration eines gesunden Katers. Jedoch muss auch in diesen Fällen alles Notwendige patienten- und zeitnah zur Verfügung stehen, um im Notfall unverzüglich einen Venenkatheter legen zu können. Im Falle eines Zwischenfalls oder einer Narkosekomplikation verschenkt man wertvolle Zeit und riskiert das Leben des Patienten, wenn kein Venenzugang vorhanden ist und dieser erst noch gelegt werden muss. Bei einer Herz-Kreislauf-Insuffizienz oder einem Herzstillstand gelingt dies oft nicht mehr. Die Chance des Patienten zu überleben reduziert sich damit dramatisch.“

Anmerkung von uns: Auch zu kastrierende Kater bekommen bei uns einen Venenkatheter gelegt, weil es eben so ist, wie es die Leitlinie in den letzten drei Sätzen des Zitats erläutert. Passiert doch irgendwas, ist es fast immer zu spät, noch einen Zugang zu legen.

Ziffer 344 „Intubation, endotracheale“ oder/und 345 „Intubationsnarkose, endotracheale mit Spontanatmung“

Was die Leitlinie dazu sagt: „Ein Endotrachealtubus sichert den Atemweg, verhindert eine Aspiration, ist Voraussetzung für eine sichere Inhalationsanästhesie und ermöglicht die Beatmung des Patienten. Alle Patienten, bei denen der Atemweg möglicherweise eingeengt ist (brachyzephale Tiere) oder eine Aspiration droht (Zahnbehandlung, Eingriffe in der Mundhöhle, Oesophagus-, Magen-Darm-Erkrankungen, nicht nüchterne Tiere), müssen intubiert werden, unabhängig davon, ob eine Inhalations- oder Injektionsanästhesie durchgeführt wird. Auch für andere Risikopatienten wird eine Intubation dringend empfohlen.“

Anmerkung von uns: Alle Hunde und Katzen, die bei uns in Narkose gelegt werden, werden auch intubiert! Da wir so gut wie alle Eingriffe unter Gasnarkose durchführen, ist das sowieso zwingend erforderlich. Und wir haben schon viel zu oft erlebt, dass Tiere, die uns als futternüchtern für eine Narkose übergeben wurden, alles andere als nüchtern waren, und wenn es da in der Narkose zu einem Reflux / zum Erbrechen kommt, dann rettet nun mal nur der Tubus den Patienten vor schwersten und lebensbedrohenden Komplikationen.

Ziffer 234 „Infusion, per Schwerkraft“ oder 235 „Infusion, per Infusomat“

In der Leitlinie steht: „Während der Allgemeinanästhesie werden dem Patienten intravenös 3 (Katze) - 5 (Hund) ml/kg KM/h einer Vollelektrolytlösung appliziert. Prinzipiell muss die Infusionsrate an den hämodynamischen Zustand des Patienten angepasst werden (...). Liegen Veränderungen von Blutparametern oder spezielle Erkrankungen, wie z.B. eine Herzinsuffizienz, vor, wird eine individuelle an diesen Veränderungen ausgerichtete Infusionstherapie durchgeführt, ebenfalls bei einer prä- oder intraoperativen Hypovolämie. Während der OP-Vorbereitungen (Scheren, Säubern) oder in Transportphasen kann bei gesunden Patienten eine Infusionstherapie unterbleiben, wenn diese Zeiträume nur von kurzer Dauer sind, ebenso bei sehr kurzer Anästhesiedauer.“

Anmerkung von uns: Einen absinkenden Blutdruck sehen wir bei einer Mehrzahl der Narkosepatienten. Ein Unterschreiten von definierten Grenzwerten sollte man wohlweislich nicht tolerieren. Ein korrigierendes Eingreifen ist eigentlich nur über eine laufende Infusion mit eventuellen Medikamentenzusätzen schnell und einfach machbar.

Ziffer 349 „Monitoring mit bis zu zwei Parametern“ oder Ziffer 350 „Monitoring mit mehr als zwei Parametern“

Die Leitlinie: „Da viele Komplikationen mit klinischen Methoden nicht sicher erfasst werden können (z.B. Atemdepression, Rhythmusstörungen, Blutdruckabfall), ist eine Ergänzung durch apparative Verfahren sinnvoll. Jeder Patient soll mittels Pulsoximetrie überwacht werden, auch die Ableitung eines Elektrokardiogramms wird empfohlen. Ausnahmen können eine sehr kurze Dauer der Allgemeinanästhesie, Transportphasen oder diagnostischen Prozeduren, bei denen die Kabel stören, sein. Bei Narkosen über 30 Minuten Dauer und vor allem bei der Inhalationsanästhesie (blutdrucksenkende Wirkung der Inhalationsanästhetika) muss der Blutdruck gemessen werden. Da nahezu alle Anästhetika atemdepressiv wirken, ist die Pulsoximetrie als einfach anwendbares, nicht-invasives Verfahren zur Überwachung der arteriellen Sauerstoffsättigung, der Pulsfrequenz und des Pulsrhythmus ein ausgesprochen sinnvolles Verfahren. In der Humanmedizin wird der Pulsoximetrie, ebenso wie der Kapnometrie/-graphie, großes Potenzial hinsichtlich der Vermeidung von Narkosezwischenfällen zugeschrieben (Tinker et al., 1989). Für die Pulsoximetrie konnte beim kranken Hund eine positive Tendenz berechnet werden (statistisch nicht gesichert). Bei kranken Katzen reduziert die Kombination von Pulsoximetrie und klinischer Überwachung des Pulses das Risiko zu Versterben um mehr als 50 % (Brodbelt, 2006).“

Anmerkung von uns: Ein Verzicht auf apparatives Monitoring müsste eigentlich heutzutage annähernd undenkbar sein. Wir könnten ohne das Dauergepiepse der Monitore gar nicht mehr beruhigt operieren!

Ziffer 281 „Narkoseprotokoll, einfach, je angefangene 15 Minuten“ oder Ziffer 282 „Narkoseprotokoll, ausführlich, je angefangene 15 Minuten“

Das entsprechende Zitat aus der Leitlinie: „Die tierärztliche Pflicht zur Dokumentation (Berufsordnung) muss auch in Bezug auf die Anästhesie erfüllt werden. Eine schriftliche Dokumentation der im Anästhesieverlauf erhobenen Befunde, Medikationen und Maßnahmen kann bei weiteren Narkosen des Patienten als Entscheidungsgrundlage und in Streitfällen als Beweisgrundlage dienen. Vermerkt werden das Ergebnis der präanästhetischen Untersuchung (inkl. aktueller Körpermasse und Einschätzung des Gesundheitsstatus, z.B. ASA-Klassifizierung), sowie die Dosis, der Zeitpunkt und die Art der Applikation aller in der perianästhetischen Periode verabreichten Medikamente und Infusionen. Daneben werden alle Komplikationen, ungewöhnlichen Effekte/Nebenwirkungen, Vorkommnisse und Begleitumstände festgehalten. Durch die wünschenswerte Ausweitung der Dokumentation auf die überwachten Parameter werden die Erkennung ungewöhnlicher Werte und die Einschätzung von Veränderungen im Verlaufe der Narkose erleichtert. Zusätzlich ermöglicht dies die Beurteilung der Effekte von Interventionen, wie der Gabe von Medikamenten, der Beatmung oder der Korrektur von Fehleinstellungen. Ein solches Verlaufsprotokoll fördert das Erkennen von Zusammenhängen und ist so ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der anästhesiologischen Fähigkeiten und der Qualitätskontrolle. (…) Überwachte Parameter sollen in einem Verlaufsprotokoll regelmäßig im Abstand von 5 bis 10 Minuten (abhängig von Risiko, Eingriff, Situation) aufgezeichnet werden. Dokumentiert werden zum Beispiel Herz- und Atemfrequenz, Oxygenierungsstatus (Schleimhautfarbe, pulsoximetrisch gemessene Sättigung), kapilläre Rückfüllzeit, Blutdruck, innere Körpertemperatur, Narkosetiefe und andere Ergebnisse der Überwachung.“

Anmerkung von uns: Taucht der Posten auf der Rechnung auf, kann man daraus fast hundertprozentig ableiten, dass da eine Person ausschließlich für die Narkoseüberwachung abgestellt war, ganz so, wie es eben sein sollte! Theoretisch geht das natürlich auch ohne Protokoll, aber es gilt nun mal der unter juristischen Gesichtspunkten sehr wichtige Grundsatz, dass nicht stattgefunden hat, was nicht dokumentiert worden ist. Wie oben schon erwähnt, ist das Führen eines Narkoseprotokolls ein Musterbeispiel für Leistungen, die im Zeitraum der Gültigkeit der alten Gebührenordnung in aller Stille entstanden sind. Für gute Praxen und Kliniken sind nicht protokollierte Narkosen inzwischen annähernd undenkbar und nur in Notfällen bei gleichzeitiger Personalknappheit akzeptabel. Beachten Sie, dass dieser Posten in der neuen GOT zeitabhängig formuliert worden ist, nämlich pro 15 Minuten. Bei einer Narkosedauer von zwei Stunden ist das Protokoll also achtmal zu berechnen.

Achtung! An dieser Stelle ein informativer Tipp, ein Einschub, der mit der Neufassung der Gebührenordnung rein gar nichts, aber mit Narkosesicherheit sehr viel zu tun hat: Wenn Sie Ihr Tier nach einer Narkose noch in Seitenlage zur Mitnahme nach Hause übergeben bekommen, sind Sie leider (oder durch vorheriges Rumtelefonieren nach dem billigsten Angebot) an eine Praxis oder Klinik geraten, die sich um die Leitlinien und die Sicherheit Ihres Tieres einen feuchten Kehricht schert. Wir sind immer wieder völlig entsetzt, wenn wir sowas hören oder gar wie erst neulich (siehe weiter unten) in irgendwelchen TV-Tierarzt-Formaten sehen. Es ist wirklich ganz einfach und für jede(n) zu verstehen: Mehr als die Hälfte (!) der narkosebedingten Todesfälle passieren in der Aufwachphase! Das Ende der Aufwachphase wird glasklar definiert durch das selbständige Aufrichten des Tieres in die Brust-Bauch-Lage! Das Entlassen eines Tieres, das sich noch nicht mal selbständig aufrichten kann, ist also völlig indiskutabel oder – grober ausgedrückt – unter aller Sau! Bei uns gilt die Anforderung, dass ein Tier nach einer Narkose frühestens dann die Praxis verlässt, wenn es das auf eigenen Füßen tun kann oder, im Fall von Tieren in Transportbehältern, könnte.

Und gleich noch ein weiterer Einschub, ein kleiner Exkurs in die Tierzahnmedizin: Man kann schmerzhafte Zahnbehandlungen natürlich gut und gerne unter Allgemeinanästhesie durchführen. Es hat sich aber inzwischen als Standard of Care etabliert, zusätzlich Lokal- bzw. genauer: Leitungsanästhesien (GOT-Ziffer 285) einzusetzen, wie sie uns Menschen von unseren eigenen Zahneingriffen wohl vertraut sind. Man könnte argumentieren, dass das ja wohl nicht wirklich nötig wäre, wenn das Tier ja sowieso in einer gut schmerzunterdrückenden Narkose liegt. Es hat sich aber gezeigt, dass man bei Anwendung von Leitungsanästhesien die Allgemeinnarkose deutlich niedriger dosiert und damit natürlich patientenschonender und risikoärmer fahren kann und dass die postoperativen Schmerzen dadurch nochmal verringert werden. In der alten GOT war auch dieser Punkt gerne mal in Paketleistungen integriert. Nach der Neufassung müssen Leitungsanästhesien zwangsläufig auf der Rechnung auftauchen und können den Tierbesitzer:innen als Ausweis für Praxen und Kliniken gelten, die maximal um das Wohl ihrer Zahnpatienten bemüht sind.

Fazit und Take-Home-Message: Finden Sie in Zukunft die angesprochenen Punkte auf der Rechnung für die OP / Narkose Ihres Tieres, können Sie sich mit Fug und Recht in dem guten Gefühl sonnen, dass da eine leitliniengerechte Narkose und Narkoseüberwachung durchgezogen wurde. Finden Sie sie ganz oder teilweise nicht, wurden „Kompromisse“ gemacht, in der Regel mit der Intention, Ihnen als Tierhalter:in den durchgeführten Eingriff preislich schmackhafter zu machen, natürlich unter Akzeptanz der damit einhergehenden Risiken auf dem Rücken Ihres Tieres. Dann können Sie frustriert oder enttäuscht sein, weil Sie damit nicht gerechnet hatten. Oder Sie müssen sich an der eigenen Nase packen, weil Sie die den Eingriff durchführende Praxis auf der Basis des „günstigsten“ Angebots ausgesucht hatten. Sie können nun mal nicht nach der billigsten Kastration „shoppen“ gehen und naiverweise glauben, dass Sie beim billigsten Anbieter eine ganz tolle und der Leitlinie entsprechende Narkose bekommen. Isso!

Häufig wird ein mehr oder weniger krasses Abweichen von den Empfehlungen der Leitlinie damit gerechtfertigt, dass es doch immer schon auch weniger aufwendig funktioniert hätte und kaum mal ein Tier durch die (Steinzeit-)Narkose gestorben wäre. Diese Argumentation ist meist auf Katzen bezogen, die tatsächlich eine relativ hohe Toleranz selbst für die krudesten Anästhesiemethoden zu haben scheinen. Die Statistik spricht aber eine andere und viel kältere Sprache: Alles in allem ist das Narkoserisiko in der Hunde- und Katzenmedizin auf einem Niveau, das dem der Humanmedizin etwa zur Zeit des Zweiten Weltkriegs entspricht. Da ist also wirklich jede Menge Luft nach oben, die wir aber nur dann ausnützen werden, wenn wir uns so weit wie möglich an die Anästhesieleitlinien halten.

Auf der anderen Seite der Medaille steht die Tatsache, dass Sie als Tierhalter:innen die Erbringung der aufgezählten Leistungen nach der neuen Gebührenordnung reichlich teuer bezahlen müssen. Leitliniengerechte Narkosen sind nun mal sehr personal- und zeitaufwendig. Ein Kollege hat es neulich bei einer berufsinternen Diskussion (natürlich überspitzt!) so ausgedrückt: „Alles, was unter Beachtung der Leitlinien länger als eine halbe Stunde in Narkose liegt, kostet gleich mal einen Tausender!“. In Bezug auf Narkosen - und damit auch so gut wie alle operativen Eingriffe - ist eine neue Ära angebrochen. Die bisherigen preislichen Maßstäbe kann man gleich mal in die Tonne treten. Das mit der alten Gebührenordnung über viele Jahre entstandene Preis-Leistungs-Gefühl funktioniert nicht mehr, weder bei Ihnen noch bei uns. Auch wir sind momentan immer wieder verdutzt über die resultierenden Endbeträge von Rechnungen für Eingriffe und Maßnahmen unter Narkose. Hilft aber alles nix! Wird eine Leistung erbracht, die in der GOT aufgeführt ist, muss sie auch verpflichtend berechnet werden. Alles andere wäre halt ein Verstoß gegen geltendes Recht.

Alles in allem hegen wir aber die begründete Hoffnung, dass die beschriebene Entwicklung den – wie erläutert – nach wie vor deprimierenden Narkosestandard in der deutschen Tiermedizin deutlich verbessern sollte, und das wäre natürlich eine feine Sache für alle Beteiligten! Wir können sicher alle dieses Zitat von Sir Robert Reynolds McIntosh, des ersten Lehrstuhlinhabers für Anästhesiologie in Europa, unterschreiben: „There should be no deaths due to anaesthesia!“ („Es sollte keine Todesfälle durch eine Narkose geben!“). Trotzdem passiert es immer wieder mal. Es ist auch bei uns schon passiert, und wir können sagen, dass uns wirklich niemand so leid tut wie die Besitzerinnen und Besitzer von Tieren, die durch einen schicksalshaften Narkosezwischenfall unerwartet verstorben sind, und dass es für uns Tiermediziner:innen eigentlich keine belastendere Situation in unserem Berufsleben gibt, als jemand so eine schreckliche Nachricht mitteilen zu müssen. Alles, was wir tun können, um solche Ereignisse zu vermeiden, müssen wir auch tun! Die VAINS-Leitlinie stellt in diesem Zusammenhang keineswegs überspannte Forderungen auf, wie leider selbst berufsintern manchmal behauptet wird, sondern formuliert absolute Basics, deren Nichtbeachtung mal mindestens fahrlässig ist. Wirklich schicksalshaft ist ein Narkosezwischenfall nur dann, wenn alle fachlich gut begründeten Maßnahmen zu seiner Vermeidung auch wirklich getroffen wurden.

Einen bösen Schlag unter die Gürtellinie stellen in diesem Zusammenhang TV-Doku-Soaps wie „Die Tierärzte – Retter mit Herz“ (ARD) dar, die bei manchen dargestellten Fällen den Eindruck in die Öffentlichkeit tragen, dass Narkosen nach indiskutablen Standards der Normalfall und völlig okay wären. Da liegt beispielsweise ein Hund wegen der Versorgung einer Hautwunde geschlagene zwei Stunden auf dem OP-Tisch, und zwar OHNE Endotrachealtubus und OHNE jedes Monitoring. Besonders bitter stößt einem auf, dass im Hintergrund ein Gasnarkosegerät und ein durchaus brauchbar wirkender Überwachungsmonitor zu sehen sind, diese guten und von der Leitlinie dringend geforderten Dinge dem Tier auf dem Tisch aber vorenthalten werden, aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer. Nach der mit zwei Stunden sehr bzw. zu lang dauernden Wundversorgung (ja, es gibt einen statistischen Zusammenhang zwischen der Narkosedauer und dem Narkoserisiko!) entschließt man sich, „noch schnell“ ein bisschen am Zahnstein des Hundes rumzukratzen und damit für zahnmedizinischen Pfusch die Dauer der Narkose nochmal zu verlängern, um dann am Ende das noch nicht wieder erwachte Tier für die Heimreise ins Cabrio der Besitzerin zu legen. Kann man natürlich so machen, aber man nimmt dabei sehenden Auges und ohne stichhaltige Begründung ein etwa vier- bis fünffaches Narkoserisiko in Kauf. Liegt ein Hund nicht intubiert und unter Spontanatmung von Raumluft derartig lang in Narkose, können da zwischenzeitlich Sauerstoffsättigungswerte von unter 60 Prozent auftreten, was man ohne Pulsoximetrie nicht mal mitbekommt. Wacht das Tier aus so einer Laissez-Faire-Narkose erfolgreich wieder auf, ist es halt wegen hypoxischen Untergangs der einen oder anderen Hirnzelle ein gutes Stückchen blöder, was aber meist nicht weiter auffällt. Hauptsache, die ganze Affäre wird für die Besitzer:innen bloß nicht zu teuer! Sowas kann einen schon stinksauer machen, weil es einfach am Ruf aller kratzt, die sich unter Beachtung der Leitlinien ein Bein ausreißen, um Narkosen so sicher wie möglich zu gestalten. Jede und jeder mit entsprechender Sachkunde, nicht zuletzt Tausende von Humanmediziner:innen, sehen das und denken sich mit geringschätzigem Auflachen: „Na ja, Viehdoktor halt! Man stelle sich das mal bei einem Menschen vor!“. Und sie haben in so einem Fall leider Recht mit ihrer Geringschätzung, und das ist wirklich bedrückend! Wir können uns in das Ausmaß an Blauäugigkeit oder Arroganz, das nötig ist, um eine fachlich derartig insuffiziente Vorgehensweise zur bundesweiten Ausstrahlung zu präsentieren, nicht mal ansatzweise reinfühlen. Alle anderen Zuschauer, die vielen Tierbesitzer:innen ohne entsprechende Sachkunde, sehen das, hören dann, wie unter bedauerndem Hinweis darauf, dass „da schon was zusammenkommt“, gerade mal 350 Euro für diesen Vorgang berechnet werden, und fallen dann von einem Entsetzen ins nächste, wenn sie in einer Praxis oder Klinik, die leitliniengerechte Narkosen fährt, für eine annähernd dreistündige Narkose dicke im vierstelligen Bereich landen. An diesem Punkt wird es neben arrogant und ignorant auch noch unkollegial, weil die, die es eigentlich richtig machen, sich aufgrund solcher hanebüchener Fernsehbeiträge dann auch noch gegen den Vorwurf der Abzockerei verteidigen müssen.

Sie als Tierbesitzer:innen werden sich aber auch mal langsam bewusst machen müssen, dass Sie mit der allseits beliebten und vermeintlich so cleveren Suche nach dem billigsten Angebot für Standardeingriffe letztendlich auch nach der billigsten und am wenigsten leitliniengerechten Narkose für Ihr Tier suchen. Wenn man mit dieser Vorstellung leben kann oder aus finanziellen Gründen muss – okay! Ansonsten sollte glasklar sein, dass Narkosesicherheit von drei Faktoren abhängt, nämlich von Wissen, Personal und Technik, und diese Faktoren nun mal alle drei ordentlich Geld kosten. Speziell in der Anästhesie schließen sich „billig“ und „gut“ mit Sicherheit gegenseitig aus. Von Seiten der Old-School-Billig-Billig-Hardliner wird oft das Argument in den Raum geworfen, dass „die Narkose gut ist, mit der man sich auskennt“. Ist natürlich Bu****it! Wenn man sich nur mit einem einzigen (Steinzeit-)Narkoseverfahren auskennt, das ungeachtet von Alter und Vorerkrankungen bei jedem Patienten zur Anwendung kommt, die Technik zu ihrer Überwachung nie gekauft hat und sich ausreichend Personal gar nicht leisten kann, ist das halt einfach K***e und erfüllt die Forderungen der Leitlinie nicht mal ansatzweise!

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald,

Ihr Ralph Rückert, Ihre Johanne Bernick

© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm

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