06/06/2024
Heute kam die folgende Info von GrafBarf, bitte beachten !
Sehr geehrte Graf Barf Händler,
auf Grund eines Erlasses unseres zuständigen Regierungspräsidiums in Stuttgart wurden wir aufgefordert den Verkauf von Fischprodukten als rohes Heimtierfutter (BARF) ab sofort bei Graf Barf einzustellen.
Grundlage dieses Erlasses ist EU Verordnung 1069/2009, nach der Fisch (Wassertier) als Rohstoff für rohes Heimtierfutter nicht vorgesehen und dadurch aus ihrer Sicht nicht erlaubt ist.
Siehe hierzu Artikel 35 a) iii) VO EG Nr. 1069/2009. (siehe Anlage)
Alle BARF-Hersteller EU-weit unterliegen dieser europäischen Gesetzgebung und werden lt. unserem Regierungspräsidium nun nach und nach kontaktiert, um das Verkaufsverbot umzusetzen.
Da wir Fisch als einen sehr wertvollen Bestandteil einer Barf-Fütterung ansehen, werden wir ab sofort mit unseren Interessensvertreten (Verband) daran arbeiten, dass Fisch für rohes Heimtierfuttermittel in diese Verordnung aufgenommen wird. Darüber hinaus haben wir Einspruch gegen den Erlass eingelegt.
Solange müssen wir die Produkte aus dem Sortiment nehmen – dies bedauern wir sehr.
Wenn Sie aus Verbrauchersicht Fragen oder Anmerkungen zu dieser Entscheidung haben, empfehlen wir direkt Kontakt mit dem zuständigen Referat des RP Stuttgarts – Abteilung 3 – Referat 35 aufzunehmen.
Hier kann man Ihnen von sach-und fachkundiger Seite den Hintergrund erläutern. Referat 35 - Regierungspräsidium Stuttgart (baden-wuerttemberg.de)
Herzliche Grüße
Ihr Graf Barf Team