27/07/2017
Bundestierärztekammer
Information für Patientenbesitzer
Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden am 27. Juli 2017 durch eine „Änderung der
Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12
Prozent angepasst. Die Untersuchung, Beratung und Betreuung von Nutztierbeständen wird um 30
Prozent teurer.
§ 4 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht
zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr
Verständnis!
Die Anpassung der Gebührensätze war überfällig
Eine allgemeine Angleichung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung in Deutschland ist seit mittlerweile neun Jahren nicht erfolgt. Die Höhe der aktuellen
Anpassung entspricht aber noch nicht einmal dem Inflationsausgleich und ist dementsprechend äußerst
maßvoll. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem
Maße gestiegen als die Inflationsrate. Das liegt vor allem an gestiegenen Kosten für medizinische
Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des Tierarztes als Berater zu
vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss
entsprechend honoriert werden.
In den letzten Jahren wurden den praktizierenden Tierärzten darüber hinaus ohne Gegenleistung
zahlreiche zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen der Qualitätssicherung auferlegt. Dazu gehören
Fortbildungsverpflichtungen und Dokumentationspflichten, die erhebliche Investitionen in die
Computertechnik/Software und einen hohen Zeitaufwand verursachen.
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung.
Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis
stattfinden.
Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher,
dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter
z. B. durch Fortbildung und Investitionen
nachkommen können und sichert die wirtschaftliche
Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer
tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in
der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau
der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem
dem Verbraucherschutz durch gesunde und
rückstandsfreie Tiere.
http://www.ltk-bw.de/files/LTK-BW/07_Aktuelles/GOT2017_Tierhalter.pdf