Tierarztpraxis Lochhausen, Dr. Teresa Kurzbach

Tierarztpraxis Lochhausen, Dr. Teresa Kurzbach Tierarztpraxis für Klein- und Heimtiere. Zu den offenen Sprechzeiten bedarf es einer Anmeldung. Dienstag und Donnerstag vormittag ist OP Tag.

Möchten Sie zu anderen Zeiten kommen? Bitte senden Sie eine Nachricht, rufen Sie an und wir finden einen Termin der für Sie günstig ist.

Für hundeerfahrene Menschen
17/07/2024

Für hundeerfahrene Menschen

Wir sind auf der Suche nach der Sonne und schließen die Praxis vom 30.5.-9.6.2024 für eine kurze Pause. Vielen Dank für ...
28/05/2024

Wir sind auf der Suche nach der Sonne und schließen die Praxis vom 30.5.-9.6.2024 für eine kurze Pause. Vielen Dank für Euer Verständnis!
In dringenden lebensbedrohlichen Notällen wendet Euch bitte an die Tierklinik in Ismaning (Tel 089-54045640).

Wir freuen uns sehr, wenn Sie bei dieser Aktion dabei sind. Kommen Sie im Aktionszeitraum zum normalen jährlichen Impfen...
22/04/2024

Wir freuen uns sehr, wenn Sie bei dieser Aktion dabei sind. Kommen Sie im Aktionszeitraum zum normalen jährlichen Impfen, spenden wir die Hälfte der Einnahme an Tierärzte ohne Grenzen, um sie in ihrem Kampf gegen Tollwut in Afrika zu unterstützen.

Der Kaninchen Impf-Tag 2024 wird am Samstag den 9. März stattfinden. Bitte melden Sie sich vorher an. Gerne dürfen Sie d...
21/02/2024

Der Kaninchen Impf-Tag 2024 wird am Samstag den 9. März stattfinden.
Bitte melden Sie sich vorher an. Gerne dürfen Sie diesen Termin weitergeben.

Zum Jahresende möchte ich mich ganz herzlich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen bedanken. Es hat mir viel Freude g...
15/12/2023

Zum Jahresende möchte ich mich ganz herzlich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen bedanken. Es hat mir viel Freude gemacht, alle die kleinen und großen Patienten zu versorgen. Eine frohe, besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes, gesundes Neues Jahr 2024 wünsche ich Euch und Euren vierbeinigen Begleitern.

Wir nehmen an der Aktion der Tierärzte ohne Grenzen teil. In der Woche vom 25.-29.9.2023 werden die Hälfte aller Impfein...
05/09/2023

Wir nehmen an der Aktion der Tierärzte ohne Grenzen teil. In der Woche vom 25.-29.9.2023 werden die Hälfte aller Impfeinnahmen an Tierärzte ohne Grenzen gespendet, damit in Afrika, die Tollwut durch Impfungen bekämpft werden kann. Machen Sie mit!?

Im August ist die Praxis vom 13. bis 27.8.23 geschlossen für den Sommerurlaub.
31/07/2023

Im August ist die Praxis vom 13. bis 27.8.23 geschlossen für den Sommerurlaub.

04/06/2023

Kurzer Urlaub: vom 8.6. bis 12.6.23 ist die Praxis geschlossen.
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis!

Etwa 10,6 Millionen Hunde lebten einer Statistik zufolge 2022 in deutschen Haushalten. Diese stehen am 04. Juni 2023 mit...
22/05/2023

Etwa 10,6 Millionen Hunde lebten einer Statistik zufolge 2022 in deutschen Haushalten. Diese stehen am 04. Juni 2023 mit dem Tag des Hundes deutschlandweit im Mittelpunkt. Der Tag wurde 2010 durch den Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) ins Leben gerufen. Seitdem findet er jährlich zu Ehren der Hunde am ersten Sonntag im Juni statt. Viele Vereine und Hundegruppen bieten besondere Aktionen an.
Ich nehme diesen zum Anlass, Ihnen im Rahmen der Vorsorgewoche von Laboklin vom 5. – 7. Juni 2023, deren vergünstigte Laboruntersuchungen anzubieten. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
UNSER BEITRAG ZUM TAG DES HUNDES LABOKLIN Vorsorgewoche vom 03. – 10. Juni
Vorsorgeuntersuchungen, gerade im Alter, sind nicht nur in der Humanmedizin ein wichtiges Thema, auch bei unseren Patienten spielen sie eine zunehmend wichtige Rolle. Zurecht! Das rechtzeitige Erkennen von Erkrankungen ermöglicht ein viel besseres Krankheitsmanagement und verbessert somit die Lebensqualität und Lebenszeit. Und das ist es doch, was sich Tierbesitzer für ihr Tier wünschen.
Im Aktionszeitraum vom 03. – 10.06.2023* bieten wir Ihnen ein spezielles Vorsorgeprofil für den Hund zum stark vergünstigen Preis an und feiern mit Ihnen den Tag des Hundes! Das Aktionsprofil enthält folgende Parameter: ALT, AP, Lipase, Cholesterin, Gesamteiweiß, Albumin, Globuline, Alb./Glob.-Quotient, Harnstoff, Kreatinin, Triglyceride, Glukose, Phosphat, Chlorid, Calcium, Kalium, Natrium, Na/K-Quotient, CRP, SDMA, T4 und ein kleines Blutbild.

Der Winter neigt sich dem Ende zu. Wir bieten wieder unsere Kaninchen Sammelimpfung an. Bitte merken Sie sich den 11.3.2...
20/02/2023

Der Winter neigt sich dem Ende zu.
Wir bieten wieder unsere Kaninchen Sammelimpfung an.
Bitte merken Sie sich den 11.3.23 vor und geben Sie mir Bescheid, ob und mit wievieln Tieren Sie kommen möchten. Ich freue mich schon auf die vielen Osterhäschen!

Die Praxis ist vom 23.2.23 bis zum 2.3.23 geschlossen. Vielen Dank für Ihr und Euer  Verständnis!
09/02/2023

Die Praxis ist vom 23.2.23 bis zum 2.3.23 geschlossen. Vielen Dank für Ihr und Euer Verständnis!

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023!Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihr Vertrauen im vergange...
18/12/2022

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023!
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihr Vertrauen im vergangenen Jahr.

Neue GOTDie Anpassung der Gebühren Ordnung für Tierärzte (GOT) tritt zum 22.11.22 in Kraft. Die erste Änderung seit 1999...
21/11/2022

Neue GOT

Die Anpassung der Gebühren Ordnung für Tierärzte (GOT) tritt zum 22.11.22 in Kraft. Die erste Änderung seit 1999 basiert auf den Erkenntnissen einer Studie aus 2020, die fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewertet hat, eine Kostendeckung ermittelt und den Inflationsausgleich berücksichtigt. Allerdings sind die aktuellen Entwicklungen (Preisexplosion bei Energie, Material, Personal, Geräte) schon nicht mehr abgebildet. Die Gebührenordnung sorgt für Transparenz, ermöglicht eine Abrechnung nach Leistungsangebot und Qualität (Investition in Fortbildung, Geräte, Mitarbeiter). Der neue § 5 schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze nicht zulässig ist und erbrachte Leistungen auch abgerechnet werden müssen. Die Praxis ist daher gehalten, die Preise entsprechend anzupassen, es wird das ein oder andere günstiger, aber der Großteil der Leitungen wird teurer. Ich bitte um Ihr / Euer Verständnis!

Danke für diesen ausführlichen Artikel!
18/11/2022

Danke für diesen ausführlichen Artikel!

Die Neufassung der GOT: Problematische Irrtümer und noch problematischere Fakten

Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin

In ein paar Tagen, am 22. November 2022, tritt die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft und löst damit nach 23 Jahren die alte GOT ab. In den letzten Wochen war in allen tiermedizinischen Einrichtungen des Landes extrem viel (Freizeit-)Arbeit angesagt, um sich mit dieser umfangreichen Neufassung vertraut zu machen und die 1006 Leistungsziffern in die jeweiligen Praxisverwaltungssysteme einzupflegen.

Dass diese Neufassung dringend erforderlich war, daran kann gar kein Zweifel bestehen. Das lässt sich schon allein an einer ganz schlichten Tatsache festmachen: Im Gültigkeitszeitraum der alten GOT (1999 – 2021) sind die Löhne der Arbeitnehmer:innen in Deutschland um 43 Prozent gestiegen, während wir Tierärzt:innen von der Regierung nur eine Steigerung von 24 Prozent zugestanden bekommen haben. Erst mit der neuen GOT erreichen wir jetzt immerhin die selbe „Lohnentwicklung“ wie die Allgemeinheit.

In der Öffentlichkeit, also auf Seiten der Tierbesitzer:innen, kursieren inzwischen ein paar haarsträubende Irrtümer, die es richtig zu stellen gilt.

Irrtum: Wir Tierärztinnen und Tierärzte haben uns diese neue Gebührenordnung ausgedacht und uns selber einen ordentlichen Schluck aus der Pulle gegönnt.

Fakt: WIR machen die GOT nicht! Das ist ein Bundesgesetz, das von der Regierung beschlossen und parlamentarisch abgesegnet werden muss. Natürlich nörgeln unsere - leider nicht sehr einflussreichen - Lobbyisten (sprich: unsere Verbände) an die verantwortlichen Stellen in der jeweiligen Regierung hin, wenn wir der Meinung sind, dass da mal wieder was passieren muss. Diese Stellen hören aber mit schöner Regelmäßigkeit erst dann zu, wenn es sich absolut nicht mehr vermeiden lässt, in diesem Fall also erst nach einem knappen Vierteljahrhundert, so dass die dann notwendigen, sprunghaften Anpassungen sehr drastisch und für die Tierhalter:innen richtig schmerzhaft ausfallen. Ginge es nach uns, hätten wir schon lange eine Gebührenordnung mit einer simplen Ankopplung an Inflationsrate und Lohnentwicklung, bei der die jährlichen Steigerungen für die meisten Kund:innen nicht mal merkbar wären.

Irrtum: Wir Tierärzt:innen ziehen das jetzt, in Kriegs- und Inflationszeiten, gnadenlos durch, statt aufgrund der schlimmen Situation zu diesem Zeitpunkt auf eine Gebührenerhöhung zu verzichten bzw. diese zu verschieben.

Fakt: Liegt gar nicht in unserer Hand! Ja, die GOT-Novelle tritt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt in Kraft, was aber vor noch nicht mal einem Jahr niemand auch nur ahnen konnte. Nochmal: Das ist ein Bundesgesetz! Sowas wird über Jahre vorbereitet und läuft dann durch einen aufwändigen Verabschiedungsprozess. Es ist schlicht nicht möglich, so ein Gesetzeswerk mal schnell auszusetzen oder zu verschieben. Damit wäre für den Gesetzgeber viel zu viel extrem lästiger Aufwand verbunden. Kann man vergessen!

Irrtum: Viele glauben, dass jeder Posten, jede Leistungsziffer in enger Zusammenarbeit mit unseren GOT-Fachleuten formuliert und beschlossen wurde, das Ergebnis mithin in allen Punkten schlüssig und logisch wäre und unseren Vorstellungen entsprechen würde.

Fakt: Weit gefehlt! Wir praktizierenden Tierärzt:innen werden zwar angehört, es wird uns aber leider meistens nicht wirklich zugehört. Wir hatten ein sehr aktuelles und gut begründetes Konzept für eine Novellierung vorliegen, das aber zugunsten eines Entwurfs aus dem Jahr 2012 (!) einfach ignoriert wurde. Die wilde Hoffnung, dass die Neufassung mit einer Vielzahl völlig unlogischer und realitätsferner Leistungsbewertungen aufräumen würde, hat sich schnell zerschlagen. Wir sind mit einigen, wenn nicht sogar mit vielen Punkten überhaupt nicht glücklich. All unsere Bedenken aufzulisten, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Weiter unten werden wir aber auf einen speziellen Bereich eingehen, der sich für die deutschen Tierbesitzer:innen finanziell mit am schlimmsten auswirken dürfte. Wie auch immer: Die Neufassung ist beschlossene Sache, mit der wir alle werden leben müssen, wenn es so läuft wie beim letzten Mal, für die nächsten 20 Jahre.

Irrtum: Durch die neue GOT werden sich die Gebühren verdoppeln oder sogar verdreifachen!

Fakt: Nein, Blödsinn! Die Neufassung wurde auf der Basis einer (wirtschafts-)wissenschaftlichen und vom zuständigen Ministerium in Auftrag gegebenen Studie erarbeitet und berücksichtigt (mal mehr, mal weniger erfolgreich) den realen Aufwand, der mit einzelnen Leistungen verbunden ist. Querbeet gerechnet bedeutet die neue GOT eine Gebührensteigerung von ca. 22 Prozent, nicht von 100 oder gar 200 Prozent, wie manche Klugschwätzer im Netz rumblasen.

Dieser Punkt ist ein guter Übergang zu den aus Tierhaltersicht sehr unangenehmen Seiten der Neufassung. Im Schnitt sind es nachweislich nur 22 Prozent Gebührensteigerung, die sich aber – und das ist der Haken - sehr ungleichmäßig verteilen. Es gibt Leistungen, die tatsächlich billiger geworden sind (prominentestes Beispiel: Röntgen), es gibt welche, deren Preis in etwa gleich geblieben ist, und es gibt Leistungen, die irgendwas zwischen moderat und extrem teurer geworden sind. Die in den Presseberichten zur Novellierung immer wieder erwähnte „Allgemeine Untersuchung“ der Katze hat sich (im niedrigsten, also dem 1,0fachen Satz) von 8,98 Euro auf 23,62 Euro verteuert und kostet nun genau so viel wie beim Hund und beim Frettchen. Das ist zwar völlig korrekt, weil schon immer nicht wirklich einzusehen war, was an der Untersuchung einer Katze einfacher sein soll als an der eines Hundes, trifft aber als sogenannte Grundleistung, die fast immer zum Tragen kommt, wenn man mit seiner Katze in der Tierarztpraxis aufschlägt, die Katzenhalter:innen besonders deutlich.

Nachdem wir uns jetzt mit der Neufassung halbwegs vertraut machen konnten, identifizieren wir vor allem zwei Bereiche, zwei richtig harte Nüsse, die durch preisliche Aufwertung, bessere Differenzierung und Einführung neuer Leistungen für Sie als Tierbesitzer:innen zum Problem werden dürften.

Neben Leistungen, die sowohl in der neuen als auch der alten GOT auftauchen und damit vergleichbar sind, gibt es nun auch jede Menge neuer Leistungsziffern für Tätigkeiten, die zwar schon lange routinemäßig erbracht wurden, mangels ausdrücklicher Erwähnung in dem alten Schinken von 1999 aber nur als sogenannte Paragraph-7-Analog-Leistungen berechnet werden konnten. Das populärste Beispiel dafür wären die schon lange üblichen Diagnostikverfahren CT und MRT. Das ist auf der einen Seite natürlich sinnvoll und war schon lange überfällig. Andererseits haben neu eingeführte Leistungen aus Kundensicht auch einen klaren Nachteil. Es gibt halt so einige Tätigkeiten, die sich aufgrund der wissenschaftlichen Entwicklung und der Entstehung von Leitlinien so langsam eingeschlichen haben, die man auch nach Paragraph 7 der alten GOT hätte in Rechnung stellen können, die man aber häufig unter den Tisch hat fallen lassen. Ein schönes Beispiel dafür ist das Führen eines Narkoseprotokolls. 1999, noch im Zeitalter der „Steinzeitnarkosen“, hätten die allermeisten von uns den Kopf geschüttelt bei dem Gedanken, ein Narkoseprotokoll zu führen bzw. als unabdingbare Voraussetzung für eine Protokollierung eine Tiermedizinische Fachangestellte nur für die Narkoseüberwachung abzustellen. Inzwischen ist das aber in guten Praxen und Kliniken allgemein üblich und zum Standard Of Care geworden. Dieser Tatsache trägt die neue GOT Rechnung und führt nun die Leistungen „Narkoseprotokoll, einfach, je angefangene 15 Minuten“ und „Narkoseprotokoll, ausführlich, je angefangene 15 Minuten“ ein. Das ist völlig berechtigt, weil es berücksichtigt, wie drastisch sich der personelle Aufwand für gute Narkosen in den letzten 23 Jahren verändert hat. Aber auf die Narkosepreise wirkt sich das natürlich ebenso drastisch aus, und da diese spezifische Leistung nun ausdrücklich benannt und beziffert worden ist, läuft nichts mehr mit Unter-Den-Tisch-Fallen-Lassen.

Dieses Narkoseprotokoll kostet zum Beispiel mindestens 48,76 Euro pro Narkosestunde. Entweder Sie finden diesen Posten in Zukunft auf der Rechnung und bezahlen ihn, oder Sie finden ihn nicht, was dann unter Qualitätsgesichtspunkten als negatives Signal zu werten ist. Diese neue Gewichtung der Anästhesie, die sich auch in anderen Posten widerspiegelt, wirkt sich natürlich massiv auf die Preise aller Eingriffe unter Sedierung und Narkose aus. Es gibt zwar einige operative Eingriffe (beispielsweise die Magendrehung beim Hund), die als Einzelleistung billiger geworden sind. Die Rechnungen für solche Operationen werden aber aufgrund der Narkosekosten unter dem Strich trotzdem deutlich höher als zuvor ausfallen. Das GOT-Kapitel „Sedation, Anästhesie, Narkose“ ist also eine der beiden oben erwähnten harten Nüsse für Sie als Kund:innen.

DER eine Punkt aber, an dem die neue GOT völlig übers Ziel hinaus schießt, sind die Inhouse-Laborleistungen, also zum Beispiel Blutuntersuchungen, die auf praxis- oder klinikeigenen Maschinen durchgeführt werden und deren Ergebnisse innerhalb einer halben Stunde vorliegen, was bei unklaren Krankheitsverläufen und in akuten Notfällen natürlich inzwischen unverzichtbar geworden ist. Eine geschätzte Kollegin hat in einer Diskussionsgruppe zur neuen GOT neulich eine für Tierbesitzer:innen recht bestürzende Rechnung aufgemacht: Wenn ein Hund im Notdienst (wir erinnern uns: Mindestsatz 2,0fach!) mit schwerem Brechdurchfall (einem der häufigsten Notfälle) und beginnender Austrocknung auftaucht, dann ist das in guten Praxen und Kliniken völlig übliche und bewährte Vorgehen eigentlich immer: Allgemeine und Eingehende Untersuchung, Venenkatheter legen, Blutprobe entnehmen, Hund an die Infusion zum sofortigen Flüssigkeitsausgleich, Injektion eines Antiemetikums und schnelle Inhouse-Blutuntersuchung. Sobald das erledigt ist, ist man diagnostisch und therapeutisch schon einen guten Schritt weiter. Es stehen aber an diesem Punkt nach der neuen GOT schon über 700 Euro (!) auf der Rechnung, und der Hund ist da noch nicht mal geröntgt und/oder per Ultraschall untersucht worden, was ja in solchen Fällen häufig auch noch notwendig wird. Das ist schon eine Hausnummer, auch in unseren Augen, und selbst für Durchschnittsverdiener nicht mehr leicht zu verkraften.

Manchmal wird einem durch bestimmte Ereignisse oder das unglückliche Zusammentreffen verschiedener Umstände schlagartig klar gemacht, dass es nicht so weiter gehen kann wie bisher. Ein Beispiel wäre der Ukrainekrieg, der uns schmerzhaft aufzeigt, wie verfehlt unser Vertrauen in den Goodwill und die Vertragstreue einer faktischen Diktatur war. Was die Entwicklung in der Tiermedizin angeht, warnen wir jetzt seit Jahren lautstark vor den aktuell stattfindenden Umwälzungen und vor einer damit verbundenen Gebührenexplosion. Irgendeinen Effekt konnten wir leider nicht feststellen. Nach wie vor liegt die Quote der krankenversicherten Haustiere in Deutschland bei gerade mal etwa 5 Prozent (Vergleich Schweden: Deutlich über 90 Prozent!), was angesichts des anhaltenden Heulens und Zähneklapperns über die Tierarztkosten eigentlich absurd ist.

Vielleicht braucht es ja diesen Schlag mitten ins Gesicht, den die GOT-Neufassung für viele Tierbesitzer:innen bedeutet, um mal endlich von dieser offensichtlich immer noch vorherrschenden Wird-Schon-Nicht-So-Schlimm-Werden-Einstellung runterzukommen. Wir sagen voraus: Es wird noch schlimmer! Die Novellierung der GOT ist ein harter Schnitt, aber keineswegs das Ende der vorhergesagten Entwicklung. Die im Vergleich zu anderen Nationen auf gleichem tiermedizinischen Niveau in Deutschland über Jahrzehnte viel zu niedrigen Gebühren werden weiter steigen. Selbst diese nun gerade gültig werdende Neufassung ist eigentlich schon wieder überholt durch die rasante Inflation der letzten Monate. Die Betriebswirtschaftsexperten unserer Berufsverbände raten dringend dazu, ja nicht mit dem 1,0fachen Mindestsatz in die neue GOT einzusteigen, sondern mindestens (!) mit dem 1,15fachen Satz. Die viel gehörte Klage, dass sich bald nur noch Besserverdienende ein Haustier leisten können werden, ist berechtigt, zumindest mit dem Zusatz „ohne gute und umfassende Tierkrankenversicherung“. Wir können Ihnen nur raten, diese Insider-Warnung sehr ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Dazu noch der Hinweis, dass das oben geschilderte Notdienstszenario mit dem Durchfall-Hund NICHT von einer reinen Unfall- und OP-Kosten-Versicherung abgedeckt wird.

Natürlich können Sie jetzt in der Diskussion dieses Artikels in den Sozialen Medien zum tausendsten Mal die berühmte „arme Oma mit der kleinen Rente, deren einziger Freund ihr Hund ist“ oder Ihre fünf aus dem Auslandstierschutz stammenden und alten Hunde, die keine Versicherung mehr nehmen will, anführen. Es bringt halt nur rein gar nix! Finden echte Umwälzungen statt, kommt immer irgendjemand unter die Räder. Das gilt nicht nur für Sie als Tierhalter:innen, sondern auch für unseren Berufsstand. Das Klinik- und Praxensterben durch Fachkräftemangel hat gerade erst begonnen. Für Tierschutzorganisationen können wir auch nach der neuen GOT Sonderpreise vereinbaren, für Privatpersonen aber ist der 1,0fache Satz gesetzlich als absolutes Minimum festgesetzt, dessen Unterschreitung ebenso Sanktionen nach sich zieht, wie das Nicht-Berechnen von in der GOT aufgeführten Leistungen. Als Allgäuer kann ich da nur sagen: Es isch halt jetzt so!

So, wenn Sie bis zu diesem Punkt gekommen sind, gehören Sie definitiv zu dem Personenkreis, den wir ansprechen möchten. Wenn Sie diesem Text bei seiner Verbreitung helfen, indem Sie ihn teilen, sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet!

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald,

Ihr Ralph Rückert, Ihre Johanne Bernick

© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm

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23/09/2022
Sehr schön zusammen gefasst von den Kollegen.  Diese neue Gebühren Ordnung kommt im Herbst.
15/08/2022

Sehr schön zusammen gefasst von den Kollegen. Diese neue Gebühren Ordnung kommt im Herbst.

Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte kommt:

Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,

die Tiermedizin unterliegt sowohl fachlich als auch strukturell einem ausgeprägten Wandel. Unsere Errungenschaften und Möglichkeiten müssen sich nicht hinter der Humanmedizin verstecken. Aufgrund unserer Vielzahl an Spezialisten bieten auch wir ein enormes Leistungsspektrum an. Und nicht selten hören wir, dass Sie sich den gleichen Service und Betreuungsschlüssel im Krankheitsfall für sich selber wünschen würden.

Gleichzeitig wiederum nimmt der Fachkräftemangel seit etwa 10Jahren stetig zu und erreicht einen vorläufigen Höhepunkt.
Einer von vielen Gründen ist, dass sich die Gehälter des Fachpersonals nicht in gleichem Maße mitentwickelt haben. Die aktuelle Kostenexplosion und steigende Inflation leisten ihr übriges. Als Resultat finden kleinere Praxen kein Personal mehr, geben auf oder machen einfach irgendwann das Licht aus, weil die Nachfolge nicht geregelt werden kann. Größere Kliniken indes finden kaum noch Personal, um auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes den Notdienst abzudecken, was wiederum zum deutschlandweiten Kliniksterben geführt hat. Die Folgen sind für Sie als Tierhalter mittlerweile überall zu spüren.

Die Politik versucht dem nun erstmals seit mehr als 20Jahren mit Hilfe einer Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) entgegenzuwirken. Und voraussichtlich tritt sie schon im Oktober in Kraft. Sie wird einerseits um OP-Techniken und diagnostischen Verfahren erweitert und gleichzeitig die Gebührensätze anheben. Und alle Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, sich an die GOT zu halten.

Für Sie bedeutet das vor allem, dass der Tierarztbesuch teurer wird. Zum einen, weil die Gebührensätze für viele Allgemeinleistungen angehoben werden. Zum anderen, wenn es zum Einsatz teurer Geräte kommt oder sehr aufwendige Operationen erforderlich werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich über eine Tierkrankenversicherung Gedanken zu machen. Wo Länder wie England und Skandinavien es vormachen, ist Deutschland im europäischen Vergleich mit lediglich 5% krankenversicherter Tiere absolutes Schlusslicht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es nicht unsere Aufgabe sein kann, Sie bei der Wahl der Versicherung zu beraten oder Auskünfte zu den unterschiedlichen Konditionen zu geben. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsfachmann / -frau beraten oder informieren sich im Internet. Hier werden Ihnen immer wieder die gleichen Namen auffallen.

Bitte beachten Sie auch, dass es bisher in der Tiermedizin noch nicht selbstverständlich ist, dass Praxen und Kliniken direkt mit den Versicherern abrechnen. Um Ihnen den administrativen Aufwand abzunehmen, rechnen wir aktuell mit den drei häufigsten Versicherungen direkt ab. Möglicherweise können wir die Anzahl künftig erhöhen. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf vor Ihrem Besuch bei uns oder Ihrem Haustierarzt.

Bleiben Sie uns gewogen - bleiben Sie gesund.

Ihr Team der TKP 😊

22/03/2022

Die Praxis ist wegen Corona vorraussichtlich bis zum Wochenende geschlossen.
Bleiben Sie gesund!
Vielen Dank für Euer Verständnis!

13/03/2022

Aufgrund einer Störung bin ich diese Woche nur unter der Festnetz Nummer 089-89545975 zu erreichen.

Kaninchen-Impf-TagAm Samstag, den 12.3.22 findet wieder von 10.00 bis 12.00 Uhr eine Impf-Aktion für Kaninchen statt. Bi...
17/02/2022

Kaninchen-Impf-Tag
Am Samstag, den 12.3.22 findet wieder von 10.00 bis 12.00 Uhr eine Impf-Aktion für Kaninchen statt. Bitte melden Sie sich vorher an, damit ich die Menge an Impfstoff planen kann. Gerne können Sie die Anmeldung per SMS oder Mail machen.

Neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG)Seit dem 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Ich möchte Ihnen ei...
02/02/2022

Neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Seit dem 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Ich möchte Ihnen einige wichtige Informationen weitergeben, die für jeden Tierbesitzer wichtig sind.

Erlaubt :
- Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der vom Tierarzt behandelten Tiere
- Anwendung der Tierarzneimittel in Übereinstimmung mit den Zulassungsbedingungen (sprich so, wie es in der Packungsbeilage aufgeführt ist)

Nicht erlaubt :
- Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
- Abgabe von Medikamenten an Tierhalter aufgrund eines Rezepts eines anderen Tierarztes
- Abgabe von Medikamenten ohne Untersuchung

Die Abgabe von Arzneimitteln ist demnach nur nach einer tierärztlichen Untersuchung aufgrund Diagnose zulässig. Das gilt nur für die selbst vom Tierarzt untersuchten Tiere. Die Abgabe ohne Untersuchung oder an nicht behandelte Tiere ist nicht zulässig. Sollten Sie in Behandlung in einer anderen Tierarztpraxis sein, darf ich Ihnen leider keine Medikamente geben, auch nicht mit einem Rezept Ihrer Tierarztpraxis. Damit Sie dennoch das Medikament erhalten, besteht die Möglichkeit einer Untersuchung bei mir auf Grundlage einer eigenen Diagnose.
! Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die gesetzlichen Regelungen einhalte!

Die Praxis ist vom 24.12.21 bis 3.1.22 geschlossen.Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr/Euer Vertrauen, wünsche Euch e...
09/12/2021

Die Praxis ist vom 24.12.21 bis 3.1.22 geschlossen.

Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr/Euer Vertrauen, wünsche Euch einen schönen Advent und erholsame Feiertage.

Kommen Sie gut und gesund ins Neue Jahr!

15/09/2021

Innerhalb von nur vier Wochen haben 643.733 Tierärzte/innen und Tierhalter/innen gegen das im EU-Parlament diskutierte weitreichende Verbot von bestimmten Antibiotika für Tiere gestimmt. Vergangene Woche wurden die Unterschriftenlisten an MdEP Manfred Weber und EP-Vizepräsidentin Nicola Beer übe...

Erschreckend!
12/09/2021

Erschreckend!

Gibt es in Deutschland eigentlich noch die Tollwut?

Diese brandaktuelle Frage möchten wir aus gegebenem Anlass mit folgendem Beitrag beantworten. Gleichzeitig geht es uns darum, auf Gefahren aufmerksam zu machen, die von Hunden aus Drittländern ausgehen, wenn sie illegal nach Deutschland gebracht werden.

Fledermäuse sind in Deutschland das Hauptreservoir für Tollwutviren. Auch wenn eine Übertragung auf andere Spezies durch Fledermäuse möglich ist, gilt die terrestrische Tollwut in Deutschland als eliminiert. Gründe dafür sind die hohe Impfquote unserer Haustiere sowie die Importbestimmungen für Tiere aus dem Ausland. In der Coronapandemie kam es jedoch zu einem Haustier-Boom. Die hohe Nachfrage leerte die Tierheime. Gleichzeitig nehmen die illegalen Tiertransporte und Grenzüberquerungen zu. Auch kommt es immer wieder vor, dass Menschen unter Umgehung der behördlichen Auflagen kranke Hunde und Katzen aus dem Urlaub mit nach Deutschland bringen. Und von so einem Fall möchten wir hier berichten.

Uns wurde diese Woche ein kranker Kangal-Welpe vorgestellt, der zwar aus gut gemeinten Gründen, aber völlig gedankenlos aus der Türkei nach Deutschland gebracht wurde. Dem armen Kerl ging es bei Vorstellung sehr schlecht. Da uns anfangs weder die Herkunft des Tieres noch die Hintergründe der Vorstellung bekannt waren, haben wir alle intensivmedizinischen Maßnahmen eingeleitet. Nach einer kurzen Phase der Verbesserung, verstarb der Patient.
In der Zwischenzeit wurden weitere Details über das Tier bekannt, so dass wir den Hund sofort isolierten. Es ist unsere tierärztliche Pflicht, Tiere aus dem Ausland ohne Herkunftsnachweis, Quarantäne oder nachweisbaren Impfungschutz dem Veterinäramt zu melden. Obwohl der Besitzer hier wenig kooperativ war, kamen wie dieser Pflicht selbstverständlich nach. Das Veterinäramt holte den verstorbenen Patienten ab und leitete eine pathologische Untersuchung ein.

Es stellte sich schließlich heraus, dass der Hund an den Folgen von Tollwut gestorben war. Tollwut ist eine ansteckende und speziesübergreifende Virus-Erkrankung, die immer tödlich endet. Ein Biss durch ein erkranktes Tier gilt als sicherer Übertragungsweg. Jedoch kann das Virus in seltenen Fällen auch über andere Wege auf den Menschen übertragen werden. Ein Großteil unserer Mitarbeiter hatte trotz Schutzmaßnahmen mehr oder minder direkten Kontakt zu dem Tier und setzte sich damit einem deutlich erhöhten Risiko aus.
Wir sind dankbar, dass die Diagnose sehr früh gestellt und schlimmeres verhindert werden konnte. Unser Krisenmanagement funktionierte in dieser Situation sehr gut. Unter ärztlicher Aufsicht und behördlicher Begleitung wurden vergangene Nacht ca. 30 unserer Mitarbeiter notgeimpft, ein paar weitere wurden in Krankenhäusern behandelt. Die Impfungen müssen nun in kurzen Abständen mehrfach wiederholt werden, um für einen wirksamen Schutz zu sorgen. Wir können aber hoffen, dass niemand mehr von uns in Lebensgefahr schwebt. Deshalb möchten wir an dieser Stelle einmal ganz offiziell unserem zuständigen Veterinär- und Gesundheitsamt danken, die sofort und unbürokratisch gehandelt haben. Gleichzeitig danken wir Dr. Steiner, der uns als ausgewiesener Spezialist mit seiner Expertise rund um die Uhr beratend zur Seite stand und unser Team über die kommenden Wochen weiter medizinisch betreuen wird. Natürlich sind wir auch sehr stolz auf alle unsere Kolleg:innen, die sich der ernsten und angespannten Situation ohne Panik gestellt haben.

Aber warum veröffentlichen wir das an dieser Stelle? Ganz einfach, weil hier durch den gedankenlosen Import eines kranken Tieres eine Gefährdung von Menschen- und Tierleben billigend in Kauf genommen wurde. Wir schätzen uns außerordentlich glücklich, dass nicht mehr passiert ist und möchten Sie mit diesem Beitrag für das Thema sensibilisieren. Bitte halten Sie sich trotz aller Tierliebe immer an die jeweiligen Vorschriften. Sie sind sinnvoll! Und bitte achten sie auch darauf, dass Ihr Tier immer einen aktuellen Impfstatus aufweist. Er wird im Zweifelsfall sowohl das Leben Ihres Tieres als auch das Ihre retten. Denn wir müssen davon ausgehen, dass es sich hierbei nicht um den letzten eingeschleppten Tollwutfall handelt.

Bleiben Sie gesund - bleiben Sie aufmerksam!

Ihr Team der TKP

04/08/2021

Sommerferien! Wo bleibt nur die Sonne? 🌞
Vom 16.8. - 29.8.2021 bleibt die Praxis geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

In lebensbedrohlichen Notfällen suchen Sie bitte die Tierklinik in Germering auf, Industriestr. 6, Telefon 089 8410 2222.

NEU!Ab sofort können Sie auch Termine online vereinbaren. Dies ist über die Web Seite sowie über Facebook möglich. Für R...
14/05/2021

NEU!
Ab sofort können Sie auch Termine online vereinbaren. Dies ist über die Web Seite sowie über Facebook möglich. Für Routine Untersuchungen kann es eine gute Möglichkeit sein, schnell einen Termin zu erhalten.
Wenn Ihr Tier akut erkrankt, melden Sie sich bitte nachwievor telefonisch oder schicken mir eine kurze Nachricht. Bitte hinterlassen Sie mir eine kurze Information zum aktuellen Stand und ich melde mich so bald es geht zurück.

13/05/2021
13/05/2021

Adresse

Am Lochhauser Hügel 14
Munich
81249

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 12:00
Dienstag 15:00 - 17:00
Mittwoch 10:00 - 12:00
Donnerstag 15:00 - 17:00
Freitag 10:00 - 12:00

Telefon

+4915157334746

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Tierarztpraxis Lochhausen, Dr. Teresa Kurzbach erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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