Hundeschule Fairness

Hundeschule Fairness Geben Sie sich und Ihrem Hund die Chance gemeinsam als Team zu lernen. Very Important Dog Gassi-Service: Mitnahme von max. 5 Hunden bei meinen Spaziergängen.

Zertifizierte Hundeausbilderin nach §11 des Tierschutzgesetzes durch das Landratsamt München. Organisierte Hundespaziergänge und -wanderungen. "Vom richtigen Umgang mit dem Hund"-Kurse für Kinder im Rahmen der Ferienprogramme und der VHS. Fachbezogene Aus- und Fortbildungen:

01/2003 bis 05/2004 - Ausbildung zu Hundetrainerin bei animallearn, Clarissa von Reinhardt
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/2003 - 2. Hundesymposium in Aschau
11/2004 - 3. Hundesymposium in Aschau
05/2005 bis 09/2005 - Aufbaukurs für Hundetrainer bei anmimallearn, Clarissa von Reinhardt
11/2005 - 4. Hundesymposium in Aschau
05/2006 - Seminar: Gruppentraining mit Spaß und Erfolg mit Sheila Harper in Staudach/Chiemgau
11/2007 - 6. Hundesymposium in Aschau
11/2008 - 7. Hundesymposium in Aschau
02/2010 - Seminar: Gruppentraining mit Spaß und Erfolg mit Clarissa von Reinhardt in Bernau/Chiemgau
11/2010 - 9. Hundesymposium in Aschau
11/2011 - 10. Hundesymposium in Aschau
01/2012 - Seminar: „Verstanden werden und verstehen“ Kommunikationstraining für Hundetrainer/-innen mit Denise Diehl in Rothenbuch
11/2012 - Vortrag: „Die Kastration aus verhaltensbiologischer Sicht“ mit Tierärztin Sophie Strodtbeck in München
02/2013 - Seminar: „Hundespiele – erkennen und verstehen“ mit Esther Follmann und Mirjam Aulbach in Rothenbuch
04/2016 - Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes durch das Landratsamt München als Hundetrainerin tätig sein zu dürfen erhalten.

Wir haben bei unserem Gassigehservervice 2 Plätze 🐕🐩frei. Du solltest Dich sehr gut mit uns und anderen Hunden verstehen...
12/10/2024

Wir haben bei unserem Gassigehservervice 2 Plätze 🐕🐩frei. Du solltest Dich sehr gut mit uns und anderen Hunden verstehen. Wie groß Du bist und ob Du ein Mädchen oder Junge bist, ist uns egal, hauptsache wir vertragen uns. Super toll erzogen musst Du auch nicht sein. Iris, unsere Begleiterin managt das schon. Wir wären dann eine kleine Gruppe von maximal 5 Hunden. Du solltest aus Neubiberg oder der näheren Umgebung kommen. Wir spazieren hier in der Nähe an den Feldern und Wäldern umher und gerne gehen wir auch in den Englischen Garten, an die Mangfall, an die Isar oder in´s Voralpenland. Du wirst von zu Hause abgeholt und natürlich auch wieder zurückgebracht. Wir freuen uns auf ein gründliches Kennenlernen, damit wir dann gemeinsam unsere Spaziergänge starten können. Wir sind Lilly, Radetzki, Bella und der kleine Andy. Bei Interesse bitte mit Iris Koob Kontakt aufnehmen.

Mail: [email protected]
Festnetz: 089-66 00 86 11
Mobil: 0172 4371334

Wir freuen uns auf Dich.🥰

Bald sind die Sommerferien zu Ende und die Kurse "Vom richtigen Umgang mit dem Hund" im Rahmen des Ferienprogramms 2024 ...
27/08/2024

Bald sind die Sommerferien zu Ende und die Kurse "Vom richtigen Umgang mit dem Hund" im Rahmen des Ferienprogramms 2024 der Gemeinden Neubiberg und Ottobrunn haben bereits statt gefunden. Ich möchte mich auf diesem Wege nochmals ganz herzlich bei meinen Hundehelfern und deren Menschen für die zahlreiche Unterstützung bedanken. Ohne Euch könnte ich die Kurse in diesem Rahmen nicht anbieten. Vielen lieben DANK!
Für jedes Kind erstelle ich immer eine Urkunde mit einem Bild gemeinsam mit dem Übungshund. Hier seht Ihr meine Hundehelfer, allerdings ohne die Kinder.

13/08/2024
Dem stimme ich voll und ganz zu.
30/04/2024

Dem stimme ich voll und ganz zu.

Neues Urteil zu "Anti-Bell-Halsbändern": Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Verwendung dieser Halsbänder als tierschutzwidrig eingestuft und die Einstufung wie folgt begründet. ⬇️

Zitat aus der Urteilsbegründung: "Ein effektives Lernverhalten sei für den Hund kaum oder nicht möglich. "

Bitte lest die Begründung. Denn genau so lernen Hunde, wenn man mit aversiven Reizen trainiert. Und insbesondere mit unvorhersehbaren Strafreizen. 😐

Hoffentlich wird dieses Urteil nicht revidiert und hoffentlich werden weitere Gerichte diesem Beispiel folgen und auf Grundlage der Lerngesetze argumentieren. 🙏🏻

Nachfolgend die Urteilsbegründung, die mich soeben von einer lieben Kundin per Mail erreicht hat. Vielen Dank für die Zusendung!

Diese Begründung sollten viel mehr Menschen lesen und verstehen, dass es sich um wissenschaftliche Fakten und keine "Meinung" oder Trainingsphilosophie handelt.

stadtlandhund.berlin

Aus der Urteilsbegründung:

Zitat: "Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilten die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden, wie bei den Bell-Stopp-Geräten, die automatisch bei Hundegebell auslösen sollen, als tierschutzwidrig.

Belohnung und Strafe beeinflussten das Verhalten eines Tieres. Bei Belohnung versuche es, das Verhalten erneut zu zeigen, um eine weitere Belohnung zu erhalten. Bei Strafe werde das Tier versuchen, das Verhalten nicht mehr zu zeigen, um der Strafe zu entgehen. Fehlverknüpfungen zwischen dem Strafreiz, dem Verhalten des Hundes, dem Ort, Geräuschen, Objekten oder Personen seien möglich und könnten Verhaltensprobleme auslösen oder verschlimmern.

Bei der automatisierten Bestrafung sei die Gefahr von Fehlauslösungen (z.B. Auslösung bei Bellen anderer Hunde und anderen lauten Geräuschen, nicht nur bei Bellen) sehr groß. Bestenfalls werde der aversive Reiz ausgelöst, wenn der Hund bellt, aber vielleicht auch beim Bellen anderer Hunde oder anderen Geräuschen.

Die Strafe könne mit seinem Verhalten (Bellen, umherlaufen, Schlafen, etc.) oder auch mit dem Ort oder anderen Umständen verbunden werden. Fehlverknüpfungen könnten zur Entstehung von Verhaltensstörungen führen (z. B. Meideverhalten an bestimmten Orten, an dem der Hund bestraft wurde, Panik in ähnlichen Situationen). Ein effektives Lernverhalten sei für den Hund kaum oder nicht möglich.

Wenn in der Folge der Strafreiz als willkürlich empfunden werde, erhöhe sich der Stresslevel des Tieres enorm und könne bis zur erlernten Hilflosigkeit führen. Hierbei seien deutliche Wesensveränderungen gerade bei eher ängstlichen Hunden möglich.

Ferner bestehe das Risiko unkontrollierten Verhaltens infolge der plötzlichen Reizeinwirkung (z.B. panikartige Flucht, Aggression gegen zufällig anwesende Personen oder Tiere). Bei den von dem Kläger gehaltenen Hunden sei kein vernünftiger Grund festgestellt worden, weshalb den Hunden das Bellen abgewöhnt werden müsse." (Zitat Ende)

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, Aktenzeichen: 6 K 2297/23, 03.04.24

Den Link zur Urteilsbegründung findet ihr im ersten Kommentar unter diesem Beitrag.

stadtlandhund.berlin

18/01/2024

❗️Besitzer gefunden!😀❗️
Diese Hündin wurde am 17.01.2024 in 85579 Neubiberg gefunden. Sie ist zwar gechippt, allerdings nicht registriert. Die interne Nummer lautet: 240161.

Adresse

WalkürenStr. 8b
Neubiberg
85579

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