21/01/2022
Macht es in der irren Zeit nicht einfacher 😱🙈
Ab 28. Januar 2022 ist es nun soweit:
das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) tritt in Kraft.
Nicht nur für den Tierarzt und den Tierheilpraktiker wird sich einiges ändern, sondern auch der Tierbesitzer läuft Gefahr, ganz schnell eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Apothekenpflichtige und frei verkäufliche Humanarzneimittel (z. B. homöopathische oder phytotherapeutische Mittel) dürfen Sie zukünftig, ohne eine tierärztliche Verordnung, nicht mehr Ihrem Tier verabreichen.
Die gemeinsame Nutzung von Apis, Nux Vomica & Co. ist nicht mehr erlaubt. Sie brauchen für Ihr Tier ein Extra-Produkt, welches mit dem Zusatz ad us. vet. gekennzeichnet ist (aus dem lateinischen ad usum veterinarium = zum Gebrauch am Tier)
Auch die jahrhundertealte Blutegeltherapie darf nun nicht mehr als Volksheilkunde eingesetzt werden.
Sie wird mit diesem Gesetz ebenfalls für Sie und den Tierheilpraktiker verboten und darf nur noch durch den Tierarzt durchgeführt oder verschrieben werden. Blutergüsse, akute oder chronische Entzündungen, Gelenkschmerzen, schlecht heilende Wunden, Hufrehe beim Pferd und vieles mehr, konnte man damit lindern oder sogar heilen.
Lesen Sie den kompletten Artikel auf Herrmann‘s Tierportal München: https://www.tierportal-muenchen.de/unser-service/aktuelles/6068-das-neue-tierarzneimittelgesetz-tamg-gilt-auch-f%C3%BCr-den-tierhalter.html