03/12/2021
𝐁𝐞𝐫𝐮𝐟𝐬𝐯𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐝𝐢𝐞 𝐇𝐢𝐧𝐭𝐞𝐫𝐭ü𝐫? – 𝐓𝐢𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐥𝐩𝐫𝐚𝐤𝐭𝐢𝐤𝐞𝐫I𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐥𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐛𝐞𝐬𝐜𝐡𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞 𝐞𝐢𝐧
# # # Unterstütze die Verfassungsbeschwerde mit Deiner Stimme für unsere Petition unter openpetition.de/!tamg2022 # # #
Mit Inkrafttreten des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zum 28. Januar 2022 werden die
Behandlungsmöglichkeiten für TierheilpraktikerInnen stark eingeschränkt – haben diese sich auf die
klassische Tierhomöopathie spezialisiert, wird ihnen die Berufsausübung faktisch unmöglich.
Am 3. November 2021 legte daher Prof. Dr. Heinrich Wolff, Lehrstuhlinhaber an der Fakultät für
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth, im Namen mehrerer Mitglieder
des BkTD Verfassungsbeschwerde gegen das TAMG wegen „Verletzung des Grundrechts der
Berufsfreiheit“ ein.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich in erster Linie gegen den Paragrafen 50 Absatz 2 des TAMG, der sowohl TierhalterInnen als auch TiertherapeutInnen die Behandlung von Tieren nur noch mit explizit für Tiere zugelassenen Arzneien aus der Apotheke oder mit freiverkäuflichen Arzneimitteln aus dem Einzelhandel erlaubt. Insbesondere homöopathische Einzelmittel, die häufig aus Kostengründen nur für Menschen zugelassen sind, dürfen dann bei Tieren nicht mehr ohne tierärztliche Behandlungsanweisung angewendet werden.
𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞𝐠𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐠𝐧𝐨𝐫𝐢𝐞𝐫𝐭 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐩𝐫ü𝐜𝐡𝐞 – 𝐕𝐞𝐫𝐛ä𝐧𝐝𝐞 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭ü𝐭𝐳𝐞𝐧 𝐠𝐞𝐦𝐞𝐢𝐧𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡
Nachdem Anhörungen, Stellungnahmen, Gutachten und eine von aktuell über 30.000 Unterzeichnenden unterstützte Petition eine Änderung des Gesetzes nicht erwirken konnten, wenden sich die BeschwerdeführerInnen nun an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie können sich dabei auf eine breite, auch finanzielle Unterstützung eines Konsortiums aus 9 Verbänden verlassen:
Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschland (BkTD) e.V., Deutsche Gesellschaft der
Tierheilpraktiker & Tierphysiotherapeuten (DGT) e.V., Verband freier Tierheilpraktiker (VfT) e.V., Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V., Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie (VTkH) e.V., Internationaler Tierheilpraktikerverband e.V., Artgerechte TierGesundheit (ATG) e.V., Verband energetisch arbeitender Tiertherapeuten (VETT) e.V., TPVD Tierphysiotherapie Verband Deutschland e.V.
𝐓𝐢𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐫𝐈𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐰𝐢𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐧𝐨𝐜𝐡 𝐠𝐚𝐫 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭, 𝐰𝐚𝐬 𝐚𝐮𝐟 𝐬𝐢𝐞 𝐳𝐮𝐤𝐨𝐦𝐦𝐭
Tritt das TAMG in Kraft, wird es für TierhalterInnen eng, die ihre Tiere homöopathisch behandeln lassen oder selbst gerne mit Globuli unterstützen.
TierärztInnen mit homöopathischer Ausbildung gibt es in Deutschland nur wenige, TierheilpraktikerInnen mit dem Schwerpunkt Homöopathie stehen vor dem Ende ihrer Existenz.
Auch TierheilpraktikerInnen mit einem breiteren Behandlungsspektrum werden durch das Gesetz stark in ihrer Behandlungsfreiheit eingeschränkt.
Und das alles zum Schutz der Tiere und ihrer Gesundheit, wie es das TAMG als eine seiner Intentionen in Paragraph 1 benennt? Wohl kaum!
𝐃𝐢𝐞 𝐇𝐨𝐟𝐟𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐛𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭
Mit der Verfassungsbeschwerde stehen die Tierhomöopathinnen stellvertretend für viele KollegInnen für ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit ein und auch für das Recht der TierhalterInnen auf freie Therapiewahl. Eine breite Unterstützung durch die Öffentlichkeit kann dieses Anliegen maßgeblich unterstützen, z. B. durch ein Mitzeichnen der noch laufenden Petition unter openpetition.de/!tamg2022.
Weitere Informationen
Informationen zum Tierarzneimittelgesetz und weiterführende Links unter openpetition.de/!tamg2022
Gesetzestext:http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s4530.pdf
Kontakt: Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e. V. • [email protected]
➡ openpetition.de/!tamg2022
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