13/10/2023
𝗘𝘁𝗵𝗶𝗸-𝗖𝗼𝗱𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗗𝗚𝗛𝗧
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V. (DGHT) ist eine gemeinnützige, nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Organisation, die einen wichtigen nationalen wie internationalen Beitrag zum Arten- und Naturschutz, zur wissenschaftlichen Erforschung sowie zur artgerechten Haltung und Nachzucht von Reptilien und Amphibien in menschlicher Obhut leistet.
Die DGHT setzt sich ein für eine friedliche Kooperation innerhalb der Gesellschaft und verfolgt ihre Ziele satzungskonform im Rahmen der demokratischen Grundordnung, auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt, Gleichberechtigung, Toleranz, Inklusion, Vielfalt, Würde, Transparenz, Integrität und Partizipation.
Die DGHT begrüßt die Teilhabe aller Menschen, unabhängig von Alter, Kultur, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, nationaler Herkunft, körperlichen wie geistigen Unterschieden, politischer Haltung, ethnische Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder sozialem Status. Diskriminierungen und Belästigungen jeglicher Art werden nicht toleriert.
Die DGHT achtet ihre Umwelt, schützt die Artenvielfalt und verpflichtet sich im Interesse der Zukunftssicherung für nachfolgende Generationen zu einem nachhaltigen Handeln. In einem integrativen Umfeld im vertrauensvollen gesellschaftlichen Miteinander entwickeln sich wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Ideen, die einen nachhaltigen Wissenszuwachs auf allen Gebieten der Herpetologie und Terrarienkunde ermöglichen – zum Wohle der Menschen und der weltweit bedrohten Reptilien und Amphibien.
Die Mitglieder der DGHT fühlen sich bei der Haltung und Nachzucht von Amphibien und Reptilien folgenden Ethik-Prinzipien verpflichtet, die sie stets auch freiwillig einhalten:
1. Im Terrarium gehaltenen Amphibien und Reptilien werden möglichst optimale Bedingungen bezüglich Terrariengröße, Einrichtung, Klima, Ernährung usw. angeboten. Die aktuelle Terraristikliteratur, die Sachkunde bzw. die Mindestanforderungen der DGHT und die gesetzlichen Bestimmungen dienen dabei als Grundlage.
2. Der Haltung von Nachzuchten im Terrarium sollte gegenüber der von Wildfängen grundsätzlich der Vorzug gegeben werden.
3. Wildfänge, die selbstverständlich legal erworben sein müssen, sollten nur von erfahrenen Haltern mit dem Ziel erworben werden, die entsprechende Art durch Nachzucht auch langfristig zu erhalten und anderen Haltern verfügbar zu machen. Wildfänge können auch der genetischen Auffrischung bereits bestehender Zuchtbestände dienen. Verantwortungsvolle Tierhalter helfen mit, illegalen Tierhandel aufzudecken und die daran beteiligten Akteure (illegale Fänger, Händler) zu überführen.
4. Auf die Zucht von Amphibien und Reptilien wird verzichtet, wenn absehbar ist, dass es für die Nachzuchten keine Abnehmer geben wird.
5. Auf die gezielte Nachzucht von genetisch bedingten Zuchtformen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind (z. B. durch Verhaltens- oder Sehstörungen, Blindheit, Wirbelsäulenverkrümmungen, Schuppenlosigkeit bei Reptilien, Albino-Farbmorphen bei sonnenliebenden Reptilien usw.), also von sogenannten Qualzuchten, wird unbedingt verzichtet.
6. Im Terrarium gehaltene oder dort nachgezogene Amphibien und Reptilien werden keinesfalls ohne behördliche Genehmigung und wissenschaftliche Begleitung in der Natur ausgesetzt bzw. ausgewildert.
7. Verantwortungsvolle Amphibien- und Reptilienhalter bilden sich durch regelmäßiges Literaturstudium und den Besuch von herpetologischen Tagungen, Vorträgen, Kursen usw. ständig weiter (z. B. durch Weiterbildungsveranstaltungen der DGHT und ihrer Untergruppierungen wie die Landes-, Regional- und Stadtgruppen sowie Arbeitsgemeinschaften der DGHT).