Kleintierpraxis Oberursel

Kleintierpraxis Oberursel Kleintierpraxis Oberursel
Tierarztpraxis mit ganzheitlichem Schwerpunkt für Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweine und Kleinsäuger
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Das Wohlergehen Ihrer kleinen und großen Tiere liegt uns am Herzen. Wir sind eine erfolgreiche und erfahrene Tierarztpraxis, die seit mehr als 10 Jahren auf einem anspruchsvollen Niveau für Sie arbeitet. Unsere Praxis liegt zentral in Oberursel im Taunus und ist barrierefrei. Unsere Räumlichkeiten schaffen für Mensch und Tier eine angenehme Atmosphäre. Die Praxis ist mit moderner Medizintechnik ausgestattet.

Für die kommende Zeit mit dem aktuellen Handlungs-Empfehlung.
08/06/2024

Für die kommende Zeit mit dem aktuellen Handlungs-Empfehlung.

Friendly reminder:-).Take home message: Hitzschlag-Patienten am besten komplett in kühles oder kaltes Wasser o.ä. stecke...
18/05/2024

Friendly reminder:-).
Take home message: Hitzschlag-Patienten am besten komplett in kühles oder kaltes Wasser o.ä. stecken oder damit übergießen.
Nicht vorsichtig. Nicht langsam. Keine Abdeckung mit Tüchern etc.. Möglichst sofortige und vollständig „Notkühlung“

Hitzschlag beim Hund: Zwei tödliche Fehler, die es zu vermeiden gilt!

Von Ralph Rückert, Tierarzt

Wie immer um diese Jahreszeit wird es nun schnell sommerlich warm werden. Damit wird es auch unweigerlich wieder zu Hitzeschäden bei Hunden kommen, meist natürlich deshalb, weil sie versehentlich oder in Verkennung der Risiken im Auto zurückgelassen werden, aber auch durch Überlastung.

Viele Hundebesitzer sind wahrscheinlich der Meinung, dass ein Hund, der einen Hitzschlag erlitten hat, nach der noch vor Ort durchgeführten notfallmäßigen Kühlung gerettet und aus dem Schneider wäre. Dem ist nicht so, denn das dicke Ende kommt leider mehr als häufig nach.

In der Fachzeitschrift "kleintier.konkret" hat meine Kollegin Jenny McIntosh (Universitätsklinik Leipzig) vor ein paar Jahren einen Artikel zum Hitzschlag beim Hund veröffentlicht, der sich natürlich in Formulierung und Ausdrucksweise an Tiermediziner richtet. Ich hangel mich mal an diesem Artikel entlang und bringe die darin enthaltenen und für Hundehalter relevanten Informationen in eine auch für medizinische Laien gut verdauliche Form.

Wann reden wir von einem Hitzschlag? Kurz und bündig: Wenn eine Körpertemperatur von 41° C überschritten wird! Unglücklicherweise kann sich das aber bis zum Eintreffen in der Tierarztpraxis so stark verändern, dass dann sogar eine Hypothermie (Untertemperatur) festgestellt wird, was - wie wir später noch lesen werden - einen ungünstigen prognostischen Hinweis für das Überleben des Patienten darstellt. Noch eine Anmerkung zur Körpertemperatur: Bei Hunden, die unter sommerlichen Bedingungen belastet werden, kann es sehr schnell zu mehr als 40° C Körpertemperatur kommen, ohne dass deswegen schon von einem Hitzschlag geredet werden müsste. Wird die Belastung bei entsprechenden körperlichen Anzeichen (in erster Linie heftiges und andauerndes Hecheln) beendet, regelt sich die Körpertemperatur schnell wieder auf Normalwerte ein.

Man unterscheidet den klassischen Hitzschlag, der nur durch die Umgebungstemperaturen verursacht wird, und den anstrengungsinduzierten Hitzschlag durch körperliche Belastung bei gleichzeitig hohen Temperaturen und hoher Luftfeuchtigkeit. Meist wird mit einer Kombination beider Formen zu rechnen sein. Beispielsweise wird ein im sich erhitzenden Auto eingesperrter Hund eine Zeit lang verzweifelte Versuche unternehmen, sich aus seiner Lage zu befreien, was die Körpertemperatur noch weiter in die Höhe treibt.

Inwiefern spielt da die Luftfeuchtigkeit eine Rolle? Wenn die Außentemperatur unterhalb der Körpertemperatur liegt, kann der Organismus mehrere Mechanismen für die Wärmeabgabe nützen (Konduktion, Konvektion, Radiation und Verdunstung), steigt aber die Außentemperatur auf das Niveau der Körpertemperatur, funktioniert nur noch die Verdunstung über die Schleimhaut der Nasenmuscheln und durch Hecheln. Dann wird es eng, und das natürlich ganz besonders bei den Hunderassen, die eine deutlich verringerte Nasenschleimhautoberfläche haben, also bei allen Plattnasen. Furchtbar eng wird es, wenn schwüle Hitze mit hoher Luftfeuchtigkeit herrscht, denn dann funktioniert auch der Verdunstungsmechanismus nicht mehr ordentlich.

Aus diesen Fakten geht klar hervor, warum speziell ein im Auto eingesperrter Hund so überraschend schnell Opfer eines Hitzschlags werden kann:

1. Am Körper des Hundes - z. B. zwischen den Vorderbeinen, an der Brust und in der Lendenregion - finden sich sogenannte "Thermische Fenster", über die besonders viel Wärme abgegeben werden kann. Je nach Bewegungseinschränkung (Hundebox, etc.) und daraus resultierender Körperhaltung können diese Fenster zum Teil geschlossen sein.

2. In einem Auto kann der Hund keine kühlen Flächen (Steinböden, etc.) finden bzw. sich schaffen (Erdkuhle), die er für die Notkühlung nutzen könnte.

3. Die Temperatur im Innenraum steigt sehr schnell in Bereiche über 35° C, was dazu führt, dass nur noch Atmen und Hecheln für Abkühlung sorgen können.

4. Durch das anfänglich hohe Niveau an körperlicher Aktivität (Unruhe, Scharren und Kratzen) und das unablässige Hecheln steigt dann letztendlich auch die Luftfeuchtigkeit im Innenraum des Autos stark an, was die letzte Möglichkeit der Körpertemperaturregulation zunichte und das Unglück perfekt macht.

Kollegin McIntosh geht in ihrem Artikel auf die eigentlich erstaunliche Tatsache ein, dass der Säugetierorganismus sich an veränderte Außentemperaturen anpassen kann. Diese Akklimatisation dauert aber irgendwas zwischen 10 und 60 Tagen, was unter anderem erklärt, warum wir Hitzschläge vorwiegend im Frühling und Frühsommer zu sehen bekommen. Es ist also sehr wichtig, dass in der kühlen Jahreszeit problemlos mögliche körperliche Belastungen des Hundes nicht ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogen werden, sobald die Außentemperaturen im Frühling nach oben schnellen. Das kann sonst ganz unvermutet ins Auge gehen.

Jetzt lassen Sie uns mal davon ausgehen, dass es doch irgendwie passiert ist: Sie haben den eigenen oder einen fremden Hund vor sich, der offensichtlich extrem überhitzt ist oder gar einen Hitzschlag hat. Was tun? Sie müssen den Hund sofort abkühlen, und zwar noch vor der Fahrt zum Tierarzt. Jenny McIntosh nennt das aktive Kühlung und empfiehlt die Verwendung von kaltem, aber nicht eiskaltem Wasser. Im Gegensatz zu dieser so häufig zu lesenden Empfehlung gibt es aber sehr eindeutige Untersuchungen aus der Humanmedizin, die die besten Erfolge bei Eintauchen der Hitzschlag-Patienten in Eiswasser sehen. Auch auf näheres Nachfragen kann einem eigentlich niemand erklären, warum sich dieser potenziell tödliche Mythos vom „vorsichtigen Abkühlen“ speziell in der Tiermedizin so enorm hartnäckig hält. Nach allem, was wir inzwischen wissen, ist die Notabkühlung um so effektiver, je radikaler und zackiger sie durchgeführt wird. Aber egal, eine Wanne mit Eiswasser wird uns so oder so in der Regel nicht zur Verfügung stehen. Der Hund sollte also idealerweise mit so kaltem Wasser wie möglich bis auf die Haut durchnässt werden, was bei Tieren mit richtig dickem Fell gar nicht so einfach ist und große Wassermengen erfordert. Also um Himmels Willen kein Rumgekleckere von wegen „vorsichtiger Kühlung“, sondern rein in den Bach, den Fluss, den See, oder eben Übergießen mit allem, was kalt und flüssig ist; das könnte in der Not ruhig auch ein Kasten Cola oder Zitronenlimonade aus dem Kühlschrank sein. Um die Beseitigung der dabei entstehenden Sauerei kann man sich immer noch kümmern, wenn alles überstanden ist.

Die Abkühlung mittels Durchnässung kann durch einen der Verdunstung Vorschub leistenden Luftstrom weiter verstärkt werden. Bei der Fahrt zum Tierarzt sollten also entweder die Autofenster geöffnet oder die Klimaanlage auf volle Leistung gedreht werden. Nasse Tücher, in die der Hund eventuell gewickelt wird, behindern den Verdunstungseffekt und sind deshalb nicht sinnvoll.

Bei der Fahrt zum Tierarzt? Muss das sein? Der Hund ist doch schon erfolgreich abgekühlt worden! Lassen Sie es mich mal so ausdrücken: Nach der aktiven Kühlung eines Hundes mit Hitzeschaden nicht den Tierarzt aufzusuchen, kann unter Umständen gut gehen. Aber (großes Aber mit dickem Ausrufezeichen!): Retrospektive Studien zeigen, dass wegen Hitzschlags vorgestellte Hunde trotz tiermedizinischer Intervention zu über 50 Prozent sterben! Das Überleben des Hundes ist also nach der aktiven Notkühlung keineswegs in trockenen Tüchern.

Ein Hitzschlag richtet im Körper ein beträchtliches Chaos und unter Umständen irreparable Schäden an. Nur in einer Tierarztpraxis hat man die Chance, entsprechend zu reagieren. Beispielhaft seien ein paar Notmaßnahmen genannt: Weitere Kühlung bis auf eine Körpertemperatur von 39,5 Grad, eventuell großflächiges Scheren dick bepelzter Hunde, Massagen zur Förderung der peripheren Durchblutung, Infusionsbehandlung, Sauerstoffzufuhr, Ausgleich der oft vorliegenden Übersäuerung (metabolische Azidose), Verhinderung oder Behebung einer Hypoglykämie (Unterzuckerung) durch Glukose-Infusionen oder eines Hirnödems durch die Verabreichung von Mannitol, antibiotische Abdeckung, die Bekämpfung von Krampfanfällen und so weiter und so fort.

Bezüglich der Prognose führt Kollegin McIntosh eine israelische Studie an, die sich eingehend mit den Risikofaktoren für das Überleben von Hitzschlagopfern beschäftig hat. Je mehr dieser Faktoren vorliegen, desto unwahrscheinlicher ist das Überleben des Tieres. Es werden genannt:

- Verzögerter Beginn der aktiven Kühlung bzw. verzögerte Vorstellung beim Tierarzt (mehr als 90 Minuten vergangen)

- Adipositas (Fettleibigkeit)

- Hypothermie (Untertemperatur) bei Vorstellung

- Verzögerte Gerinnungswerte und Entwicklung einer DIC (Disseminierte Intravasale Gerinnung)

- Akutes Nierenversagen

- Hochgradige Hypoglykämie (Unterzuckerung) unter 47 mg/dl

- Auftreten von Krampfanfällen

- Komatöser Zustand bei Vorstellung

Ziehen wir also unser Fazit:

1. Ein Auto, das bei von uns Menschen als angenehm und keineswegs heiß empfundenen 24° C in der Sonne abgestellt wird, kann für einen darin befindlichen Hund innerhalb einer Stunde zur Todesfalle werden. Ich verstehe es, wenn Ihnen diese Information banal vorkommt, denn ich empfinde das auch so, aber es passiert halt leider jedes Jahr mit schöner Regelmäßigkeit, dass Hunde oder gar Kinder auf diese grässliche Weise ums Leben kommen.

2. Selbst gut trainierte Hunde können - speziell im Frühling und Frühsommer - bei warmer Witterung und hoher Luftfeuchtigkeit ganz unerwartet einen anstrengungsinduzierten Hitzschlag erleiden, wenn die körperliche Aktivität nicht entsprechend angepasst wird. Es gibt Hunde bzw. ganze Rassegruppen, die NICHT von selber aufhören, wenn es zu viel wird.

3. Wir privaten Hundehalter können uns bezüglich der Spiel- und Sportaktivitäten unserer Vierbeiner ja gut und gerne ein Beispiel an den Regeln für die Profis nehmen: Die Einsatzzeiten von Such- und Rettungshunden sind entsprechend der Richtlinien der "Urban Search and Rescue Veterinary Group" (USAR) bei Temperaturen über 30 Grad auf 15 Minuten zu beschränken. Zwischen den Suchperioden sind ausreichend lange Pausen mit Zugang zu Wasser einzuhalten. Die Körpertemperatur sollte regelmäßig kontrolliert und die Hunde sollten vor dem Einsatz eventuell komplett durchnässt werden.

4. Brachycephale Hunde (Plattnasen) sollten in Bezug auf Wärmeexposition wie ein rohes Ei behandelt werden. Selbst ruhige Spaziergänge in der Mittagsh*tze können bei solchen Tieren dazu führen, dass es sie einfach umhaut. Eine Tierklinik hat vor einiger Zeit einen Fall öffentlich gemacht, bei dem ein Mops einen im weiteren Verlauf tödlichen Hitzschlag erlitten hat, und zwar bei einer Temperatur von gerade mal 19° C im Schatten!

5. Hat ein Hund einen Hitzschlag erlitten, dann wären die beiden tödlichen Fehler aus der Überschrift a) irgendwelche Halbherzigkeiten bei der aktiven Notfallkühlung und b) nach erst mal erfolgreicher Kühlung in dem Glauben, dass es das schon gewesen wäre, NICHT sofort eine tiermedizinische Einrichtung zur Weiterbehandlung aufzusuchen.

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald, Ihr
Ralph Rückert

© Ralph Rückert
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Liebe Kunden,witterungsbedingt bleibt die Praxis heute geschlossen und wir leider zuhause.Die Katze freut‘ s…🙄Wir hoffen...
17/01/2024

Liebe Kunden,
witterungsbedingt bleibt die Praxis heute geschlossen und wir leider zuhause.
Die Katze freut‘ s…🙄
Wir hoffen, dass wir morgen wieder ab 8 Uhr für Eure Vierbeiner vor Ort sein können!
In dringenden Fällen schreibt uns eine Email oder via App oder nutzt unsere Servicenummer.
Bleibt heil und gesund!

Und auch das…
10/12/2023

Und auch das…

Da die Wellen gerade überall sehr hochschlagen, hier etwas sachliches Input zum Thema:
10/12/2023

Da die Wellen gerade überall sehr hochschlagen, hier etwas sachliches Input zum Thema:

BTK verurteilt den Angriff auf ihren Berufsstand

Bitte um Beachtung für eventuelle Notfälle…
01/10/2023

Bitte um Beachtung für eventuelle Notfälle…

Alles leer??! Am Dienstag, den 3.10.2023, bleibt die Tierklinik Hofheim GESCHLOSSEN!

Wegen unseres alljährlichen Hofheimer Tierärztetages bleibt die Tierklinik am Dienstag, den 3.10.2023, ab 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr geschlossen.

Bitte wenden Sie sich im Notfall an die Tierkliniken in Kalbach, Bockenheim und Egelsbach sowie die Tierklinik Trillig in Obertshausen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

20/09/2023

Die Allgemeine Untersuchung: Ein Zankapfel der Gebührenordnung

Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin

Ein Zitat: "Freitag musste ich direkt wegen Impfung zum Tierarzt. Gestern Abend hab ich mir erstmals die Rechnung angeschaut und bin irgendwie stutzig geworden: Zunächst ist dort "Allgemeine Untersuchung mit Beratung" aufgeführt. Ist ja auch okay. Ich denke, dass es üblich und auch positiv ist, dass sich der Tierarzt vor der Impfung ein Bild vom Gesundheitszustand des Hundes macht (Kontrolle der Zähne, Augen, Ohren). Weiter unten steht allerdings noch mal "Eingehende Untersuchung einzelner Organe" - was soll das bitte sein? Das Abhören des Hundes oder wie? Hätte jetzt gedacht, dass das auch zur allgemeinen Untersuchung gehört, wenn er das Hundchen mal kurz an Herz und Lunge abhört. Und damit meine ich wirklich kurz (so 10 - 20 Sekunden) und das ist für mich auch nicht "eingehend"! Und dafür berechnet der xy Euro netto extra?"

Mit diesem Zitat haben wir schon einmal einen Artikel (siehe Link ganz unten) eingeleitet, der sich mit der Bedeutung und der Komplexität der körperlichen Untersuchungstechniken in der Tiermedizin beschäftigt. Das war im Sommer vor zwei Jahren. An der Diskussion bzw. der Streiterei um Umfang und Berechnung der Gebührenordnungspositionen „Allgemeine Untersuchung“ (AU) und „Eingehende Untersuchung“ (EU) hat sich seitdem nicht viel geändert, eher im Gegenteil, denn seit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung im November 22 schielen ja viele Tierbesitzer:innen recht argwöhnisch auf ihre Rechnungen.

Gleich vorab: Wir räumen ein, dass diese Differenzierung verschiedener Untersuchungen für medizinische Laien durchaus schwer nachvollziehbar sein kann. Viele gucken ihre Rechnung durch und nehmen nur wahr, dass da – in ihren Augen skandalöserweise – zwei oder gar noch mehr verschiedene Untersuchungen aufgeführt sind, obwohl doch der Hund, die Katze, das Kaninchen einfach nur untersucht worden ist. Wie gesagt: Das ist erst mal verständlich. Es kann ja niemand von Ihnen verlangen, dass sie über Expertenwissen in Sachen Tiermedizin, Gebührenordnung und Abrechnung verfügen. Deshalb auch dieser Artikel, der einfach aufklären und informieren soll.

Nun ist es beileibe nicht so, dass über diese Gebührenordnungs-Ziffern nur zwischen Tiermediziner:innen und Kund:innen gestritten wird. Das ist auch berufsintern schon immer und immer wieder ein Gegenstand lebhafter Diskussionen, da die Gebührenordnung selbst an keiner Stelle auf den Umfang und die Abgrenzung von AU und EU eingeht. Schon im Sommer 2011 hat sich die Bundestierärztekammer (BTK) deshalb zur Veröffentlichung einer „Definition der Allgemeinen Untersuchung“ veranlasst gesehen, die wir für sehr brauchbar und zutreffend formuliert halten:

„Die Allgemeine Untersuchung (...) stellt eine durch überwiegend manuelle und visuelle Untersuchung erlangte Informationsgewinnung dar, um den Vorbericht zu präzisieren und den weiteren Untersuchungsgang festzulegen. Ziel der Allgemeinen Untersuchung ist die Erfassung des Allgemeinzustandes bzw. die Ermittlung von Anhaltspunkten für das Ausmaß und den Sitz der Erkrankung.“

Weiter wird ausgeführt, „dass die Art der Untersuchung stark von der Situation, dem Vorbericht und der Tierart abhängt. Grundlage für die Entscheidung über die Vorgehensweise sei die Ausbildung und die Erfahrung des Tierarztes. Dem Umfang der Allgemeinen Untersuchung seien angesichts der Gebührenhöhe und dem Umstand, dass die GOT-Leistung auch die Beratung, die Anamneseerhebung und die Feststellung der Identität umfasst, enge Grenzen gesetzt.“

Enge Grenzen gesetzt! Das ist wichtig, denn immer dann, wenn neben der AU auch noch eine oder mehrere Eingehende Untersuchungen berechnet werden, wird ja gern damit argumentiert, dass die doch wohl Teil der AU zu sein hätten. Nein, sind sie nicht!

Selbst bei reichlich strenger Auslegung gehören zu einer Allgemeinen Untersuchung maximal (maximal!): Signalement (Feststellung der Identität), Anamnese (Vorbericht), Blickbeurteilung von Pflege- und Ernährungszustand, Zustand von Haut, Haaren und Hautanhangsorganen, Haltung und Verhalten, Beurteilung der Skleren, Schleimhautfarbe und kapillare Füllungszeit, tastbare Lymphknoten, Puls- und Atemfrequenz und -qualität, die innere Körpertemperatur.

Ein genaues Durchmustern des Gebisses bzw. der Mundhöhle? Nein, nicht Teil der AU! Die Untersuchung der Gehörgänge mit dem Otoskop? Das Abhören des Herzens und der Lunge mit einem Stethoskop? Eine Augenuntersuchung mit dem Ophthalmoskop? Nein, das sind alles Eingehende Untersuchungen, die nicht zur AU gehören und dementsprechend extra zu berechnen sind, und diese Aufzählung von Beispielen war jetzt keinesfalls vollständig.

Da es keine einheitliche oder gar rechtlich verbindliche Leitlinie zum Umfang der AU gibt, diese außerdem tierart- und fallbezogen ausfallen soll und zu allem Überfluss noch (wie im obigen Zitat erwähnt) Ausbildung und Erfahrung der / des Durchführenden mit reinspielen, können Sie als Kund:innen da kein wirklich einheitliches Vorgehen erwarten, sondern müssen davon ausgehen, dass das in jeder Praxis / Klinik und dort sogar noch individuell je nach Tierärztin bzw. Tierarzt etwas anders gesehen und gehandhabt werden kann. Damit werden Sie leben müssen. Selbst wenn Sie sich bei der jeweiligen Landestierärztekammer als dafür zuständiger Stelle über die Berechnung von Untersuchungen beschweren, die nach Ihrer Interpretation nicht in ausreichendem Umfang durchgeführt worden sind, werden Sie damit in der Regel auf keinen grünen Zweig kommen.

Wie schwierig dieses Thema ist, können wir an den letzten beiden Sätzen der BTK-Definition festmachen. Dort steht: „Berechnet werden kann die Allgemeine Untersuchung aber nur, wenn sie auch durchgeführt wurde. Die Adspektion eines Tieres allein ist keine Untersuchung.“ Und das ist unserer Auffassung nach leider schlicht und ergreifend falsch! Wir stimmen durchaus zu, dass der Kundin / dem Kunden für den in Rechnung gestellten Betrag ein gewisser und für den jeweiligen Fall zweckdienlicher Umfang der AU geschuldet ist. Dabei kann es sich aber durchaus auch mal nur um eine Adspektion, also eine visuelle Untersuchung ohne Berührung des Tieres, handeln. Nehmen wir als Beispiel eine dreijährige Ratte, die mit einem golfballgroßen Tumor einer Gliedmaße vorgestellt wird. In diesem Fall reicht eine reine Adspektion sehr wohl aus, um zu den Aussagen zu kommen, dass hier nur noch mit einer Amputation geholfen werden kann, dies aber aufgrund des fortgeschrittenen Alters eigentlich nicht mehr in Frage kommen wird, so dass die Euthanasie als Handlungsoption ins Auge gefasst werden muss. Natürlich stellt dieser Vorgang dann zweifellos eine in vollem Umfang berechenbare „Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Heimtiere“ (GOT-Nr. 17) dar.

In an Praxen bzw. Kliniken und an die Landestierärztekammern gerichteten Beschwerden über Allgemeine und Eingehende Untersuchungen wird oft auf die (subjektiv wahrgenommene) kurze Untersuchungsdauer abgehoben und auf dieser Basis die Rechtmäßigkeit der Berechnung bezweifelt. Dabei wird fast immer völlig übersehen, dass eine AU aus Sicht der Tierärztin / des Tierarztes spätestens in dem Moment beginnt, in dem Sie mit Ihrem Hund das Sprechzimmer betreten. Bevor das Tier dann letztendlich zur körperlichen Untersuchung auf dem Tisch landet, sind die zur AU gehörenden Punkte Signalement, Haltung und Verhalten, Ernährungs- und Pflegezustand und (ganz wichtig!) Anamnese bereits abgehakt, ohne dass Ihnen das wirklich bewusst geworden ist. Die Dauer des gesamten Vorganges ist zudem hochgradig abhängig von der Berufserfahrung der durchführenden Person. Junge Kolleginnen und Kollegen werden logischerweise mehr Zeit benötigen als alte Hasen. Das spielt aber gebührentechnisch nicht die geringste Rolle, denn im einen Fall zahlen Sie für die Zeit, im anderen halt für genau diese über Jahre und Jahrzehnte erworbene Erfahrung.

Ein weiterer die Sachlage verkomplizierender Faktor ist die Tatsache, dass speziell Praxen, die sich aufgrund des Nichtvorhandenseins anderer Alleinstellungsmerkmale einzig und allein über ihre Preisgestaltung am Markt zu positionieren versuchen, sehr häufig dazu neigen, die anfallenden Gebühren durch Nichtberechnen von eigentlich glasklar erbrachten Leistungen niedrig zu halten. Das nennt man Dumping durch Weglassen. Sind nun Kund:innen einer solchen Praxis durch bestimmte Umstände (Notdienst, Urlaub, etc.) gezwungen, eine Einrichtung aufzusuchen, die (völlig korrekt im Sinne der Gebührenordnung) neben der allgemeinen auch noch eine oder mehrere eingehende Untersuchungen einzelner Organsysteme berechnet, fallen sie natürlich erst mal aus allen Wolken und kommen dann oft mit der Klage, dass ihnen das ja noch nie passiert wäre.

Fazit:

1. Es ist Ihr verbrieftes Recht, eine tiermedizinische Rechnung, deren Korrektheit Sie anzweifeln, durch die dafür zuständigen Landestierärztekammern überprüfen zu lassen. Aus früheren Zeiten stammt die Gewohnheit, diesen Vorgang für die beschwerdeführenden Tierbesitzer:innen kostenfrei durchzuführen, obwohl ein beträchtlicher zeitlicher und personeller Aufwand damit verbunden ist. Das ändert sich aber gerade. Mindestens eine Landestierärztekammer hat inzwischen eine Bearbeitungsgebühr eingeführt, unseres Wissens in Höhe von 30 Euro. Angesichts der Zahl der zur Überprüfung eingeschickten Rechnungen wird dieses Beispiel nach unserem Dafürhalten schnell Schule machen. Es wird also zukünftig schon aus Eigeninteresse sinnvoll sein, sich vor einer Beschwerde bei der Kammer Gedanken über den „Streitwert“ zu machen, um den es dabei eigentlich geht. Sowieso ohne jede Aussicht auf Erfolg ist so ein Überprüfungsansuchen entsprechend unserer obigen Ausführungen, wenn es dabei nur um das Thema Allgemeine und Eingehende Untersuchung geht. Damit werden Sie garantiert nie im Leben Erfolg haben, weil da einfach jede rechtliche Grundlage fehlt. Die Mühe können Sie sich also einfach sparen.

2. Wenn die Praxis Ihres Vertrauens immer nur eine AU abrechnet, egal was da alles untersucht wird, dann können Sie das gerne werten, wie Sie wollen: Sie können sich einfach darüber freuen, weil Sie dadurch in den Genuss eines Preisvorteils kommen. Sie können sich auch berechtigte Sorgen darüber machen, weil es ein ziemlich klares Signal dafür sein könnte, dass die Praxis Ihres Vertrauens nix kann außer billig. Wie auch immer, aber werfen sie es einer anderen Praxis oder Klinik bloß nicht vor, wenn die das korrekt handhabt und jede durchgeführte Untersuchung abrechnet! Dass mal irgendwann ein Taxifahrer für Sie über die rote Ampel gefahren ist, weil Sie dringend zum Zug mussten, bedeutet nicht, dass Sie das Recht hätten, dieses Verhalten auch von anderen einzufordern!

Der Link zu dem in der Einleitung erwähnten Artikel von 2021:
https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=21230

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald,
Ihr Ralph Rückert, Ihre Johanne Bernick

© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm

Sie können jederzeit und ohne unsere Erlaubnis auf diesen Artikel verlinken oder ihn auf Facebook teilen. Jegliche (auch teilweise) Vervielfältigung oder Nachveröffentlichung, ob in elektronischer Form oder im Druck, ist untersagt und kann allenfalls ausnahmsweise mit unserem schriftlich eingeholten und erteilten Einverständnis erfolgen. Zuwiderhandlungen werden juristisch verfolgt. Von uns genehmigte Nachveröffentlichungen müssen den jeweiligen Artikel völlig unverändert lassen, also ohne Weglassungen, Hinzufügungen oder Hervorhebungen. Eine Umwandlung in andere Dateiformate wie PDF ist nicht gestattet. In Printmedien sind dem Artikel die vollständigen Quellenangaben inkl. meiner Praxis-Homepage beizufügen, bei Online-Nachveröffentlichung ist zusätzlich ein anklickbarer Link auf meine Praxis-Homepage oder den Original-Artikel im Blog nötig.

03/09/2023

Was man Tieren mit Geduld alles beibringen kann…🤫

Das Thema führt leider immer wieder zu unliebsamen Gesprächen bei uns am Empfang… Das Vorgehen bei der Abgabe von Arznei...
08/08/2023

Das Thema führt leider immer wieder zu unliebsamen Gesprächen bei uns am Empfang…
Das Vorgehen bei der Abgabe von Arzneimitteln ist nun mal eine verbindliche gesetzliche Vorgabe und keine „Schikane“ unsererseits:-).

Nachgedacht!

Tierärzte dürfen gemäß Tierarzneimittelgesetz Medikamente nur für Tiere abgeben, die sie selbst und die sie regelmäßig untersucht haben. Ohne Ausnahme.

Wenn Sie also von einer Tierarztpraxis ein Medikament nicht oder nicht mehr bekommen, weil Sie dort überhaupt noch nie oder lange nicht mehr vorstellig waren, ist das ein Qualitätsmerkmal!

Das heißt für Sie als Kunde nämlich nichts anderes als:

- dort arbeitet man akribisch und sorgfältig,

- man kontrolliert dort die Wirkung der Medikamente,

- man dort hat echtes Interesse an Ihrem Tier,

- man stellt in so einer Praxis das Tierwohl vor Umsatz, denn man riskiert dort lieber Ärger mit dem Kunden, als einfach ein Medikament zu verkaufen

- man hält sich an Gesetze.

Und, das für Sie, als Tierbesitzer, Wichtigste

- Sie können sich dort darauf verlassen, dass es dort immer korrekt und in Ihrem Interesse zugeht und nichts "gemauschelt" wird.

Was heißt nun "regelmäßig"?
Das ist abhängig von der Grunderkrankung und der Schwere derselben. Fragen Sie Ihren Tierarzt ;)

Was heisst "untersucht"?
Der Tierarzt muss den Patienten allgemein und eingehend untersucht, ggf. Laborwerte veranlasst und die mit diesem Medikament behandlungsbedürftige Diagnose gestellt haben
oder
mindestens eine fundierte Rücküberweisung (inkl Befunden) eines andern Tierarztes vorliegen haben.

Freuen Sie sich also, wenn Sie mit ihrem Wunsch nach Medikamentenabgabe eine Abfuhr oder eine "strenge" Erinnerung zur Wiedervorstellung bei Ihrem Tierarzt erhalten.
Sie sind dort in den besten Händen !!

Ein kleiner Hinweis an dieser Stelle:
In der Regel werden Ergebnisse von Untersuchungen, die der Besitzer selbst bei Online-Laboren veranlasst hat, von den Tierärzten NICHT anerkannt.
Warum?
Für den Tierarzt ist die Identität der Probe (Herkunft) nicht nachvollziehbar und vielen Online-Laboren fehlt die Akkreditierung.

Herzliche Grüße

Dr. K. Sommer

Zur Info: Gerne prüfen wir den Impfschutz Eures Hundes.
07/12/2022

Zur Info: Gerne prüfen wir den Impfschutz Eures Hundes.

Ein wichtiger Hinweis für alle Hundebesitzer*innen: Im Freilichtmuseum wurde ein kranker Waschbär gefunden. Inzwischen hat man beim Tier Staupe nachgewiesen, eine hochinfektiöse Viruserkrankung, die auch Hunde, Füchse und Marder befällt. Deswegen sollten alle, die uns in nächster Zeit mit ihrem Vierbeiner besuchen wollen, den Impfschutz des Tieres überprüfen und wachsam sein. Für Menschen hingegen ist Staupe ungefährlich.

Gute Zusammenfassung des Kollegen aus München!
17/09/2022

Gute Zusammenfassung des Kollegen aus München!

Bundesweit werden die Tierhalter über verschiedene Medien über die am 22. November 2022 in Kraft tretende Novelle der Gebührenordnung für Tierärzte informiert. Diese Novelle bringt im DURCHSCHNITT einen Gebührensprung von mindestens 20% für die Tierhalter mit sich. Viele Grundleistungen verdoppeln oder verdreifachen sich sogar.

Die Aufregung in den sozialen Medien ist groß und reicht von Verständnis bis zu blanker Wut.
Aber diese Reaktionen sollen hier nicht das Thema sein, denn, egal ob es Ihnen gefällt oder nicht, die GOT-Novelle ist verabschiedet worden und wird am 22.November 2022 die neue, bundesweite, gesetzlich geregelte Grundlage einer jeden Abrechnung beim Tierarzt werden.
Das ist schlicht und ergreifend FAKT und nicht mehr zu ändern.

Wesentlich wichtiger erscheint es mir, darüber zu reden, was Sie als Tierhalter tun können, um die tiermedizinische Versorgung Ihres Tiere weiterhin sicher stellen zu können, auch angesichts steigender Gebühren beim Tierarzt.

WICHTIG!: Dieser Artikel bildet lediglich meine persönliche Meinung ab und stellt weder implizit noch explizit eine Beratung für oder gegen ein Finanzprodukt dar. Ich möchte Sie damit lediglich intensiv anregen, sich darüber Gedanken zu machen, wie Sie auch weiterhin gut für die Gesundheit Ihres Tieres sorgen können.

1) Tierkrankenversicherungen

Viele Kolleginnen und Kollegen empfehlen derzeit den Abschluss einer Tierkrankenversicherung. Ja, das hilft in vielen Fällen, aber:

* Tierkrankenversicherungen sind Sachversicherungen, das heißt, die Versicherung kann den Vertrag im Schadensfall kündigen.

* Tierkrankenversicherungen haben begrenzte Laufzeiten. Das heißt, die Versicherung kann immer zum Vertragsablauf kündigen, egal wie lange der Vertrag Bestand hatte.

* Tierkrankenversicherungen sind kein Selbstbedienungsladen. Bitte legen Sie unbedingt beim Vertragsabschluss immer alle Vorerkrankungen offen.

* Tierkrankenversicherungen haben z.T sehr unterschiedliche Bedingungen. Lesen Sie UNBEDINGT jede Zeile der Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung und prüfen Sie, ob ihre Wünsche versichert sind.

* Tierkrankenversicherungen zahlen nicht jede Leistung. Lesen Sie die Ausschlüsse!

* Tierkrankenversicherungen sind ein Backup-System. Das heißt, Sie müssen in der Regel bei Ihrem Tierarzt über die volle Rechnungshöhe in Vorleistung gehen und bekommen die Rechnung gemäß Versicherungsvertrag vollständig oder teilweise wieder erstattet.

* Tierkrankenversicherungen überprüfen Ihre Ansprüche sehr regelmäßig. Sie streichen Leistungen oder lehnen Ihren Anspruch ab.

* Tierkrankenversicherungen stellen in letzter Zeit wesentlich mehr Rückfragen bei Ihrem aktuellen Tierarzt, und dem davor, und dem davor, und dem davor ....

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Tierkrankenversicherung achten?
* Absicherung einschließlich GOT-Faktor 4 - für den Notdienst.

* Bevorzugen Sie feste Selbstbeteiligungen. Prozentuale Selbstbeteiligungen können hohe Kosten verursachen.

* freie Tierarztwahl (ganz essentiell)

* Die Definition einer Operation ist unterschiedlich: Zum Teil muss zwingend eine Vollnarkose erfolgen, damit die Versicherung den Eingriff als Operation gelten lässt. Wundversorgungen in Lokalanästhesie werden in diesen Fällen nicht übernommen.

*Informieren Sie sich über den Unterschied zwischen einer Tierkrankenversicherung und einer OP-Versicherung. Kleiner Tipp: es ist nicht nur der Preis.

2) Persönliches Tiersparbuch

Eine der kostengünstigsten Maßnahmen ist ein Tiersparbuch oder ein separates Tierkonto.
Legen Sie monatlich einen festen Betrag auf dieses Konto zurück. Starten Sie idealerweise unmittelbar mit der Anschaffung ihres Tieres und berücksichtigen Sie JEDES Tier in Ihrem Haushalt. Richten Sie den monatlichen Sparbetrag an der Summe der Tierarztrechnungen des Vorjahres aus oder orientieren Sie sich an den KrankenVOLLversicherungen, nicht der Tier-OP-Versicherungen.
Fangen Sie heute noch mit dem Sparen an.
Sie gestalten sich so Ihre eigene Miniversicherung:

Vorteile

Wenn Sie mehrere Tiere haben, können Sie dennoch über den Gesamtbetrag für ein einzelnes Tier verfügen.
Sie können den Betrag über viele Jahre ansparen und wenn es dann soweit ist, auch auf den tierischen Nachfolger übertragen.
Sie können die Beträge so einsetzen, wie sie es benötigen. Eine OP-Versicherung z.B deckt nur Operationen, keine internistischen Erkrankungen.

Nachteile

Sie müssen einige Zeit sparen um eine signifikante Summe zu erreichen.
Sie können jedoch jederzeit Sonderrücklagen einzahlen oder zu Beginn als Erstausstattung einen Sockelbetrag einlegen.

1 plus 2 macht ?

3) OP-Versicherung plus Sparbuch

Wenn Sie eine Operationsversicherung mit einer monatlichen Sparrate kombinieren, haben Sie das Beste aus beiden Welten:
Für plötzlich auftretende hohe Kosten im Rahmen einer Operation kommt ihre OP-Versicherung auf.
Für internistische Probleme bauen Sie einen finanziellen Grundstock auf, über den Sie frei verfügen können.

4) Viele Versicherungen werben mit der direkten Abrechnung zwischen Tierarzt und Versicherung. Was ist davon zu halten?

Wir Tierärzte haben leider in vielen Fällen mit der Direktabrechnung schon schlechte Erfahrungen gemacht.
Wir kennen den Vertragsinhalt des Vertrages, den Sie mit Ihrer Versicherung geschlossen haben, nicht. Haben Sie einen Selbstbehalt? Wie hoch ist dieser? Haben Sie das Erstattungs-Budget schon ausgeschöpft oder nicht? Welchen Umfang hat Ihre Versicherung? Welche Leistungen sind ausgeschlossen, welche eingeschlossen? All das können wir nicht beurteilen oder im Vorfeld überprüfen.

Daher werden Sie in den allermeisten Fällen bei Ihrem Tierarzt mit der Bezahlung der Behandlung in Vorleistung gehen müssen. Die Rechnungen reichen Sie im Anschluss bei Ihrer Versicherung ein und diese erstattet Ihnen gemäß den Versicherungsbedingungen einen Betrag.

Aber was ist, wenn die Operation dringend ist und das Geld einfach nicht vorhanden ist?

Bei einer guten Versicherung sollte man eine Kostenschätzung des Tierarztes einreichen können und diese um eine schriftliche Kostenübernahme bitten.

Ihre Versicherung wird daraufhin dem Tierarzt zeitnah die Kostenerstattung ganz unkompliziert per Email bestätigen und schon geht es los.
Damit kennt die Versicherung die wahrscheinlich zu erbringenden Leistungen und garantiert Ihrem Tierarzt die Übernahme der Kosten unter Kenntnis des Versicherungsvertrages.
In solchen Fällen kann Ihr Tierarzt auch unbesorgt direkt mit der Versicherung abrechnen und einer guten Versorgung Ihres Lieblings steht nichts mehr im Weg. Also fragen Sie Ihre Versicherung nach dieser Möglichkeit.

Wie Sie sehen gibt es viele Möglichkeiten mit wenig Aufwand eine gute tierärztliche Versorgung seiner Tiere sicher zu stellen.

Wir wünschen viel Spaß beim Nachdenken, Nachrechnen und Vorsorgen.

Herzliche Grüße

Dr. K. Sommer

Adresse

DornbachStr. 33 A
Oberursel
61440

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Dienstag 15:00 - 18:00
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