02/04/2025
Wichtige Fakten zum Niedersächsischen Hundeführerschein:
1. Ziel des Hundeführerscheins: Der Hundeführerschein soll die Hundehalter zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Hunden befähigen und somit das Wohl des Hundes sowie das Zusammenleben mit anderen Menschen und Tieren verbessern.
2. Warum muss man ihn machen?: In Niedersachsen ist der Hundeführerschein für alle Hundehalter verpflichtend. Dies soll dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass Hundehalter die nötigen Kenntnisse für eine artgerechte Haltung und Erziehung ihre Hundes haben. Außer Besitzer die vor dem 1. Juli 2011 einen Hund gehalten haben (eingetragener Halter), diese müssen den Hundeführerschein nicht machen. (Ausnahme: nur bei Auflage- nach Verstoß des Tierschutzgesetz/ durch das Veterinär Amt) Sowie bestimmt geprüfte Hundetrainer, Tierpfleger (Tierheim), Tierärzte etc.
3. Der Führerschein besteht aus einer theoretischen Prüfung, in der grundlegende Kenntnisse über Hundeerziehung,-pflege und- verhalten abgefragt werden. Zusätzlich muss eine praktische Prüfung abgelegt werden, bei der der Hund sein Verhalten im Alltag zeigt. Der Theoretische Teil sollte vor Anschaffung des Hundes erfolgt sein.
4. Gültigkeit: Er ist nach bestandener Prüfung lebenslang gültig, jedoch ist es ratsam, regelmäßig Wissen aufzufrischen und an Weiterbildungen teilzunehmen.
5. Kosten: Die verschiedenen Prüfstellen legen ihre Kosten selbst fest, grob liegt der Führerschein zwischen 60- 150 Euro. Dies können sie am besten vorher erfragen.
Weitere Infos und potenzielle Antworten finden Sie im Internet, es gibt einige sehr gute Seiten die über den Hundeführerschein aufklären und ggf. sogar schon ein paar Testfragen bereitstellen.