19/11/2024
❗Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungsverbotes von § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) zurückgenommen
Die AG Tierschutz (AGT) hat auf unsere Stellungnahme reagiert und eine rechtliche und fachliche Prüfung der Leitlinien unter Einbeziehung des VDH und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigt.
Der VDH wurde zwischenzeitlich von den in den Vollzugshinweisen als für die Validierung verantwortlich aufgeführten Experten (Prof. Dr. Gruber, Prof. Dr. Krämer, Dr. Laukner) informiert, dass diese weder an der Validierung noch an der Freigabe der Leitlinien inkl. Anhänge beteiligt waren und ebenfalls dringenden weiteren Bearbeitungsbedarf sehen.
Die umfangreiche fachliche und rechtliche Prüfung der Leitlinien durch den VDH hat aufgezeigt, dass die Leitlinien erhebliche Mängel aufweisen. Wir halten es daher nur für konsequent, dass die AGT die Auslegungshilfe für die Veterinärbehörden zurückgenommen hat und überarbeiten wird. Dabei wurde uns zugesagt, dass wir einbezogen werden. Wir werden darauf bestehen, dass dies auch tatsächlich erfolgen wird.