12/02/2020
Morgen, 13.2.2020, tritt die neue Notdienst-Verordnung für Tierärzte in Kraft. Beschlossen wurde die Verordnung vom Bundesrat, und sie ist für alle Tierärzte verpflichtend.
Was ist neu?
Die Verordnung schreibt uns vor, generell eine Notfallgebühr von 50 Euro zu erheben. Das gilt immer dann, wenn ihr werktags nach 18 Uhr oder vor 8 Uhr morgens mit einem Notfall zu uns kommt, ebenso an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
Weiter sind wir verpflichtet, für die Behandlung einen höheren Gebührensatz abzurechnen. Hier bleiben wir - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - an der unteren Grenze.
Diese Regelung gilt nur für "Notfälle". Der Gesetzgeber erlaubt uns weiter, auch vor 8 Uhr, nach 18 Uhr (an Werktagen) oder samstags reguläre Termine zu vergeben. In diesen Fällen gilt die Notdienst-Regelung nicht.
BITTE IM NOTFALL IMMER VORHER ANRUFEN!