06/01/2022
Ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐓𝐢𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳-𝐇𝐮𝐧𝐝𝐞𝐯𝐞𝐫𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐛 𝐉𝐚𝐧𝐮𝐚𝐫 𝟐𝟎𝟐𝟐
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Die Bundesregierung setzt mit den Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden um. Die Regelungen betreffen die Bereiche Haltung und Zucht.
Ab dem 01. Januar 2022 gelten die Änderungen wie folgt:
- Hundehaltung:
Einem Hund muss grundsätzlich ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers ermöglicht werden. Die Haltung eines Hundes in Räumen ist weiterhin erlaubt, wenn die benutzbare Bodenfläche der Mindestgröße entspricht, der Hund Schutz findet und entsprechende Liegeflächen zur Verfügung gestellt bekommt. Bei einer Haltung im Freien muss das Tier außerdem vor widriger Witterung geschützt sein.
- Kontakte:
Besonders Arbeits- und Herdenhunde müssen nach den neuen Regelungen regelmäßig Kontakt zu Menschen haben. Es ist erlaubt, Hunde alleine zu halten, ein regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen muss ermöglicht werden.
- Hundezucht:
Hunde mit Qualzuchtmerkmalen sind künftig von Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen ausgeschlossen.
- Bei einer gewerbsmäßigen Zucht, darf eine Betreuungsperson maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Bis zu einem Alter von 20 Wochen muss sich eine Person täglich mindestens vier Stunden mit dem Nachwuchs beschäftigen. Der Transport über 100 Kilometer eines Welpen, der jünger als acht Wochen ist, ist ohne das Muttertier untersagt.
- Sonstiges:
Zur Ausbildung eines Hundes ist es verboten, Stachelhalsbänder oder andere Mittel einzusetzen, die für das Tier schmerzhaft sind.
Im Januar 2023 sollen weitere Änderungen umgesetzt werden. So muss beispielsweise bei der Haltung von Hunden in einer Gruppe gewährleistet sein, dass jedem Tier ein Liegeplatz zur Verfügung steht und es individuell gefüttert sowie gesundheitlich versorgt werden kann.
Auch die Anbindehaltung wird ab nächstem Jahr verboten sein.
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