05/01/2024
MÖGLICHE EINREISE VON XL BULLYS 🇬🇧🐕
Wir lassen nicht locker und bleiben am Ball um alle rechtlichen Fragen zu klären, was die Einreise und Haltung der XL Bullys in Deutschland betrifft.
Zur Vorgeschichte:
Seit dem 01.01.24 wurden Hunde der Rasse XL Bully in England und Wales verboten und alle Hunde dieser Rasse sollten unverschuldet eingeschläfert werden. Durch den massiven Protest vor Ort, wurde diese Frist bis zum 31.01.24 verschoben. Private XL Bully-Besitzer haben die Möglichkeit eine Sondergenehmigung unter Auflagen für ihren Hund zu bekommen und ihn so vor dem Tod zu retten. Jedoch wird JEDEM privaten Besitzer eine Geldprämie von 200£ für die Einschläferung des eigenen Hundes angeboten. Für 246 Hunde im Tierheim kann diese Sondergenehmigung jedoch NICHT erworben werden und sie sollen schlichtweg ermordet werden. Einige Hunde konnten bereits nach Schottland gerettet werden und nun steht die Frage im Raum, ob Hunde dieser Rasse nach Deutschland gerettet werden können.
Leider kursieren viele falsche Behauptungen zu der Einreise und Haltung von XL Bullys. Auch durch neue „Tierschutzvereine“ werden diese unter Anderem veröffentlicht und gestreut. Wir bitten hier um vorsicht beim teilen solcher Beiträge. Auch möchten wir vorab keine falschen Behauptungen unter unseren Posts stehen lassen, da diese eben nur für Verwirrung sorgen. Wir bitte hier um Verständnis, dass derartige Kommentare gelöscht werden. Ebenfalls wird Hetze und Hass nicht toleriert und entsprechende Profile werden durch uns blockiert.
Nach vielen Gesprächen und E-Mails mit Ämtern wie Zoll, Ordnungsamt, Veterinäramt, anderen großen SERIÖSEN speziellen Listenhundvereinen und den Tierschutzorganisationen vor Ort in England, konnten wir Einiges in Erfahrung bringen und möchten dies hier teilen.
Vielen waren verwirrt, denn der XL Bully ist keine anerkannte Rasse und steht dementsprechend auch nicht auf einer Liste. Ursprünglich wurde der XL Bully aus den Rassen: American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, American Bulldog, Olde English Bulldog und Bulldogge gezüchtet. Da jedoch speziell in England seit vielen Jahren bereits American Pit Bull Terrier und American Staffordshire Terrier verboten sind, liegt die Annahme sehr nahe das andere, vermutlich Malosser (Einfuhr nach Deutschland erlaubt) in die dort vorhandenen XL Bullys eingezüchtet wurde.
Laut deutschem Gesetz ist die Einfuhr von Staffs und Pitbulls, sowie deren Mischlinge verboten. Jedoch ist jeder Hund, der die DNA unter 30% im vorhandenen Genmaterial eines Staff- oder Pit Bull beinhaltet, eine F2 Generation und somit KEIN Mischling mehr! Der prozentuale Wert im Erbgut ist schlichtweg zu gering, als das dieser Hund, dieser Rasse entspricht- Er darf deshalb nach Deutschland importiert werden. Mit anderen Worten: wenn die direkten Elterntiere (Mutter-oder/und Vatertier) keine Staffs oder Pits waren, DARF der Hund LEGAL nach Deutschland eingeführt werden. Wenn die 2. Generation, also die Großeltern einen Staff- oder Pitbull beinhalteten, liegt die DNA Vererbung bei 25% und sie dürfen LEGAL eingeführt werden.
Grundsätzlich dürfen NUR HUNDE eingeführt werden, die vorher keine aggressiven Auffälligkeiten gezeigt haben. Einige Hunde besitzen entsprechendes Herkunftszeugnis oder aber einen DNA Nachweis, da wie oben erwähnt, Staffs- und Pits in England seit vielen Jahren verboten sind.
IN DEN EINZELNEN BUNDESLÄNDERN HERRSCHEN ZU DEM EIGENE BESTIMMUNG ZUR HALTUNG VON LISTENHUNDEN, ZU DEN XL BULLYS AUFGRUND IHRES AUSSEHENS ZUGEORDNET WERDEN KÖNNTEN:
NRW- entspricht der Hund nicht dem phänotyp eines Listenhundes ist er nach §10 SGV oder §11 SGV auszuschließen. Beispielsweise sind Doggo Argentino oder Cane Corso keine Listenhunde in dem Bundesland
SAARLAND- Mischlinge von Listenhunden frei, sollte jedoch vorher mit der jeweiligen Gemeinde abgeklärt werden.
SACHSEN- Mischlinge von Listenhunden frei
NIEDERSACHEN- FREI, keine Auflage
THÜRINGEN- FREI, keine Auflage
MVP- FREI, keine Auflagen
SCHLHOL- FREI, keine Auflagen
BERLIN- keine Möglichkeit
HAMBURG- keine Möglichkeit
BRANDENBURG- keine Möglichkeit
HESSEN- DNA Nachweise ausschlaggebend (unter 30%)
RLP- DNA Nachweis ausschlaggebend (unter 30%)
BAYERN- DNA Nachweis ausschlaggebend (unter 40%) Rassegutachter dürfen ausstufen
SACHSEN-ANHALT- Vorherige Genehmigung einholen, kann aufgrund des englischen Transponder schwierig sein.
BADENWÜRTEMBERG- DNA Nachweis ausschlaggebend (unter 30%), Ausnahme Ludwigsburg (unter 50%)
Sofern wir die Rückmeldung der anderen Bundesländer und deren Bestimmung erhalten, erweitern wir diese Liste.
Wir sind tatsächlich erschüttert. Nicht nur darüber das unschuldige Hunde zum Tod verurteilt werden, sondern wieviel Hass hier auf Facebook kursiert. Durch unseren Post erhielten wir Anfeindungen und Beleidigungen, da es auch „genug Hunde in deutschen Tierheimen gäbe“ oder unsere Aussagen „falsch wären“. Uns als Verein ist es jedoch absolut egal, aus welchem Land welches Tier kommt, oder welcher Rasse es entspricht.
TIERSCHUTZ KENNT KEINE GRENZEN!
Und wir werden immer umfangreich zur geltenden Gesetzeslage, sowie der aktuellen Entwicklung berichten. Es ist uns wichtiger mit den zuständigen Behörden zu kommunizieren, statt Beiträge von Menschen zu kommentieren, die es leider nie verstehen werden. Wir möchten tatsächlich etwas bewirken und helfen. Wir möchten Leben retten, wir wollen denen eine Stimme geben, die keine haben!
UND DARAN WIRD SICH NIEMALS ETWAS ÄNDERN.
(Alicja)