§ 4 Zweck des Vereins
• Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes für alle Tiere, unter der besonderen Zielsetzung des Schutzes der Katze in jeder Form.
• In erster Linie werden dem Verein von den Landwirten, in freiwilliger Form junge Katzen (Katzenbabys) überlassen. Diese bekommen eine tierärztliche Untersuchung und bei Notwendigkeit, eine Behandlung, sowie Pflege, Futter und viel
Liebe.
• Die Tiere werden bis zu ihrer Vermittlung genesen, stubenrein sein, sowie ein Sozialverhalten aufbauen und bekommen ein Zuhause auf Zeit in den Räumlichkeiten der Frohnbergstraße 8 in Obersdorf.
• Der Verein setzt sich für bessere Haltung und Pflege der Tiere ein, sowie sich gegen Tierquälereien, Tiermisshandlungen und gegen das Handeln von Hobby- Katzenzüchtern zu utopischen Preisen zu wehren.
• Auf Leistungen des Vereins besteht kein Rechtsanspruch und diese werden nicht permanent ausgeführt.
§ 11 Vorstand
• Der Vorstand besteht aus Samara Ransbach und Zara Ransbach.
§ 14 Gemeinnützigkeit
• Der Verein „Katzen Kindergarten Obersdorf“ mit Sitz in 92237 Sulzbach- Rosenberg, Ortsteil Obersdorf, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
• Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.