10/10/2022
💉 Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde 2023
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen nur noch Pferde am deutschen Turniersport teilnehmen, die ordnungsgemäß gegen Influenza und gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) geimpft sind. Damit Turnierstarts im Jahr 2023 problemlos möglich sind, bittet die FN die Tierärztinnen und Tierärzte um eine zeitnahe Immunisierung der Turnierpferde. In Deutschland sind derzeit zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die Immunisierung gegen EHV-1 zugelassen und verfügbar. 🦠
Die Grundimmunisierung gegen EHV-1 besteht per Definition gemäß LPO genauso wie die Impfung gegen die Equine Influenza aus drei Impfungen. Wird ein Inaktivatimpfstoff verwendet, erfolgen die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung im Abstand von mindestens 28 bis maximal 42 Tagen. Bei der Verwendung des Lebendimpfstoffs erfolgen die ersten beiden Impfungen im Abstand von mindestens drei bis maximal vier Monaten. Die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung sind entweder mit einem Inaktivat- oder mit einem Lebendimpfstoff durchzuführen. Erst danach, sprich ab der dritten Impfung der Grundimmunisierung, ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivatimpfstoff gemäß LPO erlaubt. 🐴
Weitere Information:
Gegen Herpes geimpfte Pferde scheiden m Falle einer Infektion oder auch im Falle einer Reaktivierung des Virus ohne erkennbare Symptome weniger Viren aus.