Dr. med. vet. Lena Schuhbeck - Chiropraxis & Zahnheilkunde

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Dr. med. vet. Lena Schuhbeck -  Chiropraxis & Zahnheilkunde Chiropraxis & Zahnheilkunde für Pferde
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26/08/2023
04/06/2023

Sonntags mit Julie von Bismarck: Irrtümer. Heute: Losgelassenheit

Neulich sagte eine Bekannte zu mir, ihre Physio sei da gewesen und das Pferd habe so viele „releases“ gehabt, dass es sich nun beim Reiten wohl endlich mal so richtig loslassen werden würde. Sie war sehr enttäuscht, als das beim ersten Reiten danach nicht der Fall war.

Das ist ein Irrtum. Es ist ein Irrtum, zu glauben, man könne Losgelassenheit durch Therapien erreichen.
Losgelassenheit hat nur insofern mit loslassen zu tun, als dass sie nur bei einem Pferd erreicht wird, welches sich unter seinem Reiter wohl fühlt und keine Angst, keinen Schmerz und keinen Stress hat. Eine körperliche Behandlung ist also kein Garant für ein losgelassenes Pferd und zu entspannte Muskeln sind keineswegs positiv.
Losgelassenheit meint den stressfreien Bewegungsablauf des Pferdes. Dieser ist aber in keiner Weise spannungsfrei, denn Muskeln müssen zwischen An- und Entspannung wechseln können, um optimal zu arbeiten. Es sind daher IMMER Muskeln im Pferd angespannt (während andere gerade entspannen).
Natürlich muss man einen dauerhaft fehl-/überbelasteten Muskel behandeln, da er sonst die natürlichen Bewegungen beeinträchtigt, was wiederum zu Schmerzen und Stress führt und damit Losgelassenheit verhindert. Aber ein losgelassenes Pferd ist nicht eines, dessen Muskeln keinerlei Spannung aufweisen, sondern eines, welches in Abwesenheit von Stress oder Schmerz ungestört seine natürlichen Bewegungsabläufe ausführen kann. Losgelassenheit entsteht innerlich, in der Abwesenheit negativer Gefühle. Und dann überträgt sie sich auf den Pferdekörper. Dies gilt auch für den Reiter und es ist der Grund, warum sie für mich das Wichtigste in jeder Arbeit mit dem Pferd darstellt. 🙏❤ ©Julie von Bismarck

02/06/2023
25/05/2023

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde erstmals seit 1999 umfassend geändert, u. a. um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren (z. B. Computertomografie) wiederfinden. Die neue Verordnung ist vom 22. November 2022 an gültig.

Die Bundestierärztekammer hat zur Kommunikation der Gebührenanpassung verschiedene Informationsblätter (für Tierarztpraxen und Patientenbesitzer:innen) erstellt.

Diese Merkblätter und weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung der BTK: https://bundestieraerztekammer.de/presse/2022/08/GOT-Novelle.php

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