19/12/2024
TierarztPraxis Wilhelmshaven informiert - was ändert sich im nächsten Jahr?
EU-Bullsh*tbingo geht weiter
Tierärzte müssen leider einen Sachkundenachweis für Biozide erbringen, d.h. Studieninhalte werden nicht berücksichtigt bzw. anerkannt.
Das Bundesumweltministerium hat dem bpt (Bundesverband praktizierender Tierärzte) mitgeteilt, dass im kommenden Jahr ein Sachkundenachweis für die Abgabe von Biozidprodukten zur Pflicht wird, die unter die ChemBiozid-Durchführungsverordnung fallen. Das betrifft konkret Mittel zur Umgebungsbehandlung gegen Flöhe oder zur Fliegenbekämpfung.
Der bpt hatte sich in den letzten Monaten wiederholt an das Umweltministerium gewandt und Argumente vorgebracht, dass Tierärzte durch ihr Studium für den Umgang mit Bioziden qualifiziert sind. Doch ein Ausschuss des Bundesarbeitsministeriums hat nach Auskunft des Umweltministeriums den Tierärzten die Sachkunde abgesprochen. Letztlich berufe man sich auf EU-Vorgaben, erläutert dazu bpt-Geschäftsführer Heiko Färber.
Eine Abgabe dieser Produkte durch berechtigte Handelsunternehmen sei weiterhin möglich, teilte das Bundesumweltministerium mit. Tierärzte und Tierärztliche Fachangestellte müssten ab dem 01. Januar 2025 einen Sachkundenachweis bei einem anerkannten Fortbildungsträger erbringen, wenn sie die betroffenen Biozidprodukte an Tierhalter verkaufen wollen. Alternativ sollte man alle Präparate, die nicht verschreibungs- oder apothekenpflichtig sind, für den Verkauf auslisten.
Tja...
Es wäre natürlich grundsätzlich von Vorteil, seine pelzigen Freunde vor neuen Mitbewohnern im Vorfeld mit geeigneten Produkten zu schützen, dann hat man auch kein Umgebungsproblem ;-)
In diesem Sinne, mögen die Flöhe mit euch sein
Ihr Team von TierarztPraxis Wilhelmshaven | MICHLING animal health GmbH
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