Kleintierpraxis Mag. Tudor V. Sandu

Kleintierpraxis Mag. Tudor V. Sandu Wir sind für Sie und Ihrem Liebling erreichbar
Mo-Fr 09:00-18:30 Uhr
UND
Samstag 11:00-12:00 Uhr Für weitere Informationen www.tierarzt-nuertingen.de
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Um die Diagnostik vertiefen zu können bieten wir seit kurzem auch Dentale Röntgen an. Ebenso digitales Röntgen, Hauseigenes Notfall-Labor zur Blutuntersuchung und Ultraschall Untersuchungen.

26/09/2024
Parkplatz Markierung neu gestrichen 💪🏻🙏🏻
16/06/2024

Parkplatz Markierung neu gestrichen 💪🏻🙏🏻

11/06/2024

In zwei Bauabschnitten richtet der Landkreis Esslingen die Straße wieder her. Darauf sollten Autofahrer in dieser Zeit achten.

Sehr geehrte Kunden Liebe PatientenbesitzerBitte nachfolgende Meldung des Landkreises Esslingen beachten.Planen sie bitt...
11/06/2024

Sehr geehrte Kunden
Liebe Patientenbesitzer
Bitte nachfolgende Meldung des Landkreises Esslingen beachten.
Planen sie bitte die Fahrzeiten entspechend um die Termine in unserer Praxis einhalten zu können.
Mit freundlichen Grüßen

Team Kleintierpraxis
Mag. Tudor V. Sandu

Wer?Ich?
14/04/2024

Wer?
Ich?

12/03/2024

Kopiert aus den Newsletter des BpT

„Just am selben Tag wie der Bundestagsagrarausschuss den AfD - Antrag 90/9746 vom 12.Dezember 2023 zur Rücknahme der aktuellen Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) abgelehnt hat, hat nun auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf eine private Anfrage von zwei Tierärztinnen klargestellt, dass es keine (!) vorgezogene Evaluierung der GOT 2022 geben wird, also Evaluierung frühestens ab 2026.
Damit ist klar, dass die aggressive Petitions- Kampagne der Pferde Lobby gescheitert ist und sich die fachlichen Argumente des BpT (gemeinsam mit der Bundestierärztekammer und der Gesellschaft für Pferdemedizin) durchgesetzt haben.
Vielen Dank auch an das BMEL, das in Sachen GOT von Anfang an einen glasklaren Kurs gefahren hat.
Thomas Buyle“

Nehmen sie sich bitte die Zeit und lesen sie den Beitrag von unserem Kollegen mit Achtsamkeit.Er hat sich die Mühe gemac...
28/01/2024

Nehmen sie sich bitte die Zeit und lesen sie den Beitrag von unserem Kollegen mit Achtsamkeit.
Er hat sich die Mühe gemacht Sachen zu erklären welche wir tagtäglich mit unseren Kunden besprechen.
Hier mal in Schrift Form.
Danke für eure Aufmerksamkeit.
🤗

„Mal schnell Zahnstein wegmachen“ vs. COHAT - oder: Woher kommen diese enormen Preisunterschiede?

Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Gudrun Brentgens, Tierärztin in Jülich

„Zahnstein wegmachen“, eine der meist diskutierten tiermedizinischen Leistungen! Bei diesen Diskussionen geht es natürlich weniger darum, was da genau gemacht wird, als vielmehr um den Preis. Häufig sind dabei gerade diejenigen besonders stolz, die für „Zahnstein wegmachen“ möglichst wenig bezahlt haben. Als Profi hat man mit diesen Leuten immer ein bisschen Mitleid, weil sie einem vorkommen wie jemand, die/der mit einer Fake-Rolex aus Hongkong zurück kommt und ganz begeistert dieses vermeintliche Super-Schnäppchen rumzeigt, während sich alle anderen, die sich mit dem Thema auskennen, insgeheim einen Ast lachen.

Ich denke, wir müssen uns mal damit beschäftigen und definieren, um was es eigentlich geht, und auch die Gelegenheit ergreifen, einen arg fachchinesischen Begriff ins Spiel zu bringen: COHAT, eine Abkürzung für „Comprehensive Oral Health Assessment and Treatment, (Umfassende Beurteilung und Behandlung der Mundhöhlengesundheit)“.

Man wäre jetzt versucht, so einen typischen Vergleich zu ziehen, dass sich „mal schnell Zahnstein wegmachen“ und eine COHAT so sehr unterscheiden wie ein Dacia und ein Porsche, aber das wäre nicht korrekt. Der Dacia kann nämlich die grundsätzliche Aufgabe eines Kraftfahrzeuges, den zügigen Transport von A nach B, genau so erfüllen wie der Porsche, nur weniger komfortabel und luxuriös. „Zahnstein wegmachen“ erfüllt dagegen die gestellte Aufgabe, nämlich die möglichst perfekte Wiederherstellung einer gesunden und vor allem schmerzfreien Mundhöhle, nicht mal ansatzweise, kann also mit einer COHAT eigentlich von vornherein gar nicht verglichen werden. Oder vielleicht so: Ist wie mit zwei Swatch-Uhren, eine mit und eine ohne Batterie. Schauen beide gleich aus, und erst auf den zweiten Blick wird einem klar, dass die Uhr ohne Batterie ihre Aufgabe gar nicht erfüllen kann und bestenfalls als Handgelenkverzierung dient.

Fast immer, wenn sich jemand wie Bolle über ein vermeintliches Zahnreinigungs-Schnäppchen freut, stellt sich bei näherem Nachfragen schnell raus, dass da Geld geflossen ist für eine völlig sinnlose Maßnahme, für reine Augenwischerei ohne jeden echten Nutzen für das Tier, das hinterher von den gleichen Schmerzen und Problemen geplagt wird wie zuvor. In der Regel geht es dabei um keine wirklich schrecklichen Beträge, aber dafür, dass man dieses Geld halt auch gleich im Aschenbecher hätte verbrennen können, ist allemal jeder Euro zu viel.

Was ist nun der Unterschied zwischen „Zahnstein wegmachen“ und einer COHAT? Warum ist das eine so billig und das andere so teuer? Der erste wichtige Punkt ist in der Regel die benötigte Zeit. Eine COHAT kann schnell mal zwei-, drei- oder viermal so lang dauern wie so ein einfaches Rumgeschrappe an den Zähnen. Relativ häufig ist man bei Tieren mit schwerwiegenden Problemen zur Vermeidung von zu langen Narkosen (über drei Stunden) sogar zur Anberaumung eines zweiten Termins gezwungen. Solche mehrstündigen Narkosen setzen wiederum ein den aktuellen Leitlinien entsprechendes Anästhesie-Management voraus, mit venösem Zugang, Intubation, Infusion, Narkosemonitoring, Protokollführung, Wärmemanagement, etc.

Das Management so langer Narkosen führt automatisch zu einem höheren Personalbedarf. Schnell mal Zahnstein wegmachen – das schafft eine Person alleine, vor allem dann, wenn Narkosesicherheit weniger wichtig ist als ein möglichst niedriger Preis. Bei einer COHAT sind bis zu drei Personen mit dem Patienten beschäftigt, eine davon einzig und allein für die Narkoseüberwachung.

Für eine COHAT ist entschieden mehr technische (Mindest-)Ausstattung notwendig als für eine simple Zahnreinigung: Narkosegeräte, eventuell mit künstlicher Beatmung, Narkosemonitore, Patientenwärmesysteme, dentales Röntgen, eine Zahneinheit inklusive Turbine und anderer Handstücke, Lupenbrillen und diverse chirurgische und dentale Instrumente.

Die ganze Technik bringt natürlich wenig ohne die für die Anwendung notwendige Expertise. Die beteiligten Personen, seien es nun Tierärzt:innen oder Fachangestellte, brauchen für eine COHAT natürlich deutlich mehr Fachwissen, das zuvor in vielen Stunden Fortbildung erworben werden musste, und zwar Fachwissen sowohl in Zahnheilkunde als auch im Management von mehrstündigen Risikonarkosen. Sehr häufig sind ja die Tiere, bei denen die aufwändigsten Mundhöhlensanierungen notwendig werden, schon im fortgeschrittenen Alter und leiden unter diversen Vorerkrankungen.

Es wird wohl (nicht allen, aber den meisten) einleuchten, dass der geschilderte technische und personelle Aufwand nicht mal annähernd im Sonderangebot zu haben ist. Mit der Feststellung dieser Tatsache könnte ich eigentlich an diesem Punkt zum Ende kommen. Allerdings lässt mir eines dabei keine Ruhe: Bei denen, die sich darüber freuen, wenn sie für „Zähne machen“ auffällig wenig bezahlt haben, müssen wir ja zwei Arten von Leuten unterscheiden: Da sind einerseits die, die sich letztendlich vorsätzlich selber in die Tasche lügen und eigentlich gar nichts davon wissen wollen, dass sie Geld für eine sinnlose Maßnahme ausgegeben haben. Denen ist so oder so nicht zu helfen! Andererseits sind da aber noch die, die mangels ausreichender Informationen im besten Glauben, ihrem Tier damit was Gutes zu tun, so eine Bullsh*t-Maßnahme gebucht haben. Denen kann sehr wohl geholfen werden. Ich habe mir da einen schlanken Fuß gemacht und meine Freundin und Kollegin Gudrun Brentgens, die sich im nordrhein-westfälischen Jülich höchst engagiert und sachkundig der Tierzahnheilkunde annimmt, darum gebeten, mal stichpunktartig und beispielhaft zusammenzufassen, was ihrer Meinung nach in einer COHAT enthalten sein und sich dementsprechend auch auf der Rechnung wiederfinden sollte:

**COHAT**
-> Comprehensive Oral Health Assessment and Treatment (Umfassende Beurteilung und Behandlung der Mundgesundheit).

Diese Prozedur beinhaltet dentale Prophylaxebehandlung in Intubationsnarkose durch professionelle Zahnreinigung mittels Ultraschall, Zahnhalsscaling und Feinpolitur der Zahnkronen und des Zahnhalses mit spezieller klinischer Untersuchung, inklusive vollständiger dentaler Röntgenuntersuchung von Zähnen, Zahnfächern und Knochen der Ober- und Unterkiefer (Digitales 2-D-Röntgen).

- Vorbesprechung und klinische Untersuchung, inklusive klinische Untersuchung der Mundhöhle und Beurteilung von Vorerkrankungen bei einem gesonderten Termin. Ggf. Einleitung weiterer präoperativ notwendiger Diagnostik.
- Allgemeinuntersuchung, eingehende Untersuchung auf Narkosefähigkeit (Atmung, Herz, Kreislauf) und genauer Gewichtsbestimmung zur exakten Berechnung der Medikamente.
- Prämedikation zur Beruhigung mit beginnendem Wärmemanagement und bei Bedarf Präoxigenierung von Risikopatienten.
- Legen eines Venenzugangs und Verabreichung von Medikamenten für die Einleitungsnarkose.
- Intubation zur Atemwegssicherung.
- Fortführung des Wärmemanagements über geeignete Spezialsysteme (z.B. Bair Hugger).
- Anschließen des Monitors zur umfassenden Überwachung mit Blutsauerstoffsättigung, Kohlendioxid, EKG, Atmungsmonitoren, Blutdruck und Temperatur und Führung des Narkoseprotokolls.
- Anlegen der Infusion, optimal mit Infusomat/Spritzenpumpe.
- Beginn der Intubationsnarkose mittels Zufuhr eines Inhalationsanästhetikums über einen Präzisionsverdampfer.
- Bei Bedarf Vorabreinigung der Zahnkronen.
- Wichtigste Maßnahme zur vollständigen Erfassung von Zahnerkrankungen: Digitales Dentalröntgen (Full mouth - Röntgen bei Katzen, indikationsbezogen beim Hund).
- Vollständige intraorale Untersuchung mit visueller Beurteilung, parodontaler Sondierung und Aufzeichnung.
- Erstellung eines Behandlungsplans. Abhängig vom Umfang und der Kreislaufstabilität ggf. in zwei (oder mehr) Sitzungen.
- Vollständiges Scaling und Polieren oberhalb und unterhalb des Zahnfleischsaums. DIE ZAHNSTEINENTFERNUNG UNTERHALB DES ZAHNFLEISCHSAUMS IST VON ENTSCHEIDENDER BEDEUTUNG UND KANN NICHT OHNE ANÄSTHESIE DURCHGEFÜHRT WERDEN.
- Lokalanästhetika werden – ganz vergleichbar mit der Humanzahnmedizin - verabreicht, um dem Patienten eine sehr leichte Narkose zu ermöglichen.
- Die Behandlung wird von in der Oralchirurgie erfahrenen und entsprechend qualifizierten Tierzahnärzt:innen durchgeführt, während eine entsprechend qualifizierte Person den Ablauf der Narkose überwacht. Die chirurgische Extraktion von Zähnen mittels offener Alveolartechnik und "Flap-Präparation" ist das häufigste Verfahren, bei dem das gesamte kranke Gewebe und bereits erkrankter Knochen entfernt und das Zahnfleisch über der Extraktionsstelle vernäht wird. Eine Zahnextraktion ohne "Zahnfleischlappen" nützt dem Patienten nur selten, wenn die gesamte den Zahn umgebende Erkrankung bestehen bleibt. Zur Rettung von Zähnen können andere Verfahren empfohlen werden, bei denen fortschrittliche Techniken zur gesteuerten Geweberegeneration sowie endodontische und restaurative Therapien zum Einsatz kommen. Diese machen aber nicht für alle Patienten Sinn.
- Nach Beendigung des Eingriffs wird die Mundhöhle des Patienten gründlich gespült, und der Tubus entfernt. Präanästhetische Medikamente und Analgetika in Kombination mit Nervenblockaden ermöglichen eine sehr schnelle Erholung, da der Patient während des Eingriffs weit weniger Narkosemittel benötigt.
- Die Aufwachphase wird unter weiterer Wärmezufuhr intensiv stationär überwacht.
- Ein Plan für die postoperative Schmerztherapie und Kontrolluntersuchungen wird erstellt und mit den Patientenbesitzern besprochen.
Neben der fachlichen Spezialisierung der Praxismitarbeitenden ist eine technische Mindestausstattung erforderlich, um eine COHAT auf einem für den Patienten tierschutzgerechten Niveau durchführen zu können:
- Dentales intraorales Röntgen.
- Geeignete Vergrößerungsmöglichkeit (Lupenbrille).
- Inhalationsanästhesie oder die TIVA (Total intravenöse Anästhesie über eine spezielle Medikamentenpumpe) mit Intubation, Beatmungsmöglichkeit und Sauerstoffzufuhr.
- Narkosemonitoring inklusive Kapnographie.
- Geeignetes Patientenwärmesystem.
- Ruhige Aufwachbox mit Überwachungsmöglichkeit und Wärmefunktion.
- Dentaleinheit mit Ultraschallzahnreinigung, Politurmöglichkeit, Highspeedturbine(n) und Spülmöglichkeit.
- Hochwertige, selbstauflösende Wundnahtmaterialien.
- Spezielle Zahnbearbeitungsinstrumente.

Soweit Gudruns Zusammenfassung, die hoffentlich auch für Laien gut verständlich und nachvollziehbar sein sollte. DAS ist eine COHAT, und das hat mit mal schnell „Zähne machen“ rein gar nix zu tun! Bleibt nur noch, mal wieder Olaf Schuberts berühmten Spruch zu zitieren:

"Jetzt wisst ihr Bescheid. Macht was draus, was ist eure Sache, ich kann mich ja nicht um alles kümmern."

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald,
Ihr Ralph Rückert, Ihre Gudrun Brentgens

© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm

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Schönen ersten Advent allen lieben Leuten und Vierbeiner
03/12/2023

Schönen ersten Advent allen lieben Leuten und Vierbeiner

26/05/2023

Information der Tierklinik in Ludwigsburg bitte durchlesen und beachten sie diese Informationen !!!!!!!!!!!!!!

Infoservice der Kleintierklinik in Ludwigsburg-Oßweil

Die Tierärztliche Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV)

Wichtige Hinweise zur Kommunikation mit Patientenbesitzern
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit diesem Schreiben möchten wir unseren Fokus auf das Thema Tierärztliche Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV) richten. Seit der Verordnung vom 28.01.2022 werden wir regelmäßig mit der Situation konfrontiert, dass Besitzer für Tiere in der Kleintierklinik Medikamente abholen oder Rezepte einlösen möchten, die nicht bei uns in Behandlung sind. Vermutlich kennen Sie das Problem und haben sich bereits ebenfalls in der Situation wiedergefunden, sich erklären zu müssen.
Wir haben uns nochmals mit der Stabsstelle Tübingen des Regierungspräsidiums in Hinblick auf die Abgabe von Tierarzneimitteln Artikel 12 der TÄHAV abgestimmt. Folgende Informationen möchten wir mit Ihnen teilen.
Abgabe von Medikamenten an Tiere, die NICHT in Behandlung der jeweiligen Praxis sind:
Es dürfen keine apotheken- oder verschreibungspflichtigen Medikamente an Tiere abgeben werden, die nicht in der jeweiligen Praxis untersucht wurden.
Es dürfen ebenfalls keine Rezepte eingelöst werden, wenn das Tier nicht in der jeweiligen Praxis untersucht wurde.
Im Falle, dass ein Besitzer ein Medikament für sein Tier abholen möchte, da sein Tierarzt z.B. aufgrund von Urlaub oder außerhalb der Praxiszeiten nicht erreichbar ist, darf dennoch kein Medikament ohne vorherige Untersuchung abgegeben werden.
Blutprodukte sind ebenfalls Medizinprodukte und unterliegen noch strengeren Auflagen. Diese dürfen wir keinesfalls abgeben. Auch nicht, wenn der Tierarzt sie persönlich abholt um sie in der eigenen Praxis zu transfundieren. Die Abgabe von Blutprodukten ist strafbar.
Generell gilt:
Alles was nicht rezept- oder apothekenpflichtig ist, dürfen wir frei verkaufen. Das gilt auch für Endoparasitika, folglich alles gegen Zecken, Flöhe, Milben und Würmer.
Unsere Bitte an Sie:
Des Öfteren werden wir mit extrem unhöflichem Verhalten der Patientenbesitzer konfrontiert aufgrund des fehlenden Verständnisses für diese Verordnung. Unter anderem wird uns unterstellt, wir seien nicht am Wohle des Tieres interessiert. Dies ist definitiv nicht der Fall. Besonders zu Urlaubszeiten häufen sich bei uns diese Vorfälle, weshalb wir jetzt mit der Bitte auf Sie zukommen, Ihre Patientenbesitzer entsprechend aufzuklären.
Falls Sie ein Medikament nicht vorrätig haben sollten, dürfen Sie gerne Ihrem Patientenbesitzer anbieten, zu uns zu kommen. Bitte klären Sie Ihn in diesem Kontext darüber auf, dass wir das entsprechende Medikament – aufgrund der oben genannten Punkte aus der TÄHAV – nicht ohne einmalige Untersuchung herausgeben dürfen.
Falls der Besitzer das Tier nicht bei uns vorstellen möchte, dann benötigt er von Ihnen ein Rezept, welches der Besitzer NUR in einer öffentlichen Apotheke einlösen darf.
WICHTIG: Tierärzte mit einer Hausapotheke dürfen keine Rezepte ohne vorherige Untersuchung des Patienten einlösen. Sollte ein Patient eine Dauermedikation (Hypothyreose, Insulin, Vetmedin etc.) benötigen, dann sollte der Besitzer unbedingt darüber aufgeklärt werden, dass wir zusätzlich alte Blutuntersuchungen, Rechnungen oder ähnliches benötigen. Durch eine einmalige klinische Allgemeinuntersuchung können wir z.B. die Hypothyreose nicht erkennen bzw. verifizieren.
Es liegt dann im Ermessen des Tierarztes, ob er das Medikament nach der Untersuchung abgibt. Als Überbrückung bis zur Rückkehr des Haustierarztes geben wir im Zweifelsfall nur die kleinste Packungsgröße ab.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derartige Situationen künftig vermeiden möchten. Lassen Sie uns gemeinsam das Bewusstsein unserer Patientenbesitzer für die rechtlichen Rahmenbedingungen schärfen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Zusammenarbeit,

AniCura Ludwigsburg Oßweil GmbH
Karl-Heinrich-Käferle-Str. 2 | D-71640 Ludwigsburg

Die Kleintierklinik in Ludwigsburg-Oßweil ist seit 1992 das tiermedizinische Kompetenzzentrum im Großraum Ludwigsburg und Stuttgart. Tel. 07141-2999030

Nach einer intensiven Woche und einen anstrengenden Tag ist ein Spaziergang in der Natur die beste Art zu entspannen ….....
26/05/2023

Nach einer intensiven Woche und einen anstrengenden Tag ist ein Spaziergang in der Natur die beste Art zu entspannen …..
Die Natur hat ihre eigenen Regeln und zeigt uns auch ein Zwischenraum zwischen zwei Steinen kam Lebensraum für schönes sein.

Adresse

Fraunhoferweg 9
Nürtingen
72622

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:30
Dienstag 09:00 - 18:30
Mittwoch 09:00 - 18:30
Donnerstag 09:00 - 18:30
Freitag 09:00 - 18:30
Samstag 11:00 - 12:00

Telefon

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