12/02/2023
Es wurde schon mehrfach angesprochen, aber niemand wusste so richtig Bescheid.
Jetzt die offizielle Info zur neuen Verordnung zum Schutz freilebender Katzen.
Bitte unbedingt teilen, damit jeder Katzenbesitzer es erfährt und handeln kann.
Unser FIV'i Puddeling freut sich!
Endlich ist es soweit! 🎊
Morgen, am 13.2.2023 tritt sie nun endlich in Kraft, die neue Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Kreis Minden-Lübbecke 🐈
Das die Katzenschutzverordnung längst überfällig war, das erkennt jeder der auch nur minimale Einblicke in unseren regionalen Tierschutz hat. Alle die noch nicht überzeugt sind, laden wir gerne ein, uns im Spätsommer mal zu besuchen 😉
Dank interessierter Politiker, die sich der Thematik endlich angenommen haben und sich für den Tierschutz stark gemacht haben, ist der erste Schritt im Kampf für ein besseres Leben der verwilderten Hauskatzen nun endlich getan 👣
Alle Info's kurz und knapp 💬
Ab morgen gilt:
🔸️ Freigänger, die älter als 12 Wochen sind müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet und entweder im Haustierregister TASSO e.V. oder bei FINDEFIX registriert sein.
🔸️ Fortpflanzungsfähige Katzen (alle Katzen ab dem 5. Lebensmonat!) müssen kastriert sein, sofern sie Freigang haben.
🔸️ Wer freilebenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt, gilt als Halter der Tiere.
Und nun heißt es:
Kastrieren, Kastrieren, Kastrieren ✂️
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